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   OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03   

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https://dejure.org/2005,22966
OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2005,22966)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2005,22966)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2005,22966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs eines Mittels ohne dessen Zulassung als Arzneimittel; Versorgung von Rheumapatienten mit der Omega-3-Fettsäure EPA (Eicosapentaensäure); Begriff des Arzneimittels; Begriff des (diätetischen) Lebensmittels (für besondere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLR 2005, 266
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 30.01.2003 - 315 O 87/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, 15. Zivilkammer, vom 30. Januar 2003 (315 O 87/02) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.01.2003, Az.: 315 O 87/02, aufzuheben und.

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03
    Damit führen die herkömmlichen Abgrenzungsgrundsätze (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11.7.2002 - I ZR 34/01 - NJW 2002, 3469, 3470 - Muskelaufbaupräparate; BGH, Urteil vom 10.02.2000 - I ZR 97/98 - GRUR 2000, 528, 530 - L-Carnitin; GRUR 1995, 419, 421 - Knoblauchkapseln) für sich genommen nicht weiter.
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03
    Damit führen die herkömmlichen Abgrenzungsgrundsätze (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11.7.2002 - I ZR 34/01 - NJW 2002, 3469, 3470 - Muskelaufbaupräparate; BGH, Urteil vom 10.02.2000 - I ZR 97/98 - GRUR 2000, 528, 530 - L-Carnitin; GRUR 1995, 419, 421 - Knoblauchkapseln) für sich genommen nicht weiter.
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03
    Damit führen die herkömmlichen Abgrenzungsgrundsätze (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11.7.2002 - I ZR 34/01 - NJW 2002, 3469, 3470 - Muskelaufbaupräparate; BGH, Urteil vom 10.02.2000 - I ZR 97/98 - GRUR 2000, 528, 530 - L-Carnitin; GRUR 1995, 419, 421 - Knoblauchkapseln) für sich genommen nicht weiter.
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 8/11

    Glucosamin Naturell

    Dabei bleibt unberücksichtigt, dass bilanzierte Diäten jedenfalls dann, wenn sie der in § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV an sie gestellten Wirksamkeitsanforderungen entsprechen, vielfach, wenn nicht regelmäßig auch eine krankheitsheilende oder immerhin krankheitslindernde, zumindest aber krankheitsverhindernde Wirkung aufweisen (vgl. OLG Hamburg, ZLR 2005, 266, 274; Rathke/Gründig in Zipfel/Rathke aaO § 1 DiätV Rn. 86 mwN).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

    Des weiteren ist der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 - insofern zuzustimmen, als die Arzneimitteleigenschaft eines als bilanzierte Diät angebotenen Erzeugnisses unbeschadet der aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 5 AMG ersichtlichen Begriffsbestimmungen nicht allein aus der besonderen medizinischen Zwecksetzung, nämlich der Bestimmung zur diätetischen Behandlung von Patienten i.S.v. § 1 Abs. 4a Satz 1 DiätV, hergeleitet werden kann (vgl. OLG Hamburg, MD 2005, 389, 393), da die Vorschriften der Diätverordnung über bilanzierte Diäten, die definitionsgemäß besonderen medizinischen Zwecken zu dienen haben, andernfalls leerliefen.
  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 4024/03

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV über diätische

    g) Die vorstehenden Ausführungen stehen nicht im Widerspruch zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 = MD 2005, 389, in juris dokumentiert, bei dem es um das Mittel E. ging, das als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) zur diätetischen Behandlung von entzündlich-rheumatischen Beschwerden in den Verkehr gebracht wird und bei dem eine Kapsel 0, 42 g Omega-3-Fettsäuren, davon 0, 3 g EPA, sowie 15 mg Vitamin E enthält.
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 73/02

    "Sportlernahrung" als Arzneimittel?

    Ist dies der Fall, handelt es sich also um ein "ambivalentes Produkt", dem nach Zusammensetzung und Eigenschaft eine sowohl arzneimitteltypische als auch lebensmitteltypische Zweckbestimmung innewohnt, kommt es maßgebend auf das für die Abgrenzungsfrage zentrale Kriterium der pharmakologischen Wirkung an (zur Untauglichkeit dieses Gesichtspunkts zur Abgrenzung von ergänzenden bilanzierten Diäten für besondere medizinische Zwecke i.S. des § 1 Abs. 4 a DiätV und Arzneimitteln vgl. Senat, Urt. v. 27.1.2005, 3 U 28/03 - Omega-3-Fettsäuren, MD 2005, 389 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17

    Verkaufsverbot für ein diätetisches Lebensmittel zur Adipositastherapie

    Die Unzumutbarkeit einer Modifikation der normalen Ernährung im Sinne von § 1 Abs. 4a DiätV wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum in Betracht gezogen, wenn für die Ernährungsumstellung notwendige Lebensmittel nur von einzelnen Herstellern auf der Grundlage einer besonderen Genehmigung auf den Markt gebracht werden (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008, a.a.O., juris Rn. 25), wenn im Rahmen der Ernährungsumstellung einzelne Lebensmittel mengenmäßig derart "überbetont" werden, dass dies - auch mit Blick auf die notwendige Dauer - nicht mehr mit einem den üblichen Verzehrsgewohnheiten entsprechenden Speiseplan in Einklang zu bringen ist, wenn sich dabei Risiken einer zu einseitigen Ernährung ergeben oder wenn mit der modifizierten normalen Ernährung im Gegensatz zu einer Ernährung mit einer bilanzierten Diät auch unerwünschte Stoffe zugeführt werden (vgl. Herrmann, a.a.O., S. 122 f.; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 -, juris, zur Unzumutbarkeit, die in einem Produkt enthaltene Menge an Omega-3-Fettsäuren auch durch den Verzehr (einer großen Menge) von Fisch zu sich zu nehmen; Kügel, ZLR 2003, 265, 273 f. mit Fußnote 33; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Kommentar, Stand: März 2011, C 140 § 1 DiätV Rn. 91).
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