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   BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75   

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BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75 (https://dejure.org/1975,11961)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75 (https://dejure.org/1975,11961)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1975 - BReg. 2 Z 35/75 (https://dejure.org/1975,11961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks durch Dritte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1976, 310
  • BayObLGZ 1975, 201
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75
    Die Erlaubnis, Fahrräder oder Kinderwagen auf dem Kellervorplatz abzustellen, begründet entgegen der Annahme des Antragstellers kein Sondernutzungsrecht (§ 15 Abs. 1, vgl. BayObLGZ 1961, 322/330 = NJW 1962, 492 = Rpfleger 1962, 61 m.Anm. Diester) für einzelne Wohnungseigentümer unter Ausschluß der übrigen, denn sie wurde "den Miteigentümern" - also allen - erteilt.
  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75
    Der Kellervorplatz ist Teil des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 1 Abs. 5, § 5 Abs. 2 WEG) und damit dem Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer eröffnet (§ 13 Abs. 2 WEG; zum Inhalt des Mitgebrauchsrechts des einzelnen Wohnungseigentümers vgl. BayObLGZ 1972, 109/112 ff. = Rpfleger 1972, 260 = DNotZ 1972, 613 = ZMR 1972, 224).
  • LG Kleve, 30.08.1972 - 5 S 110/72
    Auszug aus BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75
    2 Z 54/72">NJW 1973, 151 = MDR 1973, 49 = Rpfleger 1972, 453; …
  • LG Hamburg, 08.01.1973 - 74 O 565/72
    Auszug aus BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75
    2 Z 7/73|LG Hamburg; 08.01.1973; 74 O 565/72">BayObLGZ 1973, 83/84 = MDR 1973, 673 = ZMR 1974, 58; …
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75
    Es entspricht daher der Billigkeit, die gesamten Verfahrens kosten, auch soweit der Antragsteller relativ geringwertig unterlegen ist, den Antragsgegnern zu 1 bis 20 aufzuerlegen (vgl. BayObLGZ 1973, 30 und 246).
  • OLG Hamburg, 20.04.1988 - 2 W 7/87

    Wohnungseigentümer; Entfernung von Gartenzwergen; Garten in gemeinschaftlichen

    2 Z 49/80">MDR 1981, 937) sowie von Gartenhütten (BayObLG ZMR 1986, 452; OLG Frankfurt WEer 1986, 60) sowie eine sachlich nicht gebotene Gartenumgestaltung (BayObLGZ 1975, 201/206 f.) als Überschreitung von § 14 Nr. 1, 3 WEG bewertet worden sind.
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91

    Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs.

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  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil;

    (2) Die gärtnerische Gestaltung einer im Aufteilungsplan ausgewiesenen Gartenfläche ist keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, solange sie nicht mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden ist (BayObLGZ 1975, 201/206; 1985, 164/167).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 241/03

    Maßgeblichkeit des Interesses der Gesamtheit der Wohnungseigentümer bei

    Darunter fallen alle Maßnahmen, die im Interesse der Wohnungseigentümer auf die Erhaltung, Verbesserung oder dem der Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechenden Gebrauch gerichtet sind (BayObLGZ 1975, 201/203).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Zwar war eine Zustimmung der Antragstellerin zu der Anpflanzung nicht auf Grund des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG erforderlich, da es sich dabei nicht um eine bauliche Veränderung handelte (vgl. BayObLGZ 1975, 201/206) und die insoweit erwachsenen Aufwendungen nach Nr. 1 letzter Absatz der Gemeinschaftsordnung von den Antragsgegnern allein zu tragen waren.

    Eine erstmalige Gartenbepflanzung mit Blumen, Sträuchern und Bäumen entspricht im allgemeinen einer ordnungsmäßigen Verwaltung (vgl. BayObLGZ 1975, 201/206 f.).

  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

    In diesem Sinne sind als bauliche Veränderung anerkannt worden die Errichtung eines Gerätehauses (vgl. KG, Rpfleger 1977, 314), aber auch allgemein eine sachlich nicht gebotene Umgestaltung der Gartenanlage (vgl. BayObLGZ 1975, 201 (206)) und die Errichtung einer Gartenhütte auf Gemeinschaftseigentum (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).
  • BayObLG, 25.06.1985 - 2 Z 48/84

    Wohnungseigentum: Beschlußfassung mit Stimmenmehrheit bei Maßnahmen der

    Auch wenn insoweit der Eigentümerbeschluss vollzogen sein sollte, besteht das rechtliche Interesse der Antragsteller an der Ungültigerklärung des Beschlusses fort (vgl. BayObLGZ 1975, 201, 203).

    Die gärtnerische Gestaltung einer im Aufteilungsplan ausgewiesenen Gartenfläche ist keine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, solange sie nicht mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden ist (BayObLGZ 1975, 201, 206).

  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Im Vordergrund steht das Gemeinschaftsinteresse, also die Nützlichkeit der Maßnahme für die Gemeinschaft (BayObLGZ 1975, 201/208; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 21 Rn. 12), nicht das Sonderinteresse Dritter, auch nicht des Verwalters, der vielmehr als Treuhänder der Gemeinschaft soweit wie möglich Eigeninteressen denen seiner Auftraggeber unterzuordnen hat (Deckert ETW Gruppe 4 Rn. 1681).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00

    WEG : Errichtung einer Blitzschutzanlage

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nicht schon, wenn der angefochtene Beschluss bereits ausgeführt worden ist, denn mit der Ungültigerklärung wird der Beschluss rückwirkend unwirksam, so dass die Ausführung im Rahmen des Möglichen rückgängig zu machen ist (BayObLG ZMR 1976, 310, 311; BPM § 43 Rdz. 98).
  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

    bb) Die Ablehnung der beantragten Arbeiten war daher im gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer (BayObLGZ 1975, 201), wobei als Maßstab der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Betrachters heranzuziehen ist.
  • BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76

    Pflicht eines Miteigentümers zur Tragung der Anschaffungskosten sowie den

  • BayObLG, 02.05.1996 - 2Z BR 24/96

    Entfernung von Bäumen als Instandhaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums

  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 2 Z 154/91

    Vom Verwalter aufgestellte Hausordnung

  • BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 130/98

    Zustimmung eines Wohnungseigentümers zur Vergabe von Sanierungsarbeiten

  • OLG Hamm, 09.11.1995 - 15 W 163/95

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Einstimmigkeit

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99

    Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am

  • OLG Saarbrücken, 07.05.1999 - 5 W 365/98

    Nichtigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Unterwerfung der

  • KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der

  • BayObLG, 27.09.1990 - BReg. 2 Z 47/90

    BGB-Gesellschaft als Wohnungseigentümer

  • BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 49/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei Überlassung einer Gemeinschaftsfläche

  • OLG Oldenburg, 21.07.1977 - 5 Wx 9/77

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Erwerb; Teilungserklärung; Verwalter;

  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97

    Prüfung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses

  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die

  • BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden

  • BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76

    Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft

  • BayObLG, 28.08.1997 - 2Z BR 75/97

    Ordnungsgemäße Verwaltung bei Anschaffung einer Leiter für Montage- und

  • BayObLG, 20.10.1994 - 2Z BR 92/94

    Einholung mehrerer Angebote vor Vergabe eines Auftrags zur Instandhaltung oder

  • BayObLG, 03.06.1992 - 2Z BR 30/92

    Vergabe von Kellerabteilen durch den Verwalter

  • BayObLG, 16.03.1988 - BReg. 2 Z 149/87

    Antrag auf Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses;

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