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   OLG Köln, 21.10.1997 - 16 Wx 255/97   

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https://dejure.org/1997,4424
OLG Köln, 21.10.1997 - 16 Wx 255/97 (https://dejure.org/1997,4424)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.1997 - 16 Wx 255/97 (https://dejure.org/1997,4424)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 16 Wx 255/97 (https://dejure.org/1997,4424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unangefochtener Beschluß der Gemeinschaft als selbständige Anspruchsgrundlage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 23 ABS. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer selbstständigen Anspruchsgrundlage durch unangefochtenen Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung bzgl. der Verpflichtung eines Miteigentümers zur Zahlung einer Entschädigung für die Nutzung gemeinschaftlichen Sondereigentums

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 23 Abs. 4
    Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über Nutzungsentschädigungsverlanngen als Anspruchsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1998, 248
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1997 - 16 Wx 255/97
    Anders als in dem vom Antragsgegner zur Begründung seiner Rechtsmeinung herangezogenen Fall des Kammergerichts (Beschluß vom 08.01.1997 - 24 W 5678/96 -) ergibt im vorliegenden Fall die Auslegung des Beschlusses der Eigentümergemeinschaft, daß diese mit ihrer Beschlußfassung eine selbständige Anspruchsgrundlage gegen den Antragsgegner schaffen wollte.
  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

    Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses -

    b) In der Rechtsprechung wird es für möglich erachtet, dass durch Eigentümerbeschluss einzelnen Wohnungseigentümern Verpflichtungen auferlegt werden (BayObLG ZMR 1996, 623; WE 1997, 436/438; ferner etwa OLG Karlsruhe ZMR 1996, 284; OLG Köln ZMR 1998, 248 mit Anmerkung Köhler; OLG Köln NZM 1999, 424; siehe auch Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 186a).
  • OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03

    Selbständige Anspruchsgrundlage aus bestandskräftigem Eigentümerbeschluss

    Nach st. Rspr. - auch des Senats - kann sich aus Eigentümerbeschlüssen eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben (vgl. Senat WE 1998, 191 = ZMR 1998, 248 m. Anm. Köhler; NZM 1999, 424 = OLGReport Köln 1999, 185; BayObLG ZMR 1996, 565; WE 1997, 436; NZM 2003, 239 = ZMR 2003, 433; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103;Palandt/Bassenge, BGB, 62. Auflage, § 22 Rdn. 22; Schuschke ZWE 2000, 146 [153]).
  • OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03

    WEG -Verfahren: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Begründung von

    Die Rechte des betroffenen Wohnungseigentümers sind hinreichend gewahrt, da er solche Beschlüsse, wenn sie nicht der materiellen Rechtslage entsprechen, auch mit Erfolg anfechten kann (vgl. für den Anwendungsbereich des § 22 Abs. 1 WEG Schuschke, ZWE 2000, 146, 153 mit Darstellung des Meinungsstandes und für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung aufgrund Sondernutzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Miteigentümer bereits Senat vom 21.10.1997 -16 Wx 255/97 -, ZMR 1998, 248 f.).
  • OLG Köln, 23.09.1998 - 16 Wx 122/98

    Keine automatische Befugnis der Gemeinschaft zur Ersatzvornahme bei Verzug eines

    Hierbei kann es offen bleiben, ob bereits der Eigentümerbeschluß, die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten auf dem Balkon gerichtlich durchzusetzen, die konstitutive Festlegung von Miteigentümerpflichten enthält, mit der Folge, daß die sachliche Berechtigung der Ansprüche gegen die Antragsgegner nur in dem früheren Beschlußanfechtungsverfahren zu prüfen gewesen und eine erneute Befassung hiermit nicht möglich wäre (vgl. zu dieser Problematik KG NJW-RR 1997, 1033 = KGR 1997, 85; BayObLG WE 1998, 353; Senatsbeschluß vom 21.10.1997 - 16 Wx 255/97 - WE 1998, 191); denn das Landgericht hat eine Verpflichtung der Antragsgegner zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Randabschlusses und eines hieraus weiter folgenden Anspruchs der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Antragsgegner auf Duldung einer Ersatzvornahme und Zahlung eines Kostenvorschusses nicht etwa aus der Bestandskraft des Beschlusses zu TOP 7 der Eigentümerversammlung vom 21.4.1995, sondern hiervon unabhängig aus den §§ 14 Nr. 1, 13 Abs. 1 WEG hergeleitet.
  • OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 211/98

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Dass Beschlüsse, wie die vorliegend im Streit befindlichen, eine selbständige Anspruchsgrundlage der Wohnungseigentümergemeinschaft begründen können, wenn bis zur Beschlussfassung ein entsprechender Anspruch nicht bestand, entspricht ebenfalls der gefestigten Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluss vom 21.10.1997 - 16 Wx 255/97 -).
  • OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00

    Beschwerdewert und Geschäftswert in WEG -Sachen

    Die Beschwer der Antragsteller, die an den auf sie entfallenden Kostenanteilen zu bemessen ist (vgl. BayObLG ZMR 1998, 248 = NZM 1998, 980 ##blob##lt;LS##blob##gt), ist in diesem Punkt ebenfalls deutlich niedriger und liegt schon im Batatellbereich.
  • AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00
    Bereits die vorstehenden Ausführungen lassen nach Ansicht des Abteilungsrichters deutlich werden, daß die Abgrenzung von bloß anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen unter dem Blickwinkel der Beschlußkompetenz allenfalls in sehr begrenztem Umfang weiter helfen dürfte (vgl. etwa Köhler, in: ZMR 1998, 249 - Anm. zu OLG Köln vom 21.10.1997 - 16 Wx 255/97 -, ZMR 1998, 248).
  • OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 32/99
    Damit haben die Wohnungseigentümer eine Zahlungsverpflichtung der Antragstellerin begründet, unabhängig davon, ob dieses Ergebnis der materiellen Rechtslage entspricht (vgl. gefestige Rechtsprechung des Senats: Beschluß v. 23.12.1998,- 16 Wx 211/98-; vom 21.10.1997 - 16 Wx 255/97 - ).
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