Rechtsprechung
   BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4647
BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95 (https://dejure.org/1995,4647)
BayObLG, Entscheidung vom 13.07.1995 - 2Z BR 15/95 (https://dejure.org/1995,4647)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - 2Z BR 15/95 (https://dejure.org/1995,4647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenmächtige vorgenommene bauliche Veränderung durch den Wohnungseigentümer bei Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer ist rechtswidrig; Anwendbarkeit von § 62 Zivilprozessordnung (ZPO) im Wohnungseigentumsverfahren als einem Verfahren der freiwilligen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch Rückgängigmachung einer baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1995, 495
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90

    Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
    Diese Ansprüche kann jeder einzelne Wohnungseigentümer geltend machen (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1991, 910/911).

    Die Zustimmung ist an keine Form gebunden und kann sogar stillschweigend erklärt werden; die Antragsgegnerin ist an die von ihren Rechtsvorgängern erklärte Zustimmung gebunden (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 1165 f., BayObLG WuM 1994, 640 /642; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910 f.).

  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs-

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
    Es gibt im Zivilprozeß zwar Fälle, in denen die gemeinsame Klageerhebung, oder die Klageerhebung gegen mehrere Rechtsträger als Beklagte und notwendige Streitgenossen (§ 62 ZPO ) erforderlich und die nur gegen einen Rechtsträger gerichtete Klage unzulässig ist (vgl. BGHZ 36, 187; BGH NJW 1992, 1101 f.).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
    Wohl ergeben sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 WEG ) Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander; sie können auch den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, daß eine bestehende Regelung oder ein bestehender Zustand abgeändert werde, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen.Regelung oder an dem bestehenden (rechtmäßigen) Zustand als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGHZ 95, 137 ; BayObLG WE 1992, 83 f.; 1992, 140; BayObLG WuM 1994, 637 f. m.w.Nachw.;OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133/137; KG WuM 1991, 366; Weitnauer/Lüke Rn. 52, Henkes/Niedenführ/Schulze Rn. 12, jeweils zu § 10).
  • BayObLG, 07.04.1993 - 2Z BR 9/93

    Anspruch auf Entfernung von privaten Einrichtungsgegenständen aus dem

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
    Die Zustimmung ist an keine Form gebunden und kann sogar stillschweigend erklärt werden; die Antragsgegnerin ist an die von ihren Rechtsvorgängern erklärte Zustimmung gebunden (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 1165 f., BayObLG WuM 1994, 640 /642; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910 f.).
  • OLG Hamm, 15.01.1988 - 15 W 350/87

    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Streitsachen der freiwilligen

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
    Antragsänderung und -erweiterung werden im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Bestimmungen (§§ 263 ff. ZPO ) und den Grundsätzen des Zivilprozeßrechts behandelt (vgl. BayObLG WuM 1992, 704 ; OLG Hamm NJW-RR 1988, 849 ; OLG Frankfurt WE 1989, 171; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 43 vor § 43 ; Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 43 WEG Rn. 10); dies gilt auch, wenn ein Antrag gegen einen weiteren Wohnungseigentümer, der bisher nur schlichter Beteiligter war, ausgedehnt werden soll (vgl. BayObLGZ 1987, 50/53 f.; BayObLG WE 1988, 203 f.).
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
    Es gibt im Zivilprozeß zwar Fälle, in denen die gemeinsame Klageerhebung, oder die Klageerhebung gegen mehrere Rechtsträger als Beklagte und notwendige Streitgenossen (§ 62 ZPO ) erforderlich und die nur gegen einen Rechtsträger gerichtete Klage unzulässig ist (vgl. BGHZ 36, 187; BGH NJW 1992, 1101 f.).
  • BayObLG, 16.09.1994 - 2Z BR 78/94

    Anspruch auf Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands, wenn die Herstellung des

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
    Die Zustimmung ist an keine Form gebunden und kann sogar stillschweigend erklärt werden; die Antragsgegnerin ist an die von ihren Rechtsvorgängern erklärte Zustimmung gebunden (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 1165 f., BayObLG WuM 1994, 640 /642; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910 f.).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 66/92

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
    Antragsänderung und -erweiterung werden im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Bestimmungen (§§ 263 ff. ZPO ) und den Grundsätzen des Zivilprozeßrechts behandelt (vgl. BayObLG WuM 1992, 704 ; OLG Hamm NJW-RR 1988, 849 ; OLG Frankfurt WE 1989, 171; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 43 vor § 43 ; Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 43 WEG Rn. 10); dies gilt auch, wenn ein Antrag gegen einen weiteren Wohnungseigentümer, der bisher nur schlichter Beteiligter war, ausgedehnt werden soll (vgl. BayObLGZ 1987, 50/53 f.; BayObLG WE 1988, 203 f.).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82

    Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum; Verweigerung aus wichtigem Grund;

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
    Wohl ergeben sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 WEG ) Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander; sie können auch den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, daß eine bestehende Regelung oder ein bestehender Zustand abgeändert werde, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen.Regelung oder an dem bestehenden (rechtmäßigen) Zustand als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGHZ 95, 137 ; BayObLG WE 1992, 83 f.; 1992, 140; BayObLG WuM 1994, 637 f. m.w.Nachw.;OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133/137; KG WuM 1991, 366; Weitnauer/Lüke Rn. 52, Henkes/Niedenführ/Schulze Rn. 12, jeweils zu § 10).
  • KG, 16.01.1984 - 24 W 4173/83
    Auszug aus BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
    Es kann offen bleiben, ob § 62 ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Wohnungseigentumsverfahren - in dem es keine "Parteien" gibt, sondern grundsätzlich alle Wohnungseigentümer materiell beteiligt sind - anwendbar ist (vgl. BGH MDR 1952, 35 f.; KG WuM 1985, 97 ).
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

  • BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86

    Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50

    Verlust des Beschwerderechts

  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die

    Soweit jedoch durch eine bauliche Veränderung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht gegen diese ein Anspruch auf Duldung einer baulichen Maßnahme (BayObLG WuM 1995, 674/676).
  • OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05

    Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines

    Soweit jedoch durch eine bauliche Veränderung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht gegen diese ein Anspruch auf Duldung einer baulichen Maßnahme (BayObLG WuM 1995, 674/676).
  • KG, 21.03.2006 - 4 U 97/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des Mieters einer Eigentumswohnung zur

    Als Miteigentümerin ist sie zur Durchsetzung dieses Anspruchs auch aktivlegitimiert (vgl. BGHZ 116, 392, 394; BayObLG ZMR 1995, 495-497 und WuM 2003, 481).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    (1) Die Errichtung eines Zauns und das Setzen von Holzpalisaden stellen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar, denn sie sind mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden (vgl. BayObLG NJW-RR-1991, 1362 und ZMR 1995, 495/496).

    An eine von ihrem Rechtsvorgänger erteilte Zustimmung wäre die Antragstellerin jedoch nur dann gebunden, wenn im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge die bauliche Veränderung zumindest teilweise bereits vorgenommen war (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657 f.; OLG Hamm FGPrax 1996, 92/93 f. m.w.N.).

  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger

    Den auf § 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG , § 1004 Abs. 1 BGB gestützten Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustands, den im Rechtsbeschwerdeverfahren allein die Antragstellerin zu 3 noch weiterverfolgt, kann jeder einzelne Wohnungseigentümer geltend machen (BGHZ 116, 392/394; BayObLG ZMR 1995, 495 ).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; Müller Rn. 231; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    Diese Zustimmung der Rechtsvorgänger steht nicht nur einem Anspruch der Antragsteller auf Beseitigung der baulichen Änderung bzw. Wiederherstellung es der (gültigen) Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegen - wie die Antragsteller selbst nicht verkennen -, sondern auch einem Anspruch auf Nutzungsunterlassung (deutlich zB OLG Hamm FGPrax 1996, 92 = WE 1996, 351; OLGZ 1991, 418 = NJW-RR 1991, 910; BayObLG NJW-RR 1993, 1165; ZMR 1995, 495; ZMR 1998, 359 (ebenfalls DG-Ausbau); OLG Köln WE 1998, 236; KG OLGZ 1989, 305 = NJW-RR 1989, 976; ebenso zB Senatsbeschluss 8 W 188/98 v. 18.8.1998, ZMR 1998, 8021803 - ebenfalls DG-Ausbau - und 8 W 466/96 v. 6.3.1998 (unveröff); vgl. auch Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb./WEG, Rn 53; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 22 Rn 100a; Niedenführ/Schulze, WEG 5. Aufl., Rn 12, je zu § 22).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

    a) Die rechtswidrige Beseitigung von Bäumen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück kann wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 94 BGB ) grundsätzlich einen Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustands begründen, der sich aus der Verletzung des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Schuldverhältnisses (§ 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG ) und aus § 823 Abs. 1 sowie § 823 Abs. 2 i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1, § 249 Satz 1 BGB ergibt (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167/1168).
  • OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03

    Bestimmung über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum einer

    Ein Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung in Verbindung mit der Wiederherstellung des früheren Zustandes aus §§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB; 15 Abs. 3 WEG; 823 Abs. 1, 249 Satz 1 BGB (vgl. BayObL WuM 1995, 674) steht den Beteiligten zu 1. gegen die Beteiligten zu 4. nicht zu.
  • BayObLG, 10.09.1998 - 2Z BR 86/98

    Im Aufteilungsplan vorgesehene Absperrkette zwischen den Stellplätzen auf einem

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die spätere Entfernung der bei Entstehen der Wohnanlage zunächst angebrachten Absperrkette als rechtmäßige bauliche Veränderung anzusehen gewesen wäre (vgl. BayObLG NJWE-MietR 1996, 83 f.).

    Dieser Grundsatz kann auch im Zusammenhang mit dem Zustand von baulichen Anlagen bedeutsam werden (BayObLG NJWE-MietR 1996, 83 f.).

  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97

    Kein Antragrecht der Erwerbers im Wohnungseigentumsverfahren vor

  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00

    Änderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05

    Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage

  • BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98

    Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen

  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 53/04

    Antragsänderungen im Beschwerderechtszug des Wohnungseigentumsverfahrens - kein

  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03

    Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch

  • BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 62/01

    Schutz- und Treuepflichten von Wohnungseigentümern untereinander

  • BayObLG, 24.02.1997 - 2Z BR 89/96

    Versagung der Genehmigung zur Gewerbe- oder Berufstätigkeit in Eigentumswohnung

  • BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97

    Unzulässige bauliche Veränderung durch Wohnungseigentümer - Gartentür statt

  • LG Hamburg, 16.12.2009 - 318 S 49/09

    Wohnungseigentum: Aufstockung eines Reihenhauses um ein Vollgeschoss als bauliche

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 71/04

    Ungültigkeit eines Beschlusses über ein Verbot von Parabolantennen

  • LG Duisburg, 23.04.2002 - 21 T 367/00

    Fachgerechte Entfernung einer Tanne aufgrund des Beschlusses einer

  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97

    Auslegung von Willenserklärungen durch den Tatrichter

  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 104/96

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Wohnung; Eigentümerbeschluß;

  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98

    Vergleich über die Nutzung seiner Wohnung

  • BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98

    Nachholung der unterlassenen Beteiligung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 108/98

    Auslegung eines Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • LG Saarbrücken, 07.12.2005 - 1 WEG II 47/05

    Optische Beeinträchtigung bei Begrünung?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht