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   OLG Hamm, 09.11.1995 - 2 Ss OWi 1177/95   

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https://dejure.org/1995,9720
OLG Hamm, 09.11.1995 - 2 Ss OWi 1177/95 (https://dejure.org/1995,9720)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.1995 - 2 Ss OWi 1177/95 (https://dejure.org/1995,9720)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 1995 - 2 Ss OWi 1177/95 (https://dejure.org/1995,9720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LMBG § 17 Abs. 1 Nr. 5 lit. b; OWiG § 130 Abs. 1

Papierfundstellen

  • ZLR 1996, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.06.1971 - 5 Ss OWi 404/71

    Vorschriftswidrige Fahrzeuge; Ausschluß der Ingebrauchnahme; Sicherungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.1995 - 2 Ss OWi 1177/95
    Ein Verschulden trifft einen Betriebsinhaber gem. § 130 Abs. 1 OWiG dann nur insoweit, als er entweder bei der Einstellung des Personals seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt hat oder seiner Kontroll- und Aufsichtspflicht gegenüber den von ihm eingesetzten Personen nicht nachgekommen ist (vgl. OLG Hamm VRS 41, 394; 52, 64).
  • OLG Koblenz, 18.01.1982 - 1 Ss 634/81
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.1995 - 2 Ss OWi 1177/95
    Insoweit hätte es weiterer Ausführungen dazu bedurft, ob und ggf. welche konkreten Angaben zur Haltbarkeit gemacht worden sind und welche Auswirkungen die offensichtlich nur kurzfristige Lagerung der zuvor tiefgefrorenen Wurstwaren bei Außentemperaturen von ca. 20 °C auf die Haltbarkeit hatte (vgl. dazu OLG Koblenz, NStZ 1982, 210).
  • OLG Hamm, 17.04.2002 - 4 Ss OWi 142/02

    Geschäftsführerhaftung, Aufsichtspflichtverletzung, Kontrolle

    Ein Verschulden trifft einen Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer dann nur insoweit, als er entweder bei der Einstellung des Personals seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt hat oder seiner Kontrollpflicht bezüglich der von ihm eingesetzten Personen nicht nachkommt (vgl. OLG Hamm, ZLR 1996, 71 und LRE 32 Nr. 64; OLG Düsseldorf, ZLR 1994, 27).
  • OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99

    Zulassung der Rechtsbeschwerde, Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Die an die Feststellung einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG zu stellenden Anforderungen sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausreichend geklärt (vgl. die Erläuterungen zu § 130 OWiG bei Göhler, OWiG, 12. Aufl.; siehe auch Beschluss des Senats vom 9. November 1995, 2 Ss OWi 1177/95, in ZLR 1996, 71 = LRE 32, Nr. 64).
  • OLG Hamm, 21.10.1998 - 2 Ss OWi 1148/98

    Aufhebung, Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht, Lebensmittel- und

    Ein Verschulden trifft einen Betriebsinhaber bzw. GmbH-Geschäftsführer gemäß § 130 Abs. 1 OWiG dann nur insoweit, als er entweder bei der Einstellung des Personals seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt hat oder seiner Kontrollpflicht bezüglich der von ihm eingesetzten Personen bzw. der von ihm vertriebenen Waren nicht nachkommt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 1995 in ZLR 1996, 71 und LRE 32 Nr. 64; OLG Düsseldorf, ZLR 1994, 27).
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