Rechtsprechung
   KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90   

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https://dejure.org/1991,2930
KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90 (https://dejure.org/1991,2930)
KG, Entscheidung vom 11.02.1991 - 24 W 4560/90 (https://dejure.org/1991,2930)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 1991 - 24 W 4560/90 (https://dejure.org/1991,2930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze; Gleichzeitige Beschlussfassung über Einzelwirtschaftspläne zur Fälligstellung der Wohngelder; Unterzeichnung der Anschlussbeschwerde durch einen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 725
  • ZMR 1991, 188
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Demgegenüber ist das Kammergericht (NJW-RR 1991, 725, 726) der Auffassung, das Fehlen der Einzelwirtschaftspläne allein führe nicht zur Anfechtbarkeit des Gesamtwirtschaftsplans.

    Dem steht die Tatsache, daß die Wohnungseigentümer die Ansätze in dem von dem Verwalter vorgelegten Gesamtwirtschaftsplan bei der Beschlußfassung abändern können, nicht entgegen (so aber KG NJW-RR 1991, 725, 726).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Im übrigen wäre auch gegen die Ansätze im Wirtschaftsplan, bei denen die Wohnungseigentümer einen ziemlich weiten Ermessensspielraum haben (KG WuM 1991, 224, 225; Henkes/Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 7) wohl nichts einzuwenden gewesen.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur im Einzelnen umstritten, ob beim Wirtschaftsplan - anders als bei der Jahresabrechnung - das Fehlen von Einzelberechnungen grundsätzlich zur Ungültigkeit eines allein auf den Gesamtwirtschaftsplan beschränkten Beschlusses zu führen hat, da beim Wirtschaftsplan erst durch einen Eigentümerbeschluss über die jeden einzelnen Wohnungseigentümer treffende Zahlungspflicht die Wohngeldschuld fällig wird, während bei der Jahresabrechnung der Beschluss allein über die Jahresgesamtabrechnung für sich Wirksamkeit haben kann, da er das Gesamtergebnis jedem weiteren Streit entzieht und damit eine Grundlage für die Einzelabrechnungen bildet (vgl. im Einzelnen Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 27; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 26; BayObLG WuM 1991, 443; Kammergericht WuM 1991, 224).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2018 - 72 C 15/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenobergrenze für eine

    Bei der Bemessung der Rücklage und des jährlichen Beitrags haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich zu niedrige oder überhöhte Ansätze widersprechen ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. hierzu nur KG, Beschl. v. 11. Febr. 1991 - 24 W 4560/90, NJW-RR 1991, 725; BayObLG, Beschl. v. 25. Mai 1998 - 2Z BR 22/98, NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Juni 2002 - 3 Wx 123/02, ZWE 2002, 535; Heinemann in Jennißen, WEG, 3. Aufl. 2012, § 21 Rn. 91 sowie Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rn. 127 jeweils m.w.N.).
  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    Wie bereits der Wortlaut des § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG zeigt, haben die Wohnungseigentümer bei ihrer Bemessung einen weiten Ermessenspielraum, ob sie die Ansätze knapp oder reichlich festlegen wollen; nur wesentlich überhöhte oder zu niedrige Ansätze widersprechen ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. Senat ZMR 1991, 188/189; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 21 Rdn.160).
  • BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04

    Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von

    Weil der Senat von der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1991, 725) abweicht, wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Der Ansicht des Kammergerichts, die Anfechtung eines Gesamtwirtschaftsplans greife nicht schon deshalb durch, weil nicht auch zugleich Einzelwirtschaftspläne mit den auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Anteilen beschlossen worden seien (NJW-RR 1991, 725/726), folgt der Senat nicht.

  • KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Ordnungsmäßigkeit der Regelung der Fälligkeit von

    9 2. Entgegen der Rechtsbeschwerdebegründung ist auch nicht dem Vortrag der Antragsteller nachzugehen, dass die Verteilung der Heizkosten nach 936/1000 (statt nach 1000/1000) erfolgt ist, zumal der Unterschied bei weniger als einem Prozent liegt und jedenfalls in einem Wirtschaftsplan hinzunehmen ist (KG NJW-RR 1991, 725).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.2017 - 72 C 32/17

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Errichtung

    Erst wenn die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (vgl. nur Kammergericht Berlin, Beschl. v. 11. Febr. 1991 - 24 W 4560/90, NJW-RR 1991, 725).
  • KG, 28.04.2003 - 24 W 326/01

    Vorlage zum BGH: Wohnungseigentümerbeschluss über die Vorfälligkeit des

    Entgegen der Rechtsbeschwerdebegründung ist auch nicht dem Vortrag der Antragsteller nachzugehen, dass die Verteilung der Heizkosten nach 936/1000 (statt nach 1000/1000) umgelegt worden ist, zumal der Unterschied bei weniger als einem Prozent liegt und jedenfalls in einem Wirtschaftsplan hinzunehmen wäre (KG NJW-RR 1990, 1298; KG NJW-RR 1991, 725 - WE 1991, 193).
  • KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94

    Eigentümerbeschluß über eine einmalige Zahlung zur Vermeidung von

    Erst wenn die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (Senat WE 1986, 139; NJW-RR 1991, 725).
  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

  • KG, 04.09.1996 - 24 W 6566/95

    Auswirkung eines Ladungsfehlers auf einen Wohnungseigentümerbeschluss; Bestehen

  • LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 8/11

    Schildanbringung am Gemeinschaftseigentum: Wann zulässig?

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