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   BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.97   

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https://dejure.org/1997,652
BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.97 (https://dejure.org/1997,652)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1997 - 11 C 1.97 (https://dejure.org/1997,652)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 11 C 1.97 (https://dejure.org/1997,652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Flugplatz - Genehmigung - Widerruf - Teilwiderruf - Nachtflugbeschränkung - Erweiterung des Betriebes - Anordnung des Betriebs - Anspruch Dritter auf Beteiligung an Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht - Begriff der Erweiterung bzw. Änderung i.S. von § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nachtflugbeschränkungen auf dem Flughafen Köln/ Bonn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 777
  • NVwZ-RR 1998, 22
  • DVBl 1997, 1127 (Ls.)
  • ZLW 1998, 213
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.97
    Diese bietet aber keine Anhaltspunkte dafür, daß die Verfahrensbeteiligung als solche - unabhängig vom materiellen Recht - gerichtlich durchsetzbar sein soll; auch für § 13 Abs. 2 VwVfG gilt deshalb die in der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Regel, wonach Verfahrensbeteiligungen keinen Selbstzweck erfüllen, sondern Schutz allein im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung einer materiellrechtlichen Rechtsposition gewähren (vgl. BVerwGE 64, 325 (331 f.) [BVerwG 15.01.1982 - 4 C 26/78]; 92, 258 (261, 263) [BVerwG 29.04.1993 - 7 A 2/92]), hier also im Hinblick auf einen etwaigen Anspruch auf Lärmschutz durch weitergehende Nachtflugbeschränkungen.
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.97
    Diese bietet aber keine Anhaltspunkte dafür, daß die Verfahrensbeteiligung als solche - unabhängig vom materiellen Recht - gerichtlich durchsetzbar sein soll; auch für § 13 Abs. 2 VwVfG gilt deshalb die in der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Regel, wonach Verfahrensbeteiligungen keinen Selbstzweck erfüllen, sondern Schutz allein im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung einer materiellrechtlichen Rechtsposition gewähren (vgl. BVerwGE 64, 325 (331 f.) [BVerwG 15.01.1982 - 4 C 26/78]; 92, 258 (261, 263) [BVerwG 29.04.1993 - 7 A 2/92]), hier also im Hinblick auf einen etwaigen Anspruch auf Lärmschutz durch weitergehende Nachtflugbeschränkungen.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.97
    Eine selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des § 6 LuftVG nur den Gemeinden zuerkannt (vgl. z.B. BVerwGE 81, 95 (106) [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 40/86]).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

    Das gilt nicht nur für die Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 LuftVG (vgl. dazu Urteile vom 21. Mai 1997 - BVerwG 11 C 1.97 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 27 S. 4 und vom 15. September 1999 - BVerwG 11 A 22.98 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 17 S. 2 f.), sondern auch für die Planfeststellung von Verkehrsflughäfen.

    Unter diesem Gesichtspunkt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Anwohner eines Flughafens den Fluglärm, der aus einer gesteigerten Ausnutzung der bereits luftverkehrsrechtlich genehmigten technischen Kapazität des Flughafens resultiert, grundsätzlich hinzunehmen haben (Urteile vom 21. Mai 1997 - BVerwG 11 C 1.97 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 27 und vom 15. September 1999 - BVerwG 11 A 22.98 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 17).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfüllen Verfahrensbeteiligungen keinen Selbstzweck, sondern haben, ebenso wie das Verfahren insgesamt, grundsätzlich dienende Funktion gegenüber dem Verfahrensziel (vgl. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 11 C 1.97 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 27; Urteil vom 29. April 1993 - BVerwG 7 A 2.92 - BVerwGE 92, 258 ; Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 ).
  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

    Die bloße gesteigerte Ausnutzung der Kapazität eines uneingeschränkt genehmigten Flugplatzes ist daher keine nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG genehmigungsbedürftige Erweiterung oder Änderung (vgl. Urteil des BVerwG vom 21. Mai 1997 - 11 C 1.97 -, Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 27 = NVwZ-RR 1998, 22 = ZLW 1998, 213 mit kritischer Anmerkung Terwiesche; Steinberg/Müller, Zum Vorliegen einer zulassungspflichtigen Änderung von Betrieb oder Anlage eines Flughafens, NJW 2001, 3293 ff. m.w.N.).

    Die von ihr gegen diese rechtliche Würdigung erhobenen Einwände sind - ebenso wie in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1997 - 11 C 1.97 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 27) zugrunde liegenden, den Verkehrsflughafen Köln/Bonn betreffenden Streitfall - unbegründet.

    Insbesondere handelt es sich bei der - teilweise geradezu sprunghaften - Zunahme der nächtlichen Starts und Landungen entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin gerade nicht um eine im Rechtssinne "wesentliche Erweiterung oder Änderung" des Betriebs des Flughafens Frankfurt am Main, weil es insoweit auf Umfang und Art nicht des (im Zeitpunkt der Genehmigung) faktisch vorhandenen, sondern des (hier: uneingeschränkt) genehmigten Betriebs ankommt (Urteil des BVerwG vom 21. Mai 1997, a.a.O.).

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