Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.02.1994 - 3 W 200/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4093
OLG Zweibrücken, 18.02.1994 - 3 W 200/93 (https://dejure.org/1994,4093)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.02.1994 - 3 W 200/93 (https://dejure.org/1994,4093)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 3 W 200/93 (https://dejure.org/1994,4093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Veräußerung; Verwalter; Zustimmung; Antragsgegner; Veräußerungsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1103
  • ZMR 1994, 419
  • Rpfleger 1994, 459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der

    Im Wesentlichen unumstritten ist andererseits, dass die Wohnungseigentümer selbst passivlegitimiert sind, wenn sie die, wie formuliert wird, "Erklärungskompetenz" an sich gezogen haben (BayObLG, BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln, ZMR 2010, 54, 55; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1103 [in casu aber wegen Nichtbefassung verneint]; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 42 aE; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 62, Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 152 aE; Gottschalg in FS Deckert [2002] S. 161, 168).

    Diese sind zwar auch auf Vorlage durch den Verwalter oder den betroffenen Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, sich mit der Zustimmung zur Veräußerung zu befassen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1103).

    Anders als in dem von der Klägerin herangezogenen Fall des OLG Zweibrücken (NJW-RR 1994, 1103) haben es die Wohnungseigentümer auch nicht abgelehnt, sich mit der Frage zu befassen.

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreutzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 12 WEG Rz. 8; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rn. 139; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG …
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 142/05

    Wohnungseigentumsrecht: Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Ein solcher Eingriff rechtfertigt sich nur, wenn umgekehrt die Zustimmung zur Veräußerung einen nicht weniger erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte des Zustimmungsverweigernden darstellen würde (vgl. zum Ganzen jeweils m. w. N.: Senat, NJW-RR 1994, 1103 = ZMR 1994, 419; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 268 = FGPrax 1997, 17; OLG Köln ZfIR 2002, 144 und OLGR Köln 2005, 25; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Aufl., § 12 Rdnr. 32).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02

    Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur

    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG WuM 1988, 408; WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 1999, 452, 453; WuM 2002, 156).
  • LG Köln, 19.03.2009 - 29 S 45/08

    Veräußerungsbeschränkung: Voraussetzung des Ablehnungsgrundes

    Auch eine bindende Weisung an die Verwaltung lässt sich dem Beschluss nicht entnehmen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.1994 - 3 W 200/93).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99

    Beschwerdewert nach einseitiger Erledigungserklärung in WEG -Sachen

    Demgegenüber wird auch vertreten, dass neben dem erledigenden Ereignis nur noch die Zulässigkeit des ursprünglichen Antrags, nicht aber dessen Begründetheit erforderlich sei (Weitnauer/Hauger, WEG 8. Auflage, Anh. § 43 Rd. 35), während schließlich auch die Meinung vertreten wird, dass die Prüfung wie im Zivilprozess zu erfolgen habe, also die Zulässigkeit und Begründetheit festzustellen sei (OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103 = WE 1995, 24; Wenzel, a.a.O., § 44 Rd. 46).
  • BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Verweigert werden kann die Zustimmung nur dann, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt, die in der Person des Erwerbers liegt (BayObLG NJW 1973, 152; BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34; BayObLGZ 1990, 24/27; BayObLGZ WE 1991, 612; OLG Zweibrücken Rpfleger 1994, 459).
  • AG Siegburg, 02.05.2008 - 150 C 36/07

    Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einer Teilungserklärung durch den

    Damit verbleibt die Zuständigkeit für die Zustimmungserteilung weiterhin beim Verwalter, denn die Eigentümerversammlung hat ausdrücklich weder die Entscheidung an sich gezogen noch eine Anweisung an den Verwalter formuliert, wie dieser zu handeln hat (OLG Zweibrücken, Beschluß vom 18.2.1994, Aktenzeichen 3 W 200/93).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2002 - 3 Wx 381/01

    Veräußerung und Überlassung eines Sondereigentumanteils an Wohneigentum an die

    Der Anspruch auf Erteilung der Zustimmung ist daher gegen ihn zu richten ( vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; Bärmann/Pick/Merle WEG, 7. Aufl., § 12 Rn. 21; Bärmann/Pick WEG 15. Aufl., § 12 Rn. 8 ).
  • AG Hannover, 05.03.2002 - 71 II 29/02
    Soweit dies geschieht, wie hier in der Form, dass die Gemeinschaft ebenfalls die Zustimmung zur Veräußerung versagt, ist Antragsgegner nicht mehr der Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.2. 1994 in: NJW-RR 1994, S. 1103).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht