Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 30.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.09.2004 - 16 Wx 168/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4128
OLG Köln, 13.09.2004 - 16 Wx 168/04 (https://dejure.org/2004,4128)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.09.2004 - 16 Wx 168/04 (https://dejure.org/2004,4128)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. September 2004 - 16 Wx 168/04 (https://dejure.org/2004,4128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine sofortige weitere Beschwerde; Gerichtliche Feststellung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die Uhrzeit für die Abhaltung einer Wohnungseigentümerversammlung

  • Judicialis

    WEG § 21; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3; ; BGB § 139

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16
    Befreiung einzelner Eigentümer von Gemeinschaftskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümerversammlung um 15 Uhr - zu früh? - Verwalter muss auf Berufstätige, aber auch auf Anreisende Rücksicht nehmen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gleichmäßige Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 20
  • ZMR 2005, 77
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Daraus wird in Rechtsprechung und Literatur gefolgert, dass die Regelungen der Heizkostenverordnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft keine unmittelbare Geltung hätten, sondern erst durch Vereinbarung oder Beschluss eingeführt werden müssten (BayObLG, ZMR 1988, 349; OLG Karlsruhe, WuM 2001, 458, 460; OLG Köln, NZM 2005, 20; Bärmann/Becker, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 57; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rn. 238; Schmid in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 3 HeizkV Rn. 1; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 5. Aufl., 6. Teil Rn. 156; Lammel, Heizkostenverordnung, 3. Aufl., § 3 Rn. 4 ff; Danner/Theobald/Schuhmacher, Energierecht [2011], § 3 HeizkV Rn. 4).
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Ausnahmsweise kann bei vorhersehbar langer Versammlungsdauer das Abhalten der Versammlung werktags ab 15 Uhr ordnungsgemäß sein (für eine auf fünf Stunden konzipierten Versammlung bei einer Anlage mit mehr als 500 Wohnungseigentümern OLG Köln ZMR 2005, 77).
  • OLG Köln, 10.01.2007 - 16 Wx 224/06

    Abschluss einer Elementarversicherung als ordnungsgemäße Verwaltung der

    Die Beteiligte zu 3. hat das ihr zustehende Ermessen bezüglich der Uhrzeit der Eigentümerversammlung fehlerfrei ausgeübt; ihre Erwägung in dem Schreiben vom 27.02.2003, dass die Miteigentümer "nicht bis in die Nachtstunden tagen" wollen, stellt einen sachgerechten Anknüpfungspunkt dar (vgl. Senat ZMR 2005, 77 = WuM 2004, 686 m. zustimmender Anmerkung Drasdo), dessen Richtigkeit sich im Nachhinein bestätigt hat; denn ausweislich des Protokolls hat die Versammlung 3 3/4 Stunden gedauert.
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
    Ausnahmsweise kann bei vorhersehbar langer Versammlungsdauer das Abhalten der Versammlung werktags ab 15 Uhr ordnungsgemäß sein (für eine auf fünf Stunden konzipierten Versammlung bei einer Anlage mit mehr als 500 Wohnungseigentümern OLG Köln ZMR 2005, 77).
  • LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20

    Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses;

    Der Beginn einer Eigentümerversammlung sollte daher regelmäßig werktags nicht vor 17.00 Uhr liegen (OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2004 - 16 Wx 168/04).
  • AG Leipzig, 08.05.2014 - 150 C 5953/13

    WEG - Anberaumung Versammlung

    Die Zeit muss verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren, wobei auch auf die Bedürfnisse Berufstätiger, Versammlungen möglichst außerhalb der üblichen Dienstzeiten anzusetzen, Rücksicht zu nehmen ist (OLG Köln, Beschluss vom 13.9.2004 - 16 Wx 168/04 -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Dresden, 30.08.2005 - 2 T 68/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27096
LG Dresden, 30.08.2005 - 2 T 68/05 (https://dejure.org/2005,27096)
LG Dresden, Entscheidung vom 30.08.2005 - 2 T 68/05 (https://dejure.org/2005,27096)
LG Dresden, Entscheidung vom 30. August 2005 - 2 T 68/05 (https://dejure.org/2005,27096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 16, 28 WEG; § 155 ZVG
    Zwangsverwaltung; Wohngeldschuld des (werdenden) Wohnungseigentümers

Verfahrensgang

  • AG Dresden - 440 UR II 105/03
  • LG Dresden, 30.08.2005 - 2 T 68/05

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 911
  • NZM 2006, 280 (Ls.)
  • ZMR 2005, 77
  • ZMR 2006, 77
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