Rechtsprechung
   KG, 20.06.1997 - 24 W 661/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4176
KG, 20.06.1997 - 24 W 661/97 (https://dejure.org/1997,4176)
KG, Entscheidung vom 20.06.1997 - 24 W 661/97 (https://dejure.org/1997,4176)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 24 W 661/97 (https://dejure.org/1997,4176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1304
  • MDR 1997, 1018
  • ZMR 1997, 664
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ausnahmen vom Aufrechnungsverbot in der

    Eine vollstreckbare notarielle Urkunde auf der Grundlage der Teilungserklärung muss genau erkennen lassen, auf welche mehrheitlich beschlossenen und fällig gestellten monatlichen Beitragsvorschüsse sie sich bezieht (KG NJW-RR 1997, 1304 = ZMR 1997, 664); anderenfalls ist sie herauszugeben.

    a) In der Gemeinschaftsordnung und in den Kaufverträgen mit späteren Wohnungseigentümern, welche die Pflichten aus der Teilungserklärung übernehmen, kann die Verpflichtung vorgesehen sein, dass der Wohnungseigentümer sich wegen der laufenden monatlichen Beitragsvorschüsse der sofortigen Vollstreckung unterwirft und der Verwalter berechtigt ist, sich wegen der zwischenzeitlich mehrheitlich beschlossenen monatlichen Beitragsforderungen sich eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen und dann auch von ihr Gebrauch machen darf (KG NJW-RR 1997, 1304 = ZMR 1997, 664 = GE 1997, 1589; Becker ZWE 2000, 515).

  • AG Hamburg-St. Georg, 26.11.2021 - 980b C 23/21

    Gläubigerstellung der Gemeinschaft hinsichtlich einer

    Es ist seit langem in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine Teilungserklärung wirksam vorsehen kann, dass ein Erwerber, der die Verpflichtungen aus der Gemeinschaftsordnung übernimmt, sich in notarieller Urkunde der sofortigen Vollstreckung wegen der monatlichen Beitragsvorschüsse zu unterwerfen hat (vgl. etwa KG, NJW-RR 1997, 1304 = ZMR 1997, 664, ZWE 2003, 294; Becker, in: Bärmann, a.a.O., Rn. 79; Becker, ZWE 2000, 515; Häublein, ZWE 2004, 48, 57).

    Die Belange des verpflichteten Wohnungseigentümers sind dadurch ausreichend geschützt, dass er dem Recht der Klägerin aus dem Schuldanerkenntnis nebst Unterwerfungsklausel im Falle einer Verringerung seiner tatsächlich geschuldeten Beitragslast und einer " überschießenden " Vollstreckung einen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelf nach den §§ 797, 767 ZPO entgegen halten kann (vgl. KG, NJW-RR 1997, 1304).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht