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   BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91   

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https://dejure.org/1991,530
BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91 (https://dejure.org/1991,530)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.1991 - 1 BvR 227/91 (https://dejure.org/1991,530)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 1 BvR 227/91 (https://dejure.org/1991,530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen - Verfassungsrechtliche - Eigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Bestandschutz; Auslegung; Verwertungskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsrechtliche Grenzen des § 564b Abs. 2 Nr. 3 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 382
  • NJW 1992, 361
  • MDR 1992, 375
  • ZMR 1992, 50
  • WM 1992, 28
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Februar 1989 (BVerfGE 79, 283 (289 ff.) [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87]) zu § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB entschieden, daß grundsätzlich auch der Verkauf des vermieteten Objekts als Verwertung anzusehen ist, die eine Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen kann.

    So wenig der Eigentümer als Vermieter einen Anspruch hat, aus der Mietwohnung die höchstmögliche Rendite zu erzielen (vgl. BVerfGE 71, 230 (250)), so wenig hat er bei jedwedem wirtschaftlichen Nachteil einen Anspruch auf Räumung (vgl. BVerfGE 79, 283 (289 f.) [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87]).

    In die Substanz des Eigentums kann aber die Handhabung von Kündigungsschutzvorschriften, wie des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB, jedenfalls dann eingreifen, wenn sie den Verkauf als wirtschaftlich sinnlos erscheinen läßt (vgl. BVerfGE 79, 283 (290) [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87]).

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
    Der Gesetzgeber hat im übrigen mit der Regelung des § 541 ZPO ein geeignetes Mittel zur Verfügung gestellt, eine einfachrechtlich verbindliche Auslegung der Kündigungsschutzvorschriften durch die höchstrichterliche Rechtsprechung herbeizuführen (vgl. auch BVerfGE 82, 6 (17 f.) [BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89]).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
    Gemessen an diesen Grundsätzen läßt das Urteil des Landgerichts keine Auslegungsfehler erkennen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 79, 292 (303) m.w.N.).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
    Diese werden nicht in Frage gestellt, wenn das Grundeigentum nicht als ein prinzipiell jede mögliche und wirtschaftlich vernünftige Nutzung umfassendes Recht angesehen wird (vgl. BVerfGE 58, 300 (334) [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]).
  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
    So wenig der Eigentümer als Vermieter einen Anspruch hat, aus der Mietwohnung die höchstmögliche Rendite zu erzielen (vgl. BVerfGE 71, 230 (250)), so wenig hat er bei jedwedem wirtschaftlichen Nachteil einen Anspruch auf Räumung (vgl. BVerfGE 79, 283 (289 f.) [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
    Allerdings fordert die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in jedem Fall die Erhaltung des Zuordnungsverhältnisses und der Substanz des Eigentums (vgl. BVerfGE 42, 263 (295); 50, 290 (341) [BVerfG 28.02.1979 - 2 BvR 84/79]).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
    Allerdings fordert die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in jedem Fall die Erhaltung des Zuordnungsverhältnisses und der Substanz des Eigentums (vgl. BVerfGE 42, 263 (295); 50, 290 (341) [BVerfG 28.02.1979 - 2 BvR 84/79]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
    Bleiben Nutzung und Verfügung nicht in jedem Fall lediglich innerhalb der Sphäre des Eigentümers, sondern berühren sie Belange anderer Rechtsgenossen, die auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen sind, wie es für vermieteten Wohnraum zutrifft, umfaßt das grundgesetzliche Gebot einer am Gemeinwohl orientierten Nutzung das Gebot der Rücksichtnahme auf den Nichteigentümer, der seinerseits der Nutzung des Eigentumsobjekts zu seiner Freiheitssicherung und verantwortlichen Lebensgestaltung bedarf (vgl. BVerfGE 37, 132 (140); 68, 361 (368)).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
    Allerdings fordert die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in jedem Fall die Erhaltung des Zuordnungsverhältnisses und der Substanz des Eigentums (vgl. BVerfGE 42, 263 (295); 50, 290 (341) [BVerfG 28.02.1979 - 2 BvR 84/79]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
    Bleiben Nutzung und Verfügung nicht in jedem Fall lediglich innerhalb der Sphäre des Eigentümers, sondern berühren sie Belange anderer Rechtsgenossen, die auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen sind, wie es für vermieteten Wohnraum zutrifft, umfaßt das grundgesetzliche Gebot einer am Gemeinwohl orientierten Nutzung das Gebot der Rücksichtnahme auf den Nichteigentümer, der seinerseits der Nutzung des Eigentumsobjekts zu seiner Freiheitssicherung und verantwortlichen Lebensgestaltung bedarf (vgl. BVerfGE 37, 132 (140); 68, 361 (368)).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Insbesondere darf das Kündigungsrecht des Eigentümers bei einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht auf die Fälle andernfalls drohenden Existenzverlusts reduziert oder so restriktiv gehandhabt werden, dass die Verwertung als wirtschaftlich sinnlos erscheint (vgl. hierzu BVerfGE 79, 283, 290; 84, 382, 385; BVerfG, NJW 1991, 3270, 3271).

    Dabei begründet - ebenso wenig wie bei der Verwertungskündigung (vgl. hierzu BVerfGE 79, 283, 289 f.; 84, 382, 385) - nicht bereits jeder aus dem Fortbestand des Mietverhältnis dem Vermieter erwachsende wirtschaftliche Nachteil einen Anspruch des Vermieters auf Räumung der Mietwohnung.

  • BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15

    BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei

    Insbesondere darf das Kündigungsrecht des Eigentümers bei einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht auf die Fälle andernfalls drohenden Existenzverlusts reduziert oder so restriktiv gehandhabt werden, dass die Verwertung als wirtschaftlich sinnlos erscheint (vgl. hierzu BVerfGE 79, 283, 290 f.; 84, 382, 385; BVerfG, NJW 1991, 3270, 3271).
  • BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 8/08

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks

    Das Eigentum gewährt dem Vermieter vor diesem Hintergrund keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung oder auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfGE 84, 382, 385 = NJW 1992, 361, 362) .
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