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   BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95   

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BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95 (https://dejure.org/1997,306)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1997 - III ZR 248/95 (https://dejure.org/1997,306)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1997 - III ZR 248/95 (https://dejure.org/1997,306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Prozessführungsbefugnis - Herausgabeanspruch gegen den Verwalter einer Wohnanlage - Voraussetzungen des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Wohngeldherausgabeanspruch gegen Verwalter; gerichtliche Ersetzung der Prozessführungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2106
  • MDR 1997, 537
  • ZMR 1997, 308
  • WM 1997, 1058
  • BB 1997, 1227
  • DB 1997, 1511
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein einzelner Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft zustehenden Anspruch nicht ohne einen dahin gehenden Beschluß der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen (BGHZ 106, 222; 111, 148; 116, 392; 121, 22).

    Durch § 28 Abs. 4 und 5 WEG ist darüber hinaus vorgezeichnet, daß, soweit es um die Tätigkeit des Verwalters geht, die Gemeinschaft und nicht der einzelne Wohnungseigentümer über hieraus sich ergebende Konsequenzen befinden soll (BGHZ 106, 222, 227).

    Kommt ein die Rechtsverfolgung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer billigender Beschluß der Eigentümerversammlung nicht zustande, so kann die Prozeßführungsbefugnis im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erstritten werden, wenn die Führung des Rechtsstreits durch den Wohnungseigentümer als Prozeßstandschafter dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (§ 21 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG; vgl. auch BGHZ 106, 222, 228 f).

  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

    Auszug aus BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
    Wird eine mit ihrer Zustimmung zum Verwalter bestellte Person als solcher tätig, ohne daß ein Verwaltervertrag abgeschlossen worden ist, oder aufgrund eines geschlossenen Vertrags, der an einem eigenen Nichtigkeits- oder Unwirksamkeitsgrund leidet, so kommt eine Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1989 - XI ZR 25/88 - ZMR 1989, 265, 266).

    Sollte demgegenüber die Entnahme der Verwaltervergütung unbefugt geschehen sein, kommt insoweit ein - aufrechenbarer - Vergütungsanspruch gemäß §§ 611 Abs. 1, 612 BGB oder auch ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 683 Satz 1 BGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1989 aaO.).

  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein einzelner Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft zustehenden Anspruch nicht ohne einen dahin gehenden Beschluß der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen (BGHZ 106, 222; 111, 148; 116, 392; 121, 22).

    So steht nach § 21 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu; zur Verwaltung im Sinne dieser Bestimmung gehören alle Maßnahmen, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht auf eine Änderung des bestehenden Zustands abzielen oder sich als Geschäftsführung zugunsten der Wohnungseigentümer in bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum darstellen (BGHZ 121, 22, 25 f).

  • OLG Hamm, 04.03.1993 - 15 W 295/92

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung eines restlichen Verwalterhonorars;

    Auszug aus BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
    Im übrigen kann bei der Frage der Fälligkeit der Verwaltervergütung (vgl. § 614 Satz 1 BGB) der Umstand Bedeutung erlangen, ob die Beklagte für die Jahre 1985 und 1986 der Eigentümerversammlung eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung vorgelegt hat (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 845).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein einzelner Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft zustehenden Anspruch nicht ohne einen dahin gehenden Beschluß der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen (BGHZ 106, 222; 111, 148; 116, 392; 121, 22).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
    Dieser Beschluß ist Voraussetzung dafür, daß eine die geleisteten Vorschußzahlungen bzw. die noch offenen Vorschußforderungen übersteigende Zahlungsverpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer entstehen kann (vgl. BGHZ 131, 228, 230 ff).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 336/89

    Positive Vertragsverletzung - PVV - Schuldner - Verantwortungsbereich -

    Auszug aus BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
    Im Prozeß ist es dann Sache des in Anspruch genommenen Geschäftsbesorgers, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, daß das Geld in Erledigung des Auftrags verbraucht worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 336/89 - NJW-RR 1991, 575, 576; BGH, Urteil vom 4. Februar 1991 - II ZR 246/89 - NJW 1991, 1884; jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • KG, 13.11.1989 - 24 W 5042/89
    Auszug aus BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
    Wegen der späteren Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses ist ein mit den genannten Maßgaben zustande gekommener Verwaltervertrag auch nicht als vollmachtlos geschlossen anzusehen, was sich zumindest aus dem Rechtsgedanken des § 32 FGG ergibt (KG NJW-RR 1990, 153; OLG Hamm WE 1996, 33, 35; vgl. auch Merle, aaO., § 26, Rn. 199; Seuß, in: Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., B 328; Belz, Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rn. 221).
  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
    Diese Ermächtigung bzw. die darauf gegründete Prozeßführungsbefugnis blieb von der späteren Veräußerung der Eigentumswohnung entsprechend § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1988 - VII ZR 129/88 - NJW 1989, 1932, 1933 für den Fall der weiteren Abtretung einer vor dem Prozeß sicherungshalber abgetretenen Forderung; vgl. für das WEG-Verfahren: BayObLG NJW-RR 1995, 467).
  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Auszug aus BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
    Dies wird schon daraus deutlich, daß in die Jahresabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind - und daher keine Ungültigerklärung zu rechtfertigen vermögen -, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat (BayObLG WE 1991, 75; 1991, 167, 168; KG NJW-RR 1992, 845; Merle, aaO., § 28 Rn. 72).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92

    Heizkostenabrechnung; unverhältnismäßiger Kostenaufwand bei verbrauchsabhängiger

  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung

  • BGH, 04.02.1991 - II ZR 246/89

    Darlegungs- und Beweislast des Beauftragten gegenüber Herausgabeverlangen des

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Von dem früheren Verwalter können die Wohnungseigentümer Rechnungslegung verlangen (§§ 675, 666, 259 BGB i.V.m. § 28 Abs. 4 WEG; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16, aaO; Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/95, NJW 1997, 2106, 2108).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    a) Eine außerordentliche Kündigung dieses Dienstvertrags mit Geschäftsbesorgungscharakter (vgl. BGH, Urt. v. 28. April 1993, VIII ZR 109/92, NJW-RR 1993, 1227, 1228; Urt. v. 6. März 1997, III ZR 248/95, NJW 1997, 2106, 2107) erfordert gemäß §§ 675, 626 Abs. 1 BGB i.V.m. § 2.3 des Vertrags das Vorliegen eines wichtigen Grundes.
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Das gilt umso mehr, als durch die Beschlussfassung über die Jahresabrechnungen die Rechtsstellung der Gemeinschaft im Hinblick auf (Regress-)Ansprüche gegen den Verwalter nicht beeinträchtigt wird (Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. März 1997- III ZR 248/95, ZfIR 1997, 284, 287; jeweils mwN).
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