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   KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97   

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https://dejure.org/1998,5367
KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97 (https://dejure.org/1998,5367)
KG, Entscheidung vom 16.09.1998 - 24 W 8886/97 (https://dejure.org/1998,5367)
KG, Entscheidung vom 16. September 1998 - 24 W 8886/97 (https://dejure.org/1998,5367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dachausbau; Begründung von Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 258
  • ZMR 1999, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97
    Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum und zur Änderung der Miteigentumsanteile bedarf es vielmehr gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLGZ 1987, 390).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97
    Die Änderung der Aufteilung von gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum betrifft das Grundverhältnis der Mitglieder der Gemeinschaft und die sachenrechtliche Zuordnung der Flächen, Gebäudeteile und Räume (BayObLGZ 1986, 444).
  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung

    Auszug aus KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97
    Zur Klarstellung sei jedoch darauf hingewiesen, daß Wohnungseigentümer untereinander und auch der Inhaber mehrerer Wohneinheiten ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer die ihnen zustehenden Miteigentumsquoten intern verändern dürfen (vgl. BGH NJW 1976, 1976), jedenfalls wenn dies ohne Einwirkung auf die Beitragspflichten und die Stimmrechte bleibt (vgl. Palandt-Bassenge, BGB, 56. Aufl., WEG § 12 Rdn. 3).
  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97
    Wie der Senat in seiner nach Erlaß des landgerichtlichen Beschlusses ergangenen Entscheidung vom 17. Dezember 1997 (24 W 3797/97 - ZMR 1998, 368 = WM 1998, 366 = FGPrax 1998, 94 = KGRep 1998, 1994) ausgeführt hat, fällt die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum ebenso wie die Änderung der Miteigentumsquoten nicht in den Regelungsbereich des § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG, sondern betrifft das im Grundbuch verlautbarte sachenrechtliche Grundverhältnis der Wohnungseigentümer (vgl. BayObLGZ 1997 Nr. 41 = WM 1997, 512 = WE 1998, 151).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97
    Soweit nicht durch eine notariell beurkundete Erklärung aller jetzigen Wohnungseigentümer eine Neufestlegung der Miteigentumsanteile zustande kommt, kann an deren Stelle lediglich eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 WEG entsprechend der neuen Gesamtfläche verlangt werden, die mangels Einigung aller Miteigentümer erst mit einer rechtskräftigen ersetzenden gerichtlichen Entscheidung wirksam wird (vgl. BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02

    Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger

    Aus diesem Grund hat sich in der Rechtsprechung die zutreffende Auffassung durchgesetzt, daß Vereinbarungen, durch die ein Wohnungseigentümer ermächtigt oder bevollmächtigt wird, Gemeinschafts- in Sondereigentum umzuwandeln, oder nach denen die vorweggenommene Zustimmung zu einer solchen Umwandlung erteilt ist, nicht § 10 Abs. 2 WEG unterfallen, also nicht auf diesem Weg gegen Sondernachfolger wirken können (BayObLGZ 1997, 233, 238; 2000, 1, 2 f; 2001, 279, 283; BayObLG, ZfIR 2000, 970, 972; KG, NZM 1998, 581, 582; ZfIR 1999, 127, 128).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Dieser Ansicht haben sich das Kammergericht ( FGPrax 1998, 94 ; ZMR 1999, 204 f.) für den Heft Nr. 5 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Mai 2000.
  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99

    Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Dieser Ansicht haben sich das Kammergericht (FGPrax 1998, 94; ZMR 1999, 204 f.) für den Fall der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum und Teile des Schrifttums (Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 65; Basty NotBZ 1999, 233/235; vgl. auch v. Oefele in Bauer/v. Oefele GBO AT V Rn. 109) angeschlossen; widersprochen haben ihr 8811 (DNotZ 1998, 345/346) und Rapp (MittBayNot 1998, 77/79 f.).
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