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   BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03   

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https://dejure.org/2003,4618
BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03 (https://dejure.org/2003,4618)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.2003 - 2Z BR 112/03 (https://dejure.org/2003,4618)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 2003 - 2Z BR 112/03 (https://dejure.org/2003,4618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 684; ; BGB § 812; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer Verwaltung - Zugehörigkeit von Fenstern zum Gemeinschaftseigentum - Kostenerstattungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft beim Austausch von Fenstern - Verpflichtung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadenersatz bei schuldhaft. Verzögerung der Instandsetzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen schuldhaft verzögerter Sanierungsmaßnahmen; Ordnungsgemäße Verwaltung von gemeinschaftlichem Wohneigentum; Schimmelpilzbefall; Austausch von Fenstern als Teil des Gemeinschaftseigentums; Kostenverteilungsschlüssel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 951
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85

    Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
    Die Verpflichtung jedes Wohnungseigentümers beschränkt sich der Höhe nach auf den auf ihn entfallenden Anteil; insoweit besteht kein Gesamtschuldverhältnis (Ergänzung zu BayObLGZ 1986, 322).

    Hingegen ist für die auf die Gemeinschaft entfallenden restlichen Kosten noch der den Antragsteller bei Anwendung des maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssels (§ 16 Abs. 2 WEG) treffende Anteil abzuziehen (BayObLGZ 1986, 322/326; Müller Rn. 157).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 8.8.1986 bereits ausgesprochen, dass derartige Ersatzansprüche in der Praxis auf einfache W eise auch dadurch abgewickelt werden können, dass der Verwalter dem begünstigten Wohnungseigentümer den Betrag (in voller Höhe) aus einem von der Gemeinschaft durch Wohngeldzahlungen angesammelten Konto überweist und er dazu sogar verpflichtet sein kann (BayObLGZ 1986, 322/326).

    Weil dies nicht sicher gewährleistet ist und die übrigen Wohnungseigentümer für den Aufwendungsersatzanspruch nur entsprechend ihrer nach § 16 Abs. 2 WEG zu tragenden Quote haften, geht der Senat von einer anteiligen, also nicht gesamtschuldnerischen Haftung der übrigen Wohnungseigentümer aus (OLG Hamm OLGZ 1994, 134/140; siehe auch OLG Köln NZM 1999, 972; Merle in Bärmänn/Pick/Merle § 21 Rn. 48; Soergel-Stürner BGB 12. Aufl. § 21 WEG Rn. 2; noch offen gelassen BayObLGZ 1986, 322/327).

  • BayObLG, 23.01.2003 - 2Z BR 123/02

    Instandhaltungsmaßnahmen in Eigentumswohnanlage - tatrichterliche Würdigung -

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
    Auch die tatsächliche Würdigung von Sachverständigengutachten ist den Instanzgerichten vorbehalten und unterliegt nur einer auf Rechtsfehler beschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BayObLG WE 1991, 23/24; ZMR 2003, 436; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43).

    Die Wohnungseigentümer besitzen einen Beurteilungsspielraum zwischen mehreren möglichen Alternativen und müssen weder zwangsläufig die aufwendigste noch die kostengünstigste ergreifen (siehe etwa BayObLG ZMR 2003, 436).

  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
    (1) Die Fenster sind notwendiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NJW-RR 1996, 140; OLG Hamburg ZMR 2002, 618; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 61; jetzt auch Merle in Bärmann/Pick/Merle § 5 Rn. 36).

    Schließlich kann es auch dahinstehen, ob die Bereicherung der übrigen Wohnungseigentümer in der Wertsteigerung des Gebäudes liegt, die es durch den Einbau heuer Fenster erhalten hat und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist.

  • OLG Köln, 26.05.1999 - 16 Wx 55/99

    Befriedigung aus gemeinschaftlichen Mitteln nach Tilgung einer Verbindlichkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
    Weil dies nicht sicher gewährleistet ist und die übrigen Wohnungseigentümer für den Aufwendungsersatzanspruch nur entsprechend ihrer nach § 16 Abs. 2 WEG zu tragenden Quote haften, geht der Senat von einer anteiligen, also nicht gesamtschuldnerischen Haftung der übrigen Wohnungseigentümer aus (OLG Hamm OLGZ 1994, 134/140; siehe auch OLG Köln NZM 1999, 972; Merle in Bärmänn/Pick/Merle § 21 Rn. 48; Soergel-Stürner BGB 12. Aufl. § 21 WEG Rn. 2; noch offen gelassen BayObLGZ 1986, 322/327).
  • OLG Hamm, 27.04.1993 - 15 W 327/92

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an einem gerichtlichen Verfahren; Ansprüche

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
    Weil dies nicht sicher gewährleistet ist und die übrigen Wohnungseigentümer für den Aufwendungsersatzanspruch nur entsprechend ihrer nach § 16 Abs. 2 WEG zu tragenden Quote haften, geht der Senat von einer anteiligen, also nicht gesamtschuldnerischen Haftung der übrigen Wohnungseigentümer aus (OLG Hamm OLGZ 1994, 134/140; siehe auch OLG Köln NZM 1999, 972; Merle in Bärmänn/Pick/Merle § 21 Rn. 48; Soergel-Stürner BGB 12. Aufl. § 21 WEG Rn. 2; noch offen gelassen BayObLGZ 1986, 322/327).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94

    Instandhaltung von Verglasung and gemeinschaftlichem und Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
    (1) Die Fenster sind notwendiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NJW-RR 1996, 140; OLG Hamburg ZMR 2002, 618; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 61; jetzt auch Merle in Bärmann/Pick/Merle § 5 Rn. 36).
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
    Diese fehlerfrei getroffenen Feststellungen (§ 27 Abs. 1 Satz.2 FGG, § 559 Abs. 2 ZPO) binden den Senat, ohne dass es darauf ankommt, ob die sachlichen Folgerungen des Tatrichters die einzig möglichen, d.h. zwingend sind oder dass eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte (BGH FGPrax 2000, 130; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
    Der Senat kann selbst die dazu erforderlichen Umstände aus dem unstreitigen Akteninhalt feststellen und bewerten (BayObLG NZM 1998, 1010/1011).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93

    Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
    Schließlich kann es auch dahinstehen, ob die Bereicherung der übrigen Wohnungseigentümer in der Wertsteigerung des Gebäudes liegt, die es durch den Einbau heuer Fenster erhalten hat und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist.
  • OLG Hamburg, 20.01.1998 - 2 Wx 61/95

    Ansprüche einzlner Eigentümer auf Instandsetzung oder modernisierende bauliche

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
    Ein Anspruch auf modernisierende, also verbessernde Instandsetzung scheidet im Allgemeinen ebenso aus wie ein auf Unterlassung solcher Maßnahmen gestützter Schadensersatzanspruch (OLG Hamburg WuM 1999, 55/57).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03

    Abweichende Regelung der Instandhaltungspflicht bei Gemeinschaftseigentum -

    Der Senat hat dies in einem Beschluss vom 23.2.1995 (NJW-RR 1996, 140) jedenfalls für doppelverglaste Fenster mit einfachem Rahmen und in einer weiteren Entscheidung vom 14.8.2003 (2Z BR 112/03) für Kunststofffenster mit Isolierglas bejaht.
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04

    Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von

    Die Wohnungseigentümer besitzen einen Beurteilungsspielraum zwischen mehreren möglichen Alternativen und müssen weder zwangsläufig die aufwändigste noch die kostengünstigste wählen (BayObLG ZMR 2003, 951; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352; Niedenführ/Schulze WEG 6.Aufl. § 21 Rn.26).
  • LG München I, 10.06.2009 - 1 S 10155/08

    Wohnungseigentumsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten

    a) Grundsätzlich steht den Eigentümern, wie allgemein bei Verwaltungsmaßnahmen (BayObLG ZMR 2003, 951; OLG Düsseldorf NZM 1999, 766, 767; Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 23; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 21 Rz. 28), ein Ermessenspielraum zu, der einer Überprüfung durch das Gericht weitgehend entzogen ist (Spielbauer/Then, WEG, § 16 Rz. 49; Bärmann/Becker, WEG, 10. Aufl., § 16 Rz. 95).
  • LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07

    Wer vergibt große Reparaturaufträge?

    (BayObLG ZMR 2003, 951).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 87/12

    Wohnungeigentum: Beauftragung eines Dritten mit der Erstellung der

    Eine Maßnahme liegt dann im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, wenn sie bei objektiv vernünftiger Betrachtung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls nützlich ist (BayObLG, NJOZ 2004, 90, 92), sich also bei einer an den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten der Gemeinschaft ausgerichteten Kosten-Nutzen-Analyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung wie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft als vertretbar darstellt (OLG München, B. v. 25.01.2006 - 34 Wx 114/05, abrufbar unter BeckRS 2006, 01530).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03

    Instandhaltungspflicht von Sondereigentum bei Zweifel über die Zugehörigkeit zum

    Bei den Fenstern handelt es sich um notwendige Bestandteile des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NJW-RR 1996, 140; vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 14.8.2003, 2Z BR 112/03).
  • OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05

    Bereicherungsanspruch der Gemeinde bei Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage

    Im Übrigen kann es auf sich beruhen, ob die Bereicherung in der Wertsteigerung der Grundstücke liegt, die diese durch die Einrichtung der Hebeanlage erhalten haben und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (siehe OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist (siehe dazu auch BayObLG ZWE 2004, 171 mit Anmerkung Schmidt).
  • AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21

    Beschlossene Sanierung der Heizungsanlage ordnungsmäßig?

    Im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer liegt eine Verwaltung vor allem, wenn sie bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls nützlich ist (KG BeckRS 2004, 8101; BayObLG NJOZ 2004, 90 (92); Elzer ZMR 2007, 237).
  • LG Bonn, 14.07.2004 - 6 T 141/04

    Reparaturen am Gemeinschaftseigentum durch Zwangsverwalter

    Zu berücksichtigen ist auch, dass ordnungsgemäße Verwaltung nicht zwingend Sanierung -wie hier in den Angeboten ersichtlich vorgesehenerfordert, es können auch einfachere Maßnahmen, die kostengünstiger sind, wie etwa eine bloße Reparatur ausreichend sein (vgl. BayObLG -zitiert nach JURIS- Beschl.v. 14.08.2003 - 2Z BR 112/03- Fundstelle u.a. BayObLGR 2003, 397, wobei der Langtext der Entscheidung nur in JURIS Datenbank Bayerische Rechtsprechung veröffentlicht zu sein scheint), wobei auch die konkrete Situation der Gemeinschaft und auch deren finanzielle Leistungsfähigkeit eine Rolle spielen.
  • AG Hamburg-Altona, 24.03.2020 - 303c C 6/19

    Instandsetzung

    Eine Maßnahme liegt dann im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer und entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn von § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG, wenn sie bei objektiv vernünftiger Betrachtung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls nützlich ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14. August 2003 - 2Z BR 112/03 -).
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