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   OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01   

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https://dejure.org/2001,3326
OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01 (https://dejure.org/2001,3326)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2001 - 16 W 11/01 (https://dejure.org/2001,3326)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2001 - 16 W 11/01 (https://dejure.org/2001,3326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 277; ; ZPO § 91; ; ZPO § 474; ; ZPO § 480; ; ZPO § 524; ; ZPO § 551; ; ZPO § 788; ; ZPO § 7 Abs. 1; ; ZPO § 274 Abs. 3; ; AVAG § 11; ; AVAG § 8 Abs. 1 S. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 2
    Insolvenzrecht; Internationales Recht; Miet-Wohnungsrecht; Verfahrensrecht; Ladungsfrist in einer Mietsache in den Niederlanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 348
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01
    Dann, wenn sich die Höhe der "gesetzlichen Zinsen" ohne weiteres den einschlägigen ausländischen Vorschriften entnehmen lässt, ergeben sich gleichwohl Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus dem Titel und die für die Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung kann bei der Vollstreckbarkeitserklärung erfolgen (vgl. BGH MDR 1990, 1107 = WM 1990, 1122; BGH NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 = IPrax 1994, 637).
  • BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85

    Anforderungen an die Verteidigungsmöglichkeiten in einem ausländischen

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01
    Schließlich ist auch die Erwägung des Landgerichts richtig, dass es ein wesentliches Indiz für die fehlende Rechtzeitigkeit darstellen kann, wenn die gesetzlichen Ladungs- oder Einlassungsfristen des Vollstreckungsstaates nicht gewahrt sind (vgl. BGH NJW 1986, 2197 = MDR 1986, 752; Münch-Kom/Gottwald, ZPO 2. Auflage, Art. 27 EuGVÜ Rdn. 27 mit Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 3 W 258/99

    Vollstreckbarerklärung einer niederländischen Säumnisentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zwei Fällen Fristen von 8 bzw. 9 Tagen zwischen der Zustellung der niederländischen "gedargvaarding" und dem Termin als zu kurz angesehen, wobei allerdings die beklagte Partei jeweils ihren Wohnsitz in Deutschland hatte (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2000, 95 = NJW 2000, 3290 = RIW 2000, 230 und OLGR 2001, 212 = RIW 2001, 143 = InVo 2001, 145) Davon unterscheidet sich die vorliegende Konstellation aber deutlich.
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01
    Dann, wenn sich die Höhe der "gesetzlichen Zinsen" ohne weiteres den einschlägigen ausländischen Vorschriften entnehmen lässt, ergeben sich gleichwohl Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus dem Titel und die für die Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung kann bei der Vollstreckbarkeitserklärung erfolgen (vgl. BGH MDR 1990, 1107 = WM 1990, 1122; BGH NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 = IPrax 1994, 637).
  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 7 U 35/96
    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01
    Auch sind von Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ die Fälle erfasst, in denen die beklagte Partei im Zeitpunkt der Zustellung ihren Wohnsitz im Staat des Erstgerichts hatte (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 1997, 32).
  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZB 38/82

    Aufklärung der Zweifel über die Beitreibung von Gebühren, die auf einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01
    Derartige Kosten können ebenfalls in der Vollstreckbarkeitserklärung konkretisiert und beziffert werden, wenn sich aus den Vorschriften des Urteilsstaats ergibt, dass sie mit der Urteilssumme beigetrieben werden können (vgl. BGH NJW 1983, 2773 = WM 1983, 655; OLG Köln - 3. ZS - OLGR 2000, 188 = InVo 2000, 289).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 3 W 353/00

    Frist zur Rechtsverteidigung gegenüber verfahrenseinleitendem Schriftstück -

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zwei Fällen Fristen von 8 bzw. 9 Tagen zwischen der Zustellung der niederländischen "gedargvaarding" und dem Termin als zu kurz angesehen, wobei allerdings die beklagte Partei jeweils ihren Wohnsitz in Deutschland hatte (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2000, 95 = NJW 2000, 3290 = RIW 2000, 230 und OLGR 2001, 212 = RIW 2001, 143 = InVo 2001, 145) Davon unterscheidet sich die vorliegende Konstellation aber deutlich.
  • OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/02

    Vollstreckung eines unbestimmten ausländischen Titels

    Es kann und hat daher, wie auch der Senat bereits wiederholt entschieden hat (OLGReport Köln 2002, 130 (= ZMR 2002, 348), 308 und 368), die für die Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung bei der Vollstreckbarerklärung zu erfolgen (BGH a. a. O.).

    Derartige Kosten können ebenfalls in der Vollstreckbarerklärung konkretisiert und beziffert werden, wenn sich aus den Vorschriften des Urteilsstaats ergibt, dass sie mit der Urteilssumme beigetrieben werden können (vgl. BGH NJW 83, 2773; Senat ZMR 2002, 348), wie hier aus § 277 des BW i. V. m. §§ 474, 480, 524 und 551 der niederländischen ZPO, wonach die Vollstreckungsorgane derartige Kosten ohne gesonderte Titulierung vorab dem Vollstreckungserlös entnehmen können bzw. zu begleichen haben.

  • OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02

    Heilung von Zustellungsmängeln infolge Unterlassens der Anfechtung der

    Eine solche geringfügige Verkürzung der Einlassungsfrist gegenüber der als im Regelfall als ausreichend anzusehenden Frist von 2 Wochen wird bei Vollstreckbarerklärungsentscheidungen jedenfalls in Räumungsprozessen in den Niederlanden als zulässig angesehen, wenn in der verbleibenden Zeit der Beklagte ausreichend Möglichkeit hat, sich gegen die Klageschrift zu verteidigen und auf den Termin vorzubereiten ( vgl. Senat vom 5.9.2001 -16 W 11/01 = OLGR 02, 351 = ZMR 02, 348 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 44/01

    Kein ordre public - Verstoß durch Beweislastverkennung

    Es kann und hat daher, wie der Senat auch unlängst entschieden hat (Beschluss vom 5.9.2001 - 16 W 11/01), die für die Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung bei der Vollstreckbarkeitserklärung zu erfolgen (vgl. BGH MDR aaO).
  • LG Bielefeld, 26.02.2013 - 9 O 65/13

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Vollstreckbarerklärung eines Urteils

    Das trifft im Falle eines in den Niederlanden ergangenen Urteils zu (vergl. OLG Köln, ZMR 2002, 348).
  • OLG München, 27.05.2010 - 34 Sch 1/10

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche: Konkretisierung der

    Der Senat hält es jedoch unter Wahrung von § 308 ZPO und unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erteilung der Vollstreckungsklausel für ausländische Titel (BGH WM 1990, 1122; NJW 1993, 1801/1803; OLG Köln ZMR 2002, 348) für zulässig, den Spruch dementsprechend nach Zeitpunkt und Zinssätzen zu konkretisieren.
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