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   OLG Zweibrücken, 21.11.2003 - 3 W 104/03   

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https://dejure.org/2003,7215
OLG Zweibrücken, 21.11.2003 - 3 W 104/03 (https://dejure.org/2003,7215)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.11.2003 - 3 W 104/03 (https://dejure.org/2003,7215)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. November 2003 - 3 W 104/03 (https://dejure.org/2003,7215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Zutritt zu einem Anwesen; Zutrittverschaffung als Duldung oder Vornahme einer Handlung; Zurückweisung eines Antrags auf Anordnung des Ordnungsmittels, wenn der Rechtsstreit zuvor für erledigt erklärt wurde; Anforderungen für einen ...

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ZPO § 888

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzungen Dulden bzw. Unterlassen nach § 890 Abs. 1 ZPO zu der Vornahme einer Handlung nach § 888 Abs. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 268
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 11.07.2002 - 5 W 29/02

    Zur Abhängigkeit der Ausführung einer Maßnahme von der Duldung eines Dritten und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2003 - 3 W 104/03
    Die Schuldnerin muss die Türe öffnen und Einlass bzw. Zugang gewähren (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1997, 34, 35; OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Juli 2002, 5 W 29/02, zitiert nach juris; insoweit unklar Stein-Jonas/Brehm, ZPO 21. Aufl. § 890 Rdn. 4, Fußnote 20 mit Hinweis auf OLG Dresden SA Nr. 68 (1913) S. 61; a. A. Goebel, Zwangsvollstreckung, 2003, S. 902 Rdnr. 14).
  • OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96

    Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Gewährung des Zugangs zum Garten und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2003 - 3 W 104/03
    Die Schuldnerin muss die Türe öffnen und Einlass bzw. Zugang gewähren (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1997, 34, 35; OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Juli 2002, 5 W 29/02, zitiert nach juris; insoweit unklar Stein-Jonas/Brehm, ZPO 21. Aufl. § 890 Rdn. 4, Fußnote 20 mit Hinweis auf OLG Dresden SA Nr. 68 (1913) S. 61; a. A. Goebel, Zwangsvollstreckung, 2003, S. 902 Rdnr. 14).
  • OLG Zweibrücken, 07.08.1989 - 3 W 85/89

    Rechtsschutzbedürfnis für die selbständige Androhung von Ordnungsmitteln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2003 - 3 W 104/03
    Die selbständige Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 Abs. 2 ZPO setzt auch eine bereits erfolgte Zuwiderhandlung des Schuldners gegen den Unterlassungs- oder Duldungstitel nicht voraus (vgl. Senat, MDR 1990, S. 258 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06

    Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der

    a) Die Verurteilung zu einer Duldung kann die nach § 890 ZPO vollstreckbare Verpflichtung zu einem positiven Tun enthalten, auch wenn dies im Urteil nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist (vgl. BAG BB 2006, 1798, 1799 Tz 19; BayObLG WuM 1991, 315 f. und InVo 1999, 321, 322; OLG Bamberg JurBüro 1991, 1706; OLG Koblenz MDR 1965, 51; OLG Köln OLGZ 1994, 599, 602; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 890 Rdn. 5; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, 3. Aufl., § 890 ZPO Rdn. 2; a.A. OLG Zweibrücken ZMR 2004, 268, 269; vgl. weiter Voss, Die Zwangsvollstreckung aus Unterlassungstiteln, 2005, S. 56 ff., m.w.N. zu abweichenden Ansichten).
  • LG Heilbronn, 03.01.2023 - 3 O 139/22
    Nach einer zumindest in der Vergangenheit stark vertretenen Auffassung ist die Zugangsgewährung zu einem üblicherweise verschlossenen Anwesen eine nicht vertretbare Handlung im Sinne von § 888 ZPO (vgl. nur OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. November 2003 - 3 W 104/03; I 3 O 139/22.
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