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   OLG Celle, 19.07.1984 - 2 UH 1/84   

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https://dejure.org/1984,2157
OLG Celle, 19.07.1984 - 2 UH 1/84 (https://dejure.org/1984,2157)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.1984 - 2 UH 1/84 (https://dejure.org/1984,2157)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - 2 UH 1/84 (https://dejure.org/1984,2157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. III Abs. 1 S. 1 letzter Hs. des dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967; § 537 Abs. 1 BGB
    Pflichten des Mieters hinsichtlich des Bauzustandes der Wohnung bei Spakfleckenbildung (Stockflecken-Pilzbefall durch Luftfeuchtigkeit); Funktion von DIN-Vorschriften im Baurecht; Pflichten des Werkunternehmers bei der Bauausführung; Begriff der anerkannten Regeln der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Mieters hinsichtlich des Bauzustandes der Wohnung bei Spakfleckenbildung (Stockflecken-Pilzbefall durch Luftfeuchtigkeit); Funktion von DIN-Vorschriften im Baurecht; Pflichten des Werkunternehmers bei der Bauausführung; Begriff der anerkannten Regeln der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichteinhaltung von DIN-Vorschriften; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Regeln der Technik; Nichteinhaltung; DIN-Vorschriften; Zustand; zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 537 Abs. 1
    Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung, die bei Beheizung und Lüftung vermieden werden könnten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1985, 10
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hannover, 27.01.1982 - 11 S 322/81

    Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.1984 - 2 UH 1/84
    Das Landgericht, das in dem Urteil des Landgerichts Hannover vom 27. Januar 1982 (WuM 82, 183) eine gegenteilige Auffassung vertreten sieht, hält es für angemessen, einen Rechtsentscheid einzuholen, da es sich um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handele.

    Spak- oder Stockflecken als Folge sich niederschlagender Luftfeuchtigkeit in der Mietwohnung sind ein Fehler der Mietsache im Sinne von § 537 Abs. 1 BGB (LG Hannover, WuM 82, 183 m.w.N., Teitge, Feuchtigkeitsschäden und Mietminderung, ZMR 83, 397).

    Bei einem vom Mieter zu vertretenden Mangel als Folge fehlerhaften Gebrauchs der Mietsache ist eine Minderung ausgeschlossen (LG Kiel, WuM 82, 187, LG Hannover WuM 82, 183).

  • OLG Hamm, 23.06.1981 - 2 U 225/80
    Auszug aus OLG Celle, 19.07.1984 - 2 UH 1/84
    So enthalten DIN-Vorschriften unter Umständen auch Regelungslücken (so ausdrücklich für DIN 4108 früherer Fassung, OLG Hamm, BauR 83, 173 m. Anm. Kamphausen, Ingenstau/Korbion a.a.O., die hier nicht einmal durch die spätere Fassung der DIN 4108 von August 1981 ausgeräumt sind, Kamphausen a.a.O.: "Geometrische Wärmebrücken").
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.1984 - 2 UH 1/84
    Erst nach einer Einbeziehung von Feststellungen zum konkreten Wohnverhalten des Mieters nach Art und Intensität des Gebrauchs der Mietsache kann sich die Frage stellen, wen nach Ausschluß anderweiter Fehlerursachen die Beweislast trifft, wenn offenbleibt, ob die Spakflecken auf dem vertragsgemäßen Gebrauch des in der Obhut des Mieters befindlichen und mithin seinem Einflußbereich unterliegenden Mietsache beruhen und deshalb von ihm nicht zu vertreten sind (BGHZ 66, 349 [BGH 14.04.1976 - VIII ZR 288/74] ; Emmerich-Sonnenschein, Miete 1983, Anm. 4 zu § 548 BGB ; kritisch zur h.M.: Emmerich-Sonnenschein, a.a.O., Anm. 5 zu § 548 BGB; v. Staudinger-Emmerich, BGB, 12. Aufl. 1981, Rdz. 20-25 zu § 548 BGB).
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