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   BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96   

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BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96 (https://dejure.org/1996,1862)
BayObLG, Entscheidung vom 10.10.1996 - 2Z BR 76/96 (https://dejure.org/1996,1862)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 2Z BR 76/96 (https://dejure.org/1996,1862)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentümerbeschluss; Wohnungseigentum; Wohngeld; Ermächtigung; Verwalterwechsel; Verfahrensstandschaft; Jahresabrechnung; Wirtschaftsplan; Sonderumlage; Verjährung

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Fortbestehen der Ermächtigung des Verwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; WEG § 16 Abs. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • AG Miesbach - UR II 70/93
  • LG München II - 6 T 3625/94
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

Papierfundstellen

  • FGPrax 1997, 19
  • ZMR 1997, 42
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96
    Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Ermächtigung durch die Wohnungseigentumer (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG ), die in der Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag enthalten sein, sich aber auch aus einem Eigentümerbeschluß ergeben kann (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLGZ 1986, 128, 129 m.w.N.).

    Im übrigen wäre ein zulässiger Beteiligtenwechsel in entsprechender Anwendung des § 263 ZPO anzunehmen (BayObLGZ 1986, 128, 130).

  • KG, 06.02.1989 - 24 W 3531/88

    Ermächtigung im Namen der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung von

    Auszug aus BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96
    Zu Recht hat es den Eigentümerbeschluß vom 6.11.1993 dahin ausgelegt, daß die Ermächtigung, obwohl dort die frühere Verwalterin namentlich genannt ist, sich nach einem Verwalterwechsel auch auf den neuen Verwalter erstreckt (vgl. KG NJW-RR 1989, 657); insoweit gilt nichts anderes als bei einer Ermächtigung des derzeitigen Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer in deren Namen gerichtlich geltend zu machen.
  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01

    Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung -

    Grundsätzlich muss der maßgebliche Eigentümerbeschluss die Zahlungspflicht des, einzelnen Wohnungseigentümers betragsmäßig ausweisen (BayObLG NJW-RR 1990, 1107; FGPrax 1997, 19; WE 1998, 396).

    Soweit der Senat es ausnahmsweise genügen lässt, dass der geschuldete Betrag von den Wohnungseigentümern durch einfache Rechenvorgänge selbst ermittelt werden kann (BayObLG WE 91, 166; FGPrax 1997, 19; WE 1998, 396), betrifft dies nicht ohne weiteres vergleichbare Fallgestaltungen, nämlich Eigentümerbeschlüsse über den Wirtschaftsplan und über Sonderumlagen.

  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08

    Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden

    Dies gilt insbesondere für Eigentümerbeschlüsse wie hier über eine Sonderumlage (BayObLG NZM 1998, 337; FGPrax 1997, 19 f.; Bärmann - Merle, a.a.O., § 28 Rdnr 38).
  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

    Auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderumlage hat einen Eigentümerbeschluß über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer zur Voraussetzung (vgl. BGHZ 108, 44/47; BayObLG WÜM 1992, 209; BayObLG FGPrax 1997, 19 ; Senatsbeschluß vom 11.3.1998, 2Z BR 7/98).

    Diese ist zwar nicht in jedem Fall erforderlich; es genügt, wenn der einzelne Wohnungseigentümer den auf ihn entfallenden Betrag ohne weiteres, etwa anhand des in der Gemeinschaft allgemein geltenden Kostenverteilungsschlüssels, errechnen kann (BayObLG FGPrax 1997, 19 f.; Senatsbeschluß vom 10.10.1996 2Z BR 7/98; KG NJW-RR 1991, 912 ; vgl. auch BayObLG WuM 1992, 209).

  • KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06

    Wohnungeigentum: Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung des

    Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG), die in der Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag enthalten sein, sich aber auch aus einem Eigentümerbeschluss ergeben kann (BayObLG ZMR 1997, 42, Rdnr. 12 nach juris).
  • KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage;

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass die Verwalterin durch den Eigentümerbeschluss vom 13. April 1997 zu TOP 13 zur Geltendmachung des Anspruchs im gerichtlichen Verfahren ermächtigt ist, dieser Beschluss selbst noch nicht konstitutiv die Verpflichtung des Antragsgegners zur Beendigung bzw. Unterlassung der konkreten Nutzung seines Teileigentums festlegt (Senat NJW-RR 1997, 1033 = ZMR 1997, 318) und die Verwalterin auch berechtigt ist, das Verfahren in Verfahrensstandschaft zu führen, weil ihr insoweit ein Wahlrecht zusteht (Senat NJW-RR 1991, 1363; BayObLG ZMR 1997, 42).
  • OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05

    Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer

    Da die Aufrechnungsforderung unter keinem Gesichtspunkt unstreitig geworden sein kann, scheitert die Aufrechnung ohnehin daran, dass gegenüber Wohngeldansprüchen nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen sowie mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung aufgerechnet werden kann (vgl. statt aller BayObLG ZMR 1997, 42).
  • KG, 21.08.2002 - 24 W 366/01

    fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage; Kostenentscheidung im WEG-Verfahren

    Der Senat hält freilich an seiner Rechtsauffassung fest, dass es für die Fälligstellung einer Sonderumlage ausreicht, wenn sich der geschuldete Betrag ohne weiteres errechnen lässt (Senat NJW-RR 1991, 912; ebenso BayObLG ZMR 1997, 42 = FGPrax 1997, 19 = GE 1997.123; BayObLG NJW-RR 1998, 1386 = ZMR 1998, 445 = NZM 1998, 337 = WuM 1998.306).
  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht zwischen Hausverwalter und

    2 Z 51/78|OLG Frankfurt; 08.06.1979; 5 U 211/78">MDR 1980, 57; ZMR 1997, 42/44; Staudinger/Bub § 28 Rn. 235 i.V.m. Rn. 233).
  • BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 107/01

    Ermächtigung des Hausverwalters zur Aberkennung von Forderungen gegen

    Diese Eigentümerbeschlüsse gemäß § 28 Abs. 5 WEG begründen und konkretisieren die sich aus § 16 Abs. 2 WEG ergebende Verpflichtung jedes Wohnungseigentümers, anteilsmäßig die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen (allg. M.; vgl. BGH NJW 1985, 912 f.; BayObLG FGPrax 1997, 19; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 16 Rn. 25; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 16 WEG Rn. 14).
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss, der von einem Wohnungseigentümer die

    Dies gilt insbesondere für Eigentümerbeschlüsse wie hier über eine Sonderumlage (BayObLG FGPrax 1997, 19 f.).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99

    Geltendmachug von Wohngeldansprüchen

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96

    Individualrecht zur Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen

  • BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 103/96

    Festlegung der konkreten Zahlungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümers

  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 28/97

    Eigentümerbeschlüsse zu Wohngeldzahlungen bei Aufteilung von Teileigentum in

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