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   BVerwG, 27.03.2003 - 3 B 62.02   

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https://dejure.org/2003,7476
BVerwG, 27.03.2003 - 3 B 62.02 (https://dejure.org/2003,7476)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2003 - 3 B 62.02 (https://dejure.org/2003,7476)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2003 - 3 B 62.02 (https://dejure.org/2003,7476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 2392/89 Art. 11 Abs. 2 Buchst. k; VO (EG) Nr. 1427/96 Art. 1 Nr. 6; VO (EG) Nr. 1493/1999 Art. 48; VO (EG) Nr. 753/2002 Art. 6, 16
    Weinbezeichnung; Begriff "feinherb".

  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EWG) Nr. 2392/89 Art. 11 Abs. 2 Buchst. k
    Begriff "feinherb"; Weinbezeichnung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Irreführungsverbot ; Etikettierung von Wein; Gesetzlich definierte Geschmacksangabe; Verwendung des Begriffs "feinherb"; Täuschung hinsichtlich geschmacklicher und sonstiger Eigenschaften; Irrtum ohne Relevanz für das Kaufverhalten; Enttäuschung ...

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2392/89 Art. 11 Abs. 2 Buchst. k; ; VO (EG) Nr. 1427/96 Art. 1 Nr. 6; ; VO (EG) Nr. 1493/1999 Art. 48; ; VO (EG) Nr. 753/2002 Art. 6; ; VO (EG) Nr. 753/2002 Art. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weinbezeichnung; Begriff "feinherb"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLR 2003, 448
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 5.08

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

    Damit aber wäre die mit der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 beabsichtigte größere Freiheit im Weinbezeichnungsrecht wieder aufgehoben (Beschluss vom 27. März 2003 - BVerwG 3 B 62.02 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 28).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08

    Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten

    Die danach größere Freiheit im Weinbezeichnungsrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.3.2003, ZLR 2003, 448 und juris, Rn. 4), die auch für die der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 unterliegenden aromatisierten Getränke Geltung beanspruchen kann, lässt auch die gleichzeitige Benennung zweier Begriffe von Verkehrsbezeichnungen auf einem Etikett zu.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-285/06

    Schneider - Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 - Verordnung (EG) Nr. 753/2002 -

    29 - Ebenso das deutsche BVerwG, Beschluss vom 27 März 2002 - BVerwG 3 B 62.02, LMRR 2003, 61, besprochen von Koch, "Was der Weintrinker beim Stichwort ´feinherb´ denkt", Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht - ZLR 4/2003, 458 ff. Hier möchte ich noch auf das Urteil vom 20. März 2003, LTJ Diffusion (C-291/00, Slg. 2003, I-2799), zur Auslegung des Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) hinweisen.
  • BVerwG, 10.06.2004 - 3 B 10.04

    Untersagung der Führung einer bestimmten Bezeichnung im Rahmen der Erzeugerangabe

    Er legt indes nicht dar, welchen Einfluss der Übergang vom Verbots- zum Missbrauchsprinzip auf das - vorher wie nachher gültige - Irreführungsverbot haben soll (vgl. auch Beschluss vom 27. März 2003 - BVerwG 3 B 62.02 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 28 = ZLR 2003, S. 448 m.Anm. Koch S. 458).
  • VG Trier, 02.09.2003 - 2 K 471/03

    Etikettierung einer Weinschorle

    Das in der Verordnung Nr. 2392/89 festgeschriebene Verbotsprinzip ist infolge der Verordnung Nr. 1493/1999 durch das so genannte Missbrauchsprinzip abgelöst worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 62.02 -), so dass aus der Verordnung (EWG) Nr. 2392/89 heute keine Schlussfolgerungen mehr auf die Zulässigkeit von Bezeichnungen bei der Vermarktung von Erzeugnissen gezogen werden können.
  • VG Trier, 20.11.2013 - 5 K 647/13

    Zulassung zur Facharztprüfung; Gleichwertigkeitsprüfung aufgrund ärztlicher

    Gründe, nach § 124a Abs. 1 VwGO die Berufung zuzulassen, sind nicht gegeben, denn die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung - eine solche scheidet stets aus, wenn sich die maßgebenden Bestimmungen nach dem entscheidungserheblichen Zeitpunkt geändert haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 62.02 -) - noch liegt eine Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO vor.
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