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BGH, 13.06.1984 - VIII ZR 141/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des Mieters zur Übernahme von Grundsteuerbeträgen durch Vertragsauslegung - Möglichkeit des Gerichtes zur Vertragsauslegung bei feststehendem Willen der Vertragsparteien - Gültigkeit mündlicher Abreden bei parallel bestehendem schriftlichen Vertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 1984, 337
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 180/76
Globalzession
Auszug aus BGH, 13.06.1984 - VIII ZR 141/83
Wenn ein übereinstimmender Wille der Vertragsparteien feststeht, darf dieser nämlich nicht durch eine Auslegung des Gerichts geändert werden (BGHZ 71, 75, 77).
- OLG Stuttgart, 07.11.2013 - 13 U 76/13
Gewerbemietvertrag: Auslegung einer die Umlage der Grundsteuer betreffenden …
Daher ist für eine Auslegung der streitigen Klausel Raum (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.1984 - VIII ZR 141/83, ZMR 1984, 337).