Rechtsprechung
BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen ehemaligen Wohnungsverwalter; Überschreitung der Rechte des früheren Verwalter aus einem mit den Eigentümern geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag; Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Mehrheitsbeschluss ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 3, § 26, § 27
Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 2034/93
- BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94
Papierfundstellen
- ZMR 1994, 428
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch …
Für diese Fälle entspricht es nach der Rechtsprechung regelmäßig dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen, auch in zweifelhaften Fällen durch eine gerichtliche Entscheidung klären zu lassen, ob ein früherer Verwalter seine Pflichten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verletzt hat (BayObLG WE 1995, 95). - BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen …
Denn Nachteile im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer, etwa infolge einer durch den Anbau ermöglichten intensiveren Terrassennutzung, einer höheren Belastung mit Gemeinschaftskosten oder einer optischen Beeinträchtigung, waren zum Zeitpunkt der Beschlussfassung jedenfalls nicht unzweifelhaft ausgeschlossen (vgl. BayObLG WuM 1994, 571/572). - BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen …
Die Vorinstanzen gehen zunächst richtig davon aus, daß im Beschlußanfechtungsverfahren nicht abschließend zu klären ist, ob der Anspruch der Wohnungseigentümer auf eine weitere Mülltonne begründet ist oder nicht (vgl. BayObLG WuM 1994, 571 f.; 1997, 700 f.).Der Eigentümerbeschluß entspricht aber dann nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der vom Beschluß erfaßte Anspruch offenkundig nicht in Betracht kommt (BayObLG WuM 1994, 571 f.) oder wenn die von der Mehrheit vertretene Rechtsposition offenkundig unhaltbar ist (BayObLG ZMR 1998, 580).
- OLG Frankfurt, 29.09.2005 - 20 W 452/05
Wohnungseigentumsrecht: Inhalt der Ladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung; …
Insofern hat bereits das Amtsgericht im Beschluss vom 08.11.2004 zutreffend darauf hingewiesen, dass der diesbezügliche Eigentümerbeschluss allenfalls dann nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspräche, wenn der von dem Beschluss in Bezug genommene Anspruch offenkundig nicht in Betracht käme oder die von der Mehrheit vertretene Rechtsposition offensichtlich unhaltbar wäre (vgl. dazu BayObLG NZM 1999, 862; vgl. auch BayObLG NZM 1999, 175; WuM 1994, 571;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 21 Rz. 75). - LG München I, 14.06.2010 - 1 S 25652/09
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ermächtigung der Verwaltung …
In letzterem Fall ist anerkannt, dass ein entsprechender Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wenn der Anspruch nicht offensichtlich unbegründet ist (BayObLG ZMR 1994, 428). - LG München I, 24.03.2016 - 36 S 12134/15
Grundsätzlich kein Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf …
Der Gemeinschaft kommt bei der Frage, ob und inwieweit Ersatzansprüche bzw. sonstige gemeinschaftsbezogene Ansprüche geltend zu machen sind, grundsätzlich ein Ermessensspielraum zu, dessen Grenzen der richterlichen Überprüfung unterliegen (vgl. BayObLG WuM 1994, 571/572; BayObLG, WuM 2004, 736; OLG München, NJW 2011, 83 ff.). - OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in …
Der erst durch einen richterlichen Wertungsvorgang zu ziehende Schluss, dass eine relevante Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks für einen normalen Betrachter nicht vorliege, kann für die Beurteilung, ob eine Ermächtigung zur Prozessführung besteht, nicht erheblich sein (vgl. BayObLG WuM 1994, 571; auch BayObLG WuM 2004, 736). - BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von …
Zwar wird ein Beschluss, der die Prüfung und etwaige Geltendmachung von Ersatzansprüchen zugunsten der Gemeinschaft ablehnt, im Allgemeinen nur dann zu billigen sein, wenn solche Ansprüche offenkundig nicht in Betracht kommen (BayObLG WuM 1994, 571/572) oder ersichtlich nicht durchsetzbar sind. - OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung
Sachlich ist ein Eigentümerbeschluß, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruches der Wohnungseigentümer ermächtigt wird, nur dann für ungültig zu erklären, wenn für einen solchen Anspruch keinerlei Anhaltspunkte bestehen (BayObLG ZMR 1994, 428; NJWE-MietR 1997, 61, 62). - OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05
Streit über die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; …
In aller Regel entspricht es dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen, selbst in zweifelhaften Fällen durch Gerichtsentscheidung klären zu lassen, ob der frühere Verwalter seine Pflichten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verletzt hat (BayObLG ZMR 1994, 428, 429 = WE 1995, 95). - BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99
Abgabge einer ungültigen Stimme in einer Wohnungseigentümerversammlung
- OLG München, 18.05.2005 - 34 Wx 34/05
Keine ordnungsgemäße Verwaltung durch Ermächtigung des Verwalters zur …
- BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
Beweiserhebungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren
- BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 41/98
Geltendmachen öffentlich-rechtlicher Schutzansprüche nach dem …
- AG Hamburg-St. Georg, 22.10.2021 - 980a C 33/20
WEG-Beschluss über Nutzung Waschküche / Trockenraum
- BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97
Eigentümerbeschluß über Einleitung eines Rechtsstreits gegen Wohnungseigentümer - …
- BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96