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   KG, 15.06.2000 - 25 W 2146/00   

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https://dejure.org/2000,7628
KG, 15.06.2000 - 25 W 2146/00 (https://dejure.org/2000,7628)
KG, Entscheidung vom 15.06.2000 - 25 W 2146/00 (https://dejure.org/2000,7628)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 25 W 2146/00 (https://dejure.org/2000,7628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlankheitsmittel als Medizinprodukt

  • Judicialis

    MPG § 3 Ziffer 1 c; ; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5 (Schlankheitsmittel als Medizinprodukt)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MPG § 3 Ziffer 1 c; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5
    Arzneimitteleigenschaft von Schlankheitsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLR 2000, 785
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus KG, 15.06.2000 - 25 W 2146/00
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produktes kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung; in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln; BGH, NJW 1998, 836, 837; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845; Senat, MD 1995, 135, 143).

    Allerdings bewirkt die Bezeichnung als "zertifiziertes Medizinprodukt" auf der Verpackung und in der Werbung für sich genommen noch nicht, dass es als Medizinprodukt einzustufen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2000, AZ: I ZR 97/98 "L-Carnitin" unter Hinweis auf BVerwGE 97, 132, 135).

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus KG, 15.06.2000 - 25 W 2146/00
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produktes kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung; in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln; BGH, NJW 1998, 836, 837; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845; Senat, MD 1995, 135, 143).
  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 25 CS 96.3855
    Auszug aus KG, 15.06.2000 - 25 W 2146/00
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produktes kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung; in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln; BGH, NJW 1998, 836, 837; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845; Senat, MD 1995, 135, 143).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus KG, 15.06.2000 - 25 W 2146/00
    Allerdings bewirkt die Bezeichnung als "zertifiziertes Medizinprodukt" auf der Verpackung und in der Werbung für sich genommen noch nicht, dass es als Medizinprodukt einzustufen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2000, AZ: I ZR 97/98 "L-Carnitin" unter Hinweis auf BVerwGE 97, 132, 135).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 270/97

    Begriff des Arzneimittels (Designer-Drogen); Verhältnis zwischen

    Auszug aus KG, 15.06.2000 - 25 W 2146/00
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produktes kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung; in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln; BGH, NJW 1998, 836, 837; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845; Senat, MD 1995, 135, 143).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2007 - 13 A 3903/06

    Zur Einodnung eines Nikotinpflasters als Arzneimittel

    zum Ausschlussverhältnis zwischen AMG und MPG Kloesel/Cyran, a.a.O., § 2 Anm. 154; Doepner, a.a.O., § 1 Rdnr. 103. Vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 15.6.2000 - 25 W 2146/00 -, ZLR 2000, 785.
  • VG Braunschweig, 26.02.2003 - 5 B 125/03

    Arzneimittel; Infusionssystem; Medizinprodukt; Metabolismus; Untersagung;

    Es ist sichergestellt, dass es kein Produkt mit einer doppelten Einordnung gibt (vgl. Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Komment. 77. Ergänzungslieferung, § 2 Rn 92; KG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2000 - 25 W 2146/00, zitiert nach juris Web).

    Darauf scheint auch das Kammergericht (KG Berlin, Beschl. vom 15.06.2000 - Az.: 25 W 2146/00 -, ZLR 2000 S. 785) bei der Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten abstellen zu wollen, wenn es mechanische Wirkungen typischerweise Medizinprodukten zuordnet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 13 A 156/06

    Zulässigkeit des Inverkehrbringens von der Kariesprophylaxe dienenden

    vgl. Schorn, a. a. O., § 3 Rdnr. 12; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2000 - 25 W 2146/00 -, PharmR 2000.339 ff.
  • KG, 08.11.2002 - 5 U 149/02

    Einordnung eines Produkts als Arzneimittel; Werbeverbot bei fehlender

    Stehe nicht eine Nahrungsaufnahme im Sinne der Ersetzung verbrauchter Stoffe ("Auffüll-Charakter"), sondern die Manipulation körpereigener Funktionen durch eine über den Bedarf hinausgehende Zuführung eines Stoffes im Sinne einer Überversorgung ("Depot-Charakter") im Vordergrund, lasse dies auf ein Arzneimittel schließen (KG, 25. ZS, ZLR 2000, 285, 297; 2001, 604, 608, 610 - "Testosteronbooster"; ZRL 2001, 576, 585 - Anti-Kataboler Muskelzellschutz; ZLR 2000, 785, 789 - Jogun; KG, 5. ZS, aaO - "Power-Booster").
  • KG, 24.09.2002 - 5 U 76/02

    Zur Einordnung eines Produktes als Arzneimittel oder Lebensmittel (hier:

    Stehe nicht eine Nahrungsaufnahme im Sinne der Ersetzung verbrauchter Stoffe ("Auffüll-Charakter"), sondern die Manipulation körpereigener Funktionen durch eine über den Bedarf hinausgehende Zuführung eines Stoffes im Sinne einer Überversorgung ("Depot-Charakter") im Vordergrund, lasse dies auf ein Arzneimittel schließen (KG, 25. ZS, ZLR 2000, 285, 297; 2001, 604, 6p8, 610-"Testosteronbooster"; ZRL 2001, 576, 585 - Anti-Kataboler Muskelzellschutz; ZLR 2000, 785, 789 - Jogun; KG, 5. ZS, aaO - "Power-Booster").
  • LG Köln, 17.05.2006 - 23 O 523/05
    Soweit der Kläger die Bestimmungen des AMG aufgrund des früheren Rechtszustandes für gegeben hält, ist darauf hinzuweisen, daß gemäß § 48 Abs. 1 und 2 MPG die bis zum 13.06.1998 laufende Übergangsfrist abgelaufen ist (vgl. auch KGR Berlin 2000, 390, 391).
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