Rechtsprechung
   BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15865
BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86 (https://dejure.org/1987,15865)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86 (https://dejure.org/1987,15865)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - BReg. 2 Z 93/86 (https://dejure.org/1987,15865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,15865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Ersatz seiner Schäden durch eine erfolglose Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums; Unmöglichkeit der Benutzung einer Terrasse trotz Durchführung gemeinschaftlich beschlossener Instandsetzungsarbeiten; Annahme eines in Geld ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 4 Hs.1, Hs.2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch; Wohnungseigentümer; Eigentum; Sondereigentum; Geldentschädigung; Gebrauchsbeeinträchtigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 14 Nr. 4 ; BGB §§ 251 ff.
    Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1987, 227
  • BayObLGZ 1987, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 140/85

    Nutzungsausfall: - Verspätete Herausgabe einer Wohnung

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GS NJW 1987, 50 ff.; vgl. auch BGH Urt. v. 31.10.1986 V ZR 140/85) kommt nach Auffassung des Senats hier ein Schadensersatzanspruch in Geld in Betracht.
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86
    Da diese die konstruktiven Teile des Gebäudes gegen Durchfeuchtung schützen soll und daher für den Bestand des Gebäudes erforderlich ist, gehört sie gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend zum gemeinschaftlichen Eigentum (vgl. BGH NJW 1985, 1551; BayObLGZ 1982, 203/209).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GS NJW 1987, 50 ff.; vgl. auch BGH Urt. v. 31.10.1986 V ZR 140/85) kommt nach Auffassung des Senats hier ein Schadensersatzanspruch in Geld in Betracht.
  • BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86
    Da diese die konstruktiven Teile des Gebäudes gegen Durchfeuchtung schützen soll und daher für den Bestand des Gebäudes erforderlich ist, gehört sie gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend zum gemeinschaftlichen Eigentum (vgl. BGH NJW 1985, 1551; BayObLGZ 1982, 203/209).
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Daß der Anspruch aus § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG verschuldensunabhängig ausgestaltet ist und - wie die Regelung zum Notstand in § 904 Satz 2 BGB, der er nachgebildet ist - einen aufopferungsentschädigenden Charakter hat, weil der Geschädigte den Eingriff in sein Eigentum dulden muß (vgl. BayObLGZ 1987, 50; KG aaO; Pick, aaO § 14 WEG Rdn. 60; Lüke in Weitnauer, WEG, 8. Aufl. § 14 Rdn. 8), steht der Einordnung als Anspruch auf Schadensersatz im Sinne des § 1 Ziff. 1 AHB nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 20 W 362/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Dieser Anspruch umfasst auch den Schaden, der adäquat dadurch verursacht wird, dass das Sondereigentum bei der Benutzung im Zuge der Instandsetzungsarbeiten in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim Ende der Instandsetzungsarbeiten in diesem Zustand belassen wird (vgl. Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 230; Rechenberg, Gestattungspflicht und Aufopferungsanspruch nach § 14 Nr. 4 WEG, ZWE 2005, 47, 54, unter 2.; vgl. auch BayObLG ZMR 1987, 227).
  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

    Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der

    Hiernach ist zwar jeder Schaden zu ersetzen, der adäquat dadurch verursacht wird, dass das Sondereigentum bei der Benutzung im Zuge der Instandsetzungsarbeiten in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim (vorläufigen oder endgültigen) Abschluss der Instandsetzungsarbeiten in diesem Zustand belassen wird (BayObLGZ 1987, 50/53; OLG Frankfurt ZMR 2006, 625).
  • OLG Schleswig, 13.07.2006 - 2 W 32/06

    Aufopferungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei von ihm durch Baumaßnahmen am

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Wohnungseigentümer, dem durch Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen und er hinnehmen muss, an seinem Sondereigentum ein Nachteil entsteht, Schadensersatz - auch in der Form einer ordnungsgemäßen Wiederherstellung - von der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen kann (OLG Köln WE 1997, 199; KG WE 1994, 51; BayObLG ZMR 1987, 227; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 13 Rn. 6; § 14 Rn. 8; § 21 Rn. 48 jew. m.w.Nw.).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Dem Eigentümer eines freiberuflich oder gewerblich genutzten Teileigentums (hier: zahnärztliche Praxis, zahntechnisches Labor) steht kein Schadensersatz dafür zu, daß er Terrasse und Garten wegen Bauarbeiten längere Zeit nicht nutzen kann (Abgrenzung zu BayObLGZ 1987, 50).«.

    Der dem § 904 Satz 2 BGB nachgebildete § 14 Nr. 4 WEG gewährt einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Schadensersatz (vgl. BayObLGZ 1987, 50/52; Weitnauer § 14 Rn. 8).

    Der Senat hat die Grundsätze dieser Rechtsprechung bei der Terrasse einer Dachwohnung auf den Anspruch eines Wohnungseigentümers aus § 14 Nr. 4 WEG übertragen (BayObLGZ 1987, 50 ff.).

  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02

    Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei pflichtwidrig unterlassener

    Auf Grund dieser BGH-Entscheidung sieht sich der Senat nicht zu einer Vorlage nach § 28 FGG verpflichtet, obwohl das BayObLG (BayObLGZ 1987, 50; anders bei freiberuflicher und gewerblicher Nutzung in BayObLG 1994, 141) zuvor entschieden hatte, dass ein Schadensersatzanspruch in Geld aus § 14 Nr. 4 WEG auch bestehen könne, wenn der Eigengebrauch von Teilen der Eigentumswohnung - im entschiedenen Fall der Terrasse einer Dachterrassenwohnung - für nicht unerhebliche Zeit entzogen wird (Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 12, Rdnr. 21).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02

    Mängelbeseitigung durch Wohnungseigentümer - Antragsänderung im

    Den dadurch verursachten Schaden am Sondereigentum müssen die übrigen Wohnungseigentümer anteilig ersetzen (OLG Düsseldorf WuM 1995, 218/220; KG WuM 1996, 786/787; siehe auch BayObLG ZMR 1987, 227).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02

    Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers

    Dieser Anspruch umfasst auch einen etwaigen Mietausfallschaden (Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 14 WEG Rz. 41, unter Hinweis auf BayObLG ZMR 1987, 227; OLG Köln WE 1997, 199; vgl. auch BGH WM 2003, 226).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1991 - 22 U 293/90

    Architekten-Abweisung einer unschlüssigen Honorarklage mangels Kostenberechnung

    Zwar hält das BayObLG (BayObLGZ 1987, 50[53]) auch bei Entzug von Teilen einer Eigentumswohnung die Bejahung eines Vermögensschadens für möglich; allerdings muß es sich um wesentliche Teile handeln.

    Dies kann angesichts der nur eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der Kellerräume nicht bejaht werden; auch das BayObLG will den Verlust der Nutzungsmöglichkeit einzelner (sogar Wohn-) Räume nicht ausreichen lassen (BayObLGZ 1987, 50 [53]).

  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Antragsänderung und -erweiterung werden im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Bestimmungen (§§ 263 ff. ZPO ) und den Grundsätzen des Zivilprozeßrechts behandelt (vgl. BayObLG WuM 1992, 704 ; OLG Hamm NJW-RR 1988, 849 ; OLG Frankfurt WE 1989, 171; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 43 vor § 43 ; Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 43 WEG Rn. 10); dies gilt auch, wenn ein Antrag gegen einen weiteren Wohnungseigentümer, der bisher nur schlichter Beteiligter war, ausgedehnt werden soll (vgl. BayObLGZ 1987, 50/53 f.; BayObLG WE 1988, 203 f.).
  • KG, 08.09.1993 - 24 W 5753/92

    Verwirkung eines Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung von

  • OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00

    Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von

  • AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19

    WEG - Beschädigung des Sondereigentums bei Instandsetzung des gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 16.11.1995 - 2Z BR 111/95

    Verzicht eines Beteiligter im Wohnungseigentumsverfahren, einen

  • AG Kerpen, 11.07.2000 - 15 II 46/99

    Gerichtliche Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs eines Wohnungseigentümers;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht