Rechtsprechung
OLG Köln, 19.07.2000 - 6 U 53/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbeaussage; Werbung; Speisepilz; Arzneimittel ; Lebensmittel ; Irreführende Bezeichnung
- Judicialis
UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; LMBG § 17; ; LMBG § 18; ; LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; LMBG § 17 Abs. 1 Nr. 5; ; LMBG § 17 Abs. 1 Nr. 5 c; ; LMBG § 17 Abs. 1 Nr. 5 a; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LMBG §§ 17 18; UWG §§ 1 3
Bewerbung von Shiitake-Pilzen durch Unternehmen der Lebensmittelbranche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.02.2000 - 84 O 6/00
- OLG Köln, 19.07.2000 - 6 U 53/00
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 64
- ZLR 2001, 156
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 74/99
Anti-Zellulitis-Werbung
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2000 - 6 U 53/00
Das Senatsurteil "Anti-Cellulitis-Werbung" vom 20.08.1999 (GRUR 2000, 154 ff.) ist entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht einschlägig. - BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89
Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Köln, 19.07.2000 - 6 U 53/00
Denn in dieser Entscheidung hat der Senat im Zusammenhang mit der Prüfung des § 3 Satz 2 Nr. 1 des Heilmittelwerbegesetzes unter Hinweis auf die Entscheidungen "Tampax" und "Rheumalind II" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1965, 148 und GRUR 1991, 848, 849) sinngemäß lediglich ausgeführt, für den Fall der wissenschaftlichen Umstrittenheit der Wirksamkeit eines Arzneimittels entspreche es gefestigter Rechtsprechung, dass der Werbende, der die Wirksamkeit behauptet, diese auch beweisen bzw. im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung glaubhaft machen müsse.
- OLG Frankfurt, 10.11.2011 - 6 U 174/10
Gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel
Demgegenüber kann sich die Beklagte auch nicht auf die Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2000 (Urt. v. 19.07.2000 - 6 U 53/00 - ZLR 2001/156) berufen. - OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Algenpulverprodukts mit den …
Dabei sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussage zu stellen, sobald in der Werbung die gesundheitsfördernde Wirkung eines Lebensmittels herausgestellt wird (OLG Köln GRUR-RR 2001, 64).Selbst wenn - wie das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln GRUR-RR 2001, 64) meint - im Regelfall der Angreifer nachweisen muss, dass hinsichtlich der beworbenen Wirkung zumindest wissenschaftlicher Streit besteht, muss aber jedenfalls bei neu auf den Markt kommenden Produkten oder Wirkungsbehauptungen der Werbende auf eine - wie vorliegend -entsprechende substantiierte Beanstandung des Angreifers im Einzelnen darlegen, weshalb nach seinen Nachforschungen die beworbene Wirkung des Lebensmittels wissenschaftlich hinreichend gesichert ist.
- OLG München, 19.01.2006 - 29 U 3361/05
Pflanzliche Sterole
Der bloßen Erwähnung einer cholesterinsenkenden Wirkung ohne zusätzliche, einen bestimmten Krankheitsbezug herstellende Hinweise versteht der Verbraucher nicht dahin, durch den Verzehr dieses Lebensmittels könne er Krankheiten beseitigen, lindern oder verhüten (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2001, 64 [65] - Shiitake-Pilze). - OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01
Werbebeschränkungen für ein Streichfett (diätisches Lebensmittel) gemäß § 18 Abs. …
(e) Die von der Beklagten noch herangezogene Entscheidung des OLG Köln (ZLR 2001, 156; vgl. Anlage B 2 a) steht dem aufgezeigten Ergebnis nicht entgegen.