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   BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96   

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https://dejure.org/1996,3698
BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96 (https://dejure.org/1996,3698)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.1996 - 2Z BR 79/96 (https://dejure.org/1996,3698)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 1996 - 2Z BR 79/96 (https://dejure.org/1996,3698)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines Stellens von neuen Sachanträgen im dritten Rechtszug; Erforderlichkeit einer Berücksichtigung der Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstufung von Balkongeländern als gemeinschaftliches Eigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Balkongeländeranstrich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1997, 37
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96
    1.a) Der erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellte Hilfsantrag der Antragsgegner ist als unzulässig abzuweisen, da im dritten Rechtszug grundsätzlich keine neuen Sachanträge gestellt werden können (BayOblGZ 1996, 58, 62; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 38, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rn. 43, jeweils zu § 27 ) und ein Ausnahmefall (vgl. zum ähnlich gelagerten Problem bei der Revision Thomas/Putzo ZPO 19. Aufl. § 561 Rn. 3 und 4) nicht vorliegt.
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96
    Eine Erledigung der Hauptsache durch den Eigentümerbeschluß vom 4.7.1996 käme aber nur dann in Betracht, wenn dieser Beschluß bestandskräftig geworden wäre (vgl. BayObLG WuM 1992, 703 ; 1993, 291, 292).
  • KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92

    Fassadenanstrich als bauliche Veränderung; Anforderungen an eine vom Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96
    Der (auch mehrfache) Anstrich der Geländer dient deren Schutz vor Witterungseinflüssen; er ist keine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, sondern gehört zu dessen ordnungsmäßiger Instandhaltung, über die die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit beschließen (§ 21 Abs. 3 , Abs. 5 Nr. 2 WEG , vgl. BayObLG aaO; KG NJW-RR 1993, 1104).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 12/92
    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96
    Die Antragsgegner können jedoch den Eigentümerbeschluß entsprechend § 767 ZPO einer etwaigen Zwangsvollstreckung durch die Antragsteller nach § 45 Abs. 3 WEG , § 887 ZPO als Einwendung entgegenhalten (vgl. BayObLG WuM 1992, 397, 398; WE 1995, 317), solange er nicht gemäß § 23 Abs. 4 WEG rechtskräftig für ungültig erklärt ist.
  • OLG Hamm, 18.01.1978 - 15 W 352/77
    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96
    Anders wäre es dann, wenn die neuen Tatsachen eine Änderung der Sach- und Rechtslage bewirkten, die eine Fortsetzung des Verfahrens sinnlos oder zumindest überflüssig machen würde; denn die Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG WE 1991, 55; OLG Hamm OLGZ 1978, 428, 429; Keidel/Kahl § 19 Rn. 88 m.w.N.; Bassenge/Herbst FGG 7. Aufl. Einl. VI 4) ist auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (Keidel/Kuntze § 27 Rn. 52).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96
    Abgesehen davon kam ein Mehrheitsbeschluß entgegen der Ansicht der Antragsteller auch dann zustande, wenn der Rechtsnachfolger des weiteren Beteiligten sich bei der Abstimmung der Stimme enthielt (vgl. BGHZ 106, 179 ).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 11 Wx 71/99

    Änderung der landgerichtlichen Kostenentscheidung; Erhebliche bauliche Mängel am

    aa) Wie die angefochtene Entscheidung zutreffend ausführt, verstößt die in § 2 I der Teilungserklärung vorgenommene Zuweisung der Fenster, Balkontüren und Balkongeländer zum Sondereigentum gegen § 5 Abs. 2 WEG und ist daher nichtig (OLG Hamm NJW-RR 1992, 148; BayObLG ZMR 1997, 37, jew. m.w.N.).

    Gefahren für die Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes entstehen dadurch nicht (vgl. BayObLG ZMR 1997, 37), zumal die Wohnungseigentümer in § 6 Nr. 5 Satz 2 der Teilungserklärung hinsichtlich dieser Gegenstände ausdrücklich auf das Recht der Farb- und Materialwahl zugunsten der Gemeinschaft verzichtet haben.

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2009 - 4 U 160/08

    Änderungsvorbehalte sind (stets) unwirksam!

    Die Zuweisung der Balkontüren zum Sondereigentum würde im Übrigen auch gegen § 5 Abs. 2 WEG verstoßen und wäre daher nichtig (vgl. OLG Karlsruhe NZM 2002, 220; OLG Hamm NJW-RR 1992, 148; BayObLG ZMR 1997, 37, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 11.06.2001 - 2Z BR 128/00

    Verfahrensstandschaft des Verwalters, der zugleich Wohnungseigentümer ist, für

    Im übrigen hätte der Antragsgegner im Weg der Notgeschäftsführung nur solche Maßnahmen veranlassen dürfen, die den Eintritt des unmittelbar drohenden Schadens verhindern, also die Gefahrenlage beseitigen, nicht aber der dauerhaften Behebung der Schadensursache dienen (vgl. BayObLG ZMR 1997, 37/38; Staudinger/Bub § 21 Rn. 49; Bärmann/Merle § 21 Rn. 42).
  • BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 50/01

    Aufrechnung von Wohngeldansprüche mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung

    c) Im Weg der Notgeschäftsführung hätte der Antragsgegner nur solche Maßnahmen veranlassen dürfen, die den Eintritt des unmittelbar drohenden Schadens verhindern, also die Gefahrenlage beseitigen, nicht aber der dauerhaften Behebung der Schadensursache dienen (Senatsbeschluss vom 11.6.2001 2Z BR 128/00; BayObLG ZMR 1997, 37/38; Staudinger/Bub 21 Rn. 49; Bärmann/Merle § 21 Rn. 42).
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