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   KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94   

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KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94 (https://dejure.org/1994,2177)
KG, Entscheidung vom 20.07.1994 - 24 W 3942/94 (https://dejure.org/1994,2177)
KG, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 24 W 3942/94 (https://dejure.org/1994,2177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 23, 25 Abs. 2
    Stimmrecht des Wohnungserwerbers vor Eintragung ins Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsbefugnis des Wohnungsanwärters; Übertragbarkeit des Stimmrechts; Stimmrecht nach Vormerkung aber vor Eintragung; Ladung einer werdenden Eigentümerin; Vertretungsbeschränkung in der Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 147
  • FGPrax 1995, 28
  • ZMR 1994, 524
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94
    Ohne Rechtsirrtum führt das Landgericht aus, daß die erst lange nach der Eigentümerversammlung vom 09. September 1992 und nach Ablauf der Beschlußanfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG einen Monat später schließlich am 23. November 1993 im Grundbuch eingetragene Antragstellerin kein eigenes Stimm- und Anfechtungsrecht habe (vgl. BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087; BayObLG …

    Diesen Erwägungen ist der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 01. Dezember 1988 (BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087) ausdrücklich gefolgt.

    Es kann dahinstehen, ob die in § 12 Nr. 6. der Gemeinschaftsordnung für Eigentümerversammlungen enthaltene und zulässige Vertretungsbeschränkung auf bestimmte Personen (Verwalter, Ehegatten des Wohnungseigentümers oder einen anderen Wohnungseigentümer) der Überlassung der Stimmrechtsausübung entgegensteht oder nach ihrem Sinngehalt auf den Wohnungsanwärter nicht anzuwenden ist (vgl. dazu Merle JR 1989, 505; Bornheimer, Das Stimmrecht im Wohnungseigentumsrecht, Seite 147-149).

    Diese Entscheidung verneint lediglich - und insoweit folgt ihr der Senat - im Anschluß an BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087 - ein eigenes Stimmrecht des Wohnungsanwärters vor seiner Eintragung im Grundbuch.

  • OLG Frankfurt, 14.04.1992 - 20 W 202/91
    Auszug aus KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94
    2 Z 7/90">NJW 1990, 3216; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 1170).

    - Ebensowenig weicht der Senat von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 14. April 1992 (NJW-RR 1992, 1170) ab.

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW-RR 1992, 1170) ausführt, daß das Anfechtungsrecht nicht zwingend dem Stimmrecht folge, schließt sich der Senat dem an.

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94
    Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen BGHZ 99, 90 = NJW 1987, 650 und BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329 ausgeführt hat, kann die Eigentümergemeinschaft unter Umständen nach Treu und Glauben gehalten sein, auf der geregelten Vertretungsbeschränkung nicht zu bestehen.
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94
    Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen BGHZ 99, 90 = NJW 1987, 650 und BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329 ausgeführt hat, kann die Eigentümergemeinschaft unter Umständen nach Treu und Glauben gehalten sein, auf der geregelten Vertretungsbeschränkung nicht zu bestehen.
  • BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten

    Auszug aus KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94
    Allerdings kommt in Beschlußanfechtungssachen hinzu, daß sich der Antragsteller innerhalb der Anfechtungsfrist auf seine Rechtsstellung als Verfahrensstandschafter im Verfahren beruft, diese also offenlegt (so im Anschluß an BGH NJW 1972, 1580: …
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94
    Mit der Annahme eines abgeleiteten Stimmrechts des Wohnungsanwärters setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. April 1990 (NJW 1990, 3216).
  • KG, 08.05.1979 - 1 W 4151/78
    Auszug aus KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94
    Nach der Entscheidung des Kammergerichts (1. Zivilsenat) vom 08. Mai 1979 (OLGZ 1979, 290) ist der Erwerber, wenn ihm das Wohnungseigentumsrecht aufgelassen und der Eigentumsverschaffungsanspruch durch Vormerkung gesichert ist, regelmäßig als ermächtigt anzusehen, das mit dem Wohnungseigentum verbundene Stimmrecht bereits vor seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch auszuüben.
  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeit über Fortsetzung eines

    Die gewillkürte Prozessstandschaft für einen klageberechtigten Wohnungseigentümer ist auch bei der Beschlussanfechtungsklage grundsätzlich möglich (KG, NJW-RR 1995, 147 und NJW-RR 2004, 878, 879; OLG Celle, ZWE 2001, 34; Timme/Elzer, WEG, § 46 Rn. 110) und ändert an der Zuständigkeit nach § 43 Nr. 4 WEG nichts.
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 15 W 440/95

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, kann als Inhalt des Sondereigentums nicht wirksam vereinbart werden, daß der Erwerber einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers hafte, weil eine Vereinbarung dieses Inhalts gegen § 56 S. 2 ZVG verstieße und deshalb nach § 134 BGB nichtig wäre (BGHZ 99, 358, 361 = DNotZ 1988, 27 ; vgl. auch KG FGPrax 1995, 28 ; Weitnauer/Hauger, B. Aufl., § 16 WEG , Rn. 54; PalandtlBassenge, 55. Aufl., § 16 WEG , An. 23).

    Später ergangene Entscheidungen des V. Zivilsenats des BGH und der Obergerichte nehmen - soweit ersichtlich - zu diesem Problem ebenfalls nicht Stellung (vgl. BGHZ 108, 44, 49 = DNotZ 1990, 373 ; BGH NJW 1994, 2950, 2951; BayObLG Rplleger 1995, 123; KG FGPrax 1995, 28).

    Schon deshalb liegt es nahe, die für die üblicherweise monatlich fällig werdenden Vorschußleistungen nunmehr allgemein anerkannte und einsichtige Regel, der Veräußerer hafte nur für alle bis zum Eigentumswechsel begründeten und fälligen Beitragsschulden und der Erwerber für den Folgezeitraum (vgl. KG FGPrax 1995, 28 ; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG , Rn. 22 f.) auch auf die Haftung für Sonderumlagen Eigentümer in § 103 BGB getroffene Regelung für die Rechtsbeziehung zwischen dem neuen Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft fruchtbar.

  • BGH, 27.11.2020 - V ZR 71/20

    Wohnungseigentumssache: Beschlussanfechtungsklage eines Nießbrauchers von

    § 43 Rn. 14P; zu § 23 Abs. 4 WEG aF: KG, NJW-RR 1995, 147, 148 a.E.; NJW-RR 2004, 878, 879; OLG Celle, ZWE 2001, 34).
  • KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03

    Wohnungseigentum: Stimmrechtsübertragung auf den Wohnungskäufer als werdender

    In Ergänzung zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers erst nach Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung hat der Senat schon bisher angenommen, dass vor Umschreibung des Wohnungseigentums der aufgrund des Kaufvertrages in den Besitz der Wohnung gelangte und im Grundbuch durch Vormerkung abgesicherte Erwerber regelmäßig als ermächtigt anzusehen ist, das Objekt - oder Anteilsstimmrecht des Veräußerers auszuüben (KG, Beschluss vom 20. Juli 1994, 24 W 3942/94, ZMR 1994, 524 = NJW-RR 1995, 147).

    Deshalb hat der Senat (KG, Beschluss vom 20. Juli 1994, 24 W 3942/94, ZMR 1994, 524 = NJW-RR 1995, 147) angenommen, dass die Beschlussanfechtungsfrist nach § 23 Abs. 4 WEG nur gewahrt wird, wenn der Verfahrensstandschafter innerhalb dieser Frist hinreichend deutlich macht, dass er nicht aus eigenem Recht, sondern für den Veräußerer das gerichtliche Verfahren durchführt.

  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des

    Dies habe etwa auch das Kammergericht (ZMR 1994, 524; 2004, 460) so entschieden.

    Gleichwohl hat die bisher ganz herrschende Meinung die Offenlegung der Prozessstandschaft innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist für geboten erachtet (vgl. KG NJW-RR 1995, 147; NJW-RR 2004, 878, 879; OLG Celle ZWE 2001, 34).

  • OLG Stuttgart, 23.07.2003 - 20 U 5/03

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Klagebefugnis eines von einem anonymen

    Diese zur Verjährung entwickelte Rechtsprechung wird auch auf andere materiellrechtliche Fristen angewandt (BGH NJW-RR 1993, 669 zur Ausschlussfrist nach § 12 VVG; KG NJW-RR 1995, 147 zur Beschlussanfechtung nach dem WEG; OLG Stuttgart NZG 2001, 854 zum Spruchverfahren).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    cc) Sieht man in den kaufvertraglichen Klauseln über den Eintritt der Erwerber in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft zugleich deren Ermächtigung, das dem Verkäufer als Wohnungseigentümer verbliebene Stimmrecht auszuüben (KG NJW-RR 1995, 147; siehe auch BGHZ 106, 113; Bärmann/Merle § 25 Rn. 9; Staudinger/Bub WEG § 25 Rn. 116; Müller Rn. 379 a.E.), führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis.
  • AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98

    Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der

    So kann sich der Erwerber von Wohnungseigentum im Wege der Anfechtung der Jahresabrechnung zumindest davor schützen, für solche Wohngeldrückstände haften zu müssen, welche bereits vor der Beschlußfassung der Gemeinschaft zur Jahresabrechnung als Wohngeldvorauszahlungen fällig waren (vgl. KG, Beschluß vom 27.6.1994 - 24 W 5882/93 -, WuM 1994, 497 = FGPrax 1995, 28 = DWE 1994, 162 - nur LS - Beschluß vom 17.12.1997 - 24 W 2520/96 -, ZMR 1998, 656; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24.1.1997 - 3 Wx 440/96 -, ZMR 1997, 250; OLG Köln, Beschluß vom 21.5.1997 - 16 Wx 129/97 -, ZMR 1998, 194; von den Instanzgerichten: LG Berlin, Beschluß vom 6.2.1996 - 85 T 287/95 -, ZMR 1998, 656; ebenso aus der Literatur: Bub, a.a.O., § 28 Rdn. 191; Hauger, in: Weitnauer, a.a.O., § 16 Rdn. 51).

    Weiter wird für zulässig erachtet, daß der Wohnungseigentümer den Erwerber zur Ausübung des ihm (noch) zustehenden Stimmrechts ermächtigen kann ( KG, OLGZ 1979, 290 = MDR 1979, 937 = Rpfleger 1979, 316; ZMR 1994, 524 = NJW-RR 1995, 147 = WuM 1994, 714 = WE 1995, 119 = DWE 1995, 31 = FGPrax 1995, 28; LG Wuppertal, Rpfleger 1972, 451; Bub , a.a.O., § 25 Rdn. 111).

  • KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03

    Antragsbefugnis; Verfahrensstandschaft; werdender Wohnungseigentümer

    In Ergänzung zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers erst nach Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung hat der Senat schon bisher angenommen, dass vor Umschreibung des Wohnungseigentums der aufgrund des Kaufvertrages in den Besitz der Wohnung gelangte und im Grundbuch durch Vormerkung abgesicherte Erwerber regelmäßig als ermächtigt anzusehen ist, das Objekt - oder Anteilsstimmrecht des Veräußerers auszuüben (KG, Beschluss vom 20. Juli 1994, 24 W 3942/94, ZMR 1994, 524 = NJW-RR 1995, 147).

    Deshalb hat der Senat (KG, Beschluss vom 20. Juli 1994, 24 W 3942/94, ZMR 1994, 524 = NJW-RR 1995, 147) angenommen, dass die Beschlussanfechtungsfrist nach § 23 Abs. 4 WEG nur gewahrt wird, wenn der Verfahrensstandschafter innerhalb dieser Frist hinreichend deutlich macht, dass er nicht aus eigenem Recht, sondern für den Veräußerer das gerichtliche Verfahren durchführt.

  • LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14

    Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung

    Diese sind nur dann ohne Bedeutung, wenn die Stimmabgabe eines Vertreters in der Eigentümerversammlung weder von den Miteigentümern noch von dem Versammlungsleiter beanstandet wird, da dann davon auszugehen ist, dass die Versammlung die Stimmabgabe zugelassen hat (KG, ZMR 1994, 524 ff.).
  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96

    Vertretungsregelung in Gemeinschaftsordnung

  • LG München I, 06.11.2009 - 5 HKO 21285/08

    Antragsbefugnis im aktienrechtlichen Spruchverfahren: Zulässigkeit der

  • OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 531/00

    Wohnungseigentum: Rechtsgeschäftlicher Ersterwerb von einer teilenden

  • OLG Saarbrücken, 27.02.1998 - 5 W 252/97

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Erwerbers von Wohnungseigentum

  • BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 86/97

    Stimmrecht des Mitglieds einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 272/03

    Veränderungsverlangen der Wohnungseigentümer und Eigentumsvormerkung

  • OLG Celle, 15.02.2000 - 4 W 352/99

    Wohnungseigentumsverfahren: Anzeige der Verfahrensstandschaft innerhalb der

  • OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96

    Umfang der Beschlüsse der Wohungseigentümer über die Jahresabrechnung;

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