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   OLG Celle, 03.03.1999 - 2 U 86/98   

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https://dejure.org/1999,9561
OLG Celle, 03.03.1999 - 2 U 86/98 (https://dejure.org/1999,9561)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.1999 - 2 U 86/98 (https://dejure.org/1999,9561)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 1999 - 2 U 86/98 (https://dejure.org/1999,9561)
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    BGB § 326 § 535 § 536; AGBG § 9
    Begriff der Wohnraummiete; Formularmäßige Auferlegung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

Papierfundstellen

  • ZMR 1999, 469
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 2 U 86/98
    Zwar ist bei der Vermietung einer zu Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung die formularmaßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach Maßgabe eines Fristenplanes auch dann wirksam, wenn der Anspruch des Mieters auf eine Anfangsrenovierung durch den Vermieter vertraglich ausgeschlossen ist, sofern die Renovierungsfristen mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen (vgl. BGH NJW 1987, 2575), Diese Erwägungen erfassen jedoch nicht diejenigen Fälle, in denen der Mieter zur Vornahme einer Anfangsrenovierung verpflichtet ist (vgl. BGH a.a.O., 2576).
  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 2 U 86/98
    Jeweils für sich unbedenkliche Klauseln können einen Summierungseffekt haben und in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung führen (vgl. BGH WuM 1993, 175, 176).
  • OLG Stuttgart, 28.08.1984 - 8 REMiet 4/83

    Formularmietvertragsklausel; Auszug des Mieters; Kosten der

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 2 U 86/98
    Eine derartige Vertragsgestaltung ist unwirksam (vgl. BGH a.a.O.; OLG Stuttgart, NJW 1984, 2585).
  • OLG Hamburg, 02.11.1994 - 4 U 228/93
    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 2 U 86/98
    Dabei kann dahinstehen, ob dies auch dann gilt, wenn der Vermieter von der Umwandlung Kenntnis hat und sie längere Zeit unwidersprochen hingenommen hat (vgl. Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet- und Pachtrechts, 7. Aufl., Rdn. 23; a.a.O., OLG Hamburg, NJW-RR 1997, 458; Sternel, MietR I Rdn. 152).
  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    Als Indiz kommt etwa - je nach Fallgestaltung - die Verwendung eines auf eine der beiden Nutzungsarten (Geschäftsraum- oder Wohnraummiete) zugeschnittenen Vertragsformulars in Betracht (OLG Hamburg, ZMR 1995, 120, 121; OLG Düsseldorf, GE 2006, 647; OLG Stuttgart, MDR 2008, 1091; OLG Celle, ZMR 1999, 469, 470; LG Berlin, aaO; Erman/Lützenkirchen, aaO; Schmidt-Futterer/Blank, aaO; Sternel, aaO Rn. VI 12).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2008 - 2 U 214/07

    Miete: Abgrenzung eines Gewerbemietvertrages und eines Wohnraummietvertrages

    Die Zuordnung des Mietobjekts als Wohnräume oder als sonstige Räume richtet sich nach dem vereinbarten vom Mieter verfolgten Vertragszweck, nicht nach einer möglicherweise hiervon abweichenden tatsächlichen Nutzung (vgl. BGH, NJW 1997, 1845; OLG Düsseldorf, WuM 1995, 434; OLG Celle, ZMR 1999, 469 m.w.N.).
  • AG Dortmund, 16.12.2003 - 125 C 9962/03

    Anspruch auf Rückzahlung der bei Mietvertragsabschluss bezahlten Kaution;

    Sowohl jeweils für sich unbedenkliche Klauseln können zusammen einen Summierungseffekt haben un d in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung führen (BGH WuM 1993, 175, 176; OLG Celle ZMR 1999, 469, 470) wie auch das Zusammenwirken zweier Formularklausel, von denen eine für sich gesehen unwirksam ist (NJW 2003, 2234 m. Anmerkung Lammel LMK 2003, 163; NJW 2003, 3192 mit Anmerkung Blank LMK 2003, 201).

    Diese zusätzliche Vereinbarung der Verpflichtung zur Anfangsrenovierung führt letztendlich dazu, dass der Mieter sowohl für den von ihm selbs t während der Mietzeit als auch für den vom Vormieter mitverursachten Renovierungsbedarf zu Renovierungsleistu ngen herangezogen werden kann (OLG Celle, ZMR 1999, 469, 470; a. A. Langenberg a. a. O. Rnr. 131).

  • LG Hamburg, 26.04.2001 - 333 S 156/00

    Schadenersatz nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung für

    Die in § 27 des Mietvertrages niedergelegte formularmäßige Überbürdung einer Endrenovierung ist ohne Berücksichtigung des Zustandes der Wohnung und des Zeitpunktes, zu dem die letzten Dekorationsarbeiten vorgenommen wurden, unwirksam (BGH, RE v. 1.7.1987, WuM 1987, 306, 310; OLG Hamm, RE v. 27.2.1981, WuM 1981, 77; OLG Celle ZMR 1999, 469, 470; LG Hamburg WuM 2000, 544; WuM 1994, 675).
  • LG Berlin, 04.09.2006 - 67 S 65/06

    Schönheitsreparaturen: Summierungseffekt

    Jedoch wird eine unangemessene Benachteiligung des Mieters auch in den Fällen angenommen, wo er sich auf Grund einer ausdrücklichen Vereinbarung zu einer Anfangsrenovierung verpflichtet (OLG Celle ZMR 1999, 469).
  • LG München II, 07.02.2006 - 1 O 5268/05
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. die Zitate zur Ladungsverfügung vom 06.12.2005) - dies wird von der Klagepartei im Grundsatz genauso gesehen (sie verweist zutreffend auf OLG Celle, ZMR 1999, 469, 470) -, dass entscheidendes Kriterium für die rechtliche Vertragsqualifizierung (Mietverhältnis über Wohnraum oder Geschäftsraum-Miete) die von den Parteien getroffene Zweckbestimmung ist, während es auf die tatsächliche Nutzung der Räume grundsätzlich nicht ankommt, soweit die Parteien die Nutzungszweck nicht einvernehmlich ändern.
  • LG Frankfurt/Oder, 25.01.2002 - 6 (a) S 118/01
    Eine solche Klausel, wonach ein Mieter unabhängig von der letztmaligen Durchführung von Renovierungsarbeiten bei Auszug auf jeden Fall verpflichtet sein soll, Schönheitsreparaturen auszuführen, benachteiligt den Mieter indessen in unangemessener Weise, da ihm auch bei einer äußerst kurzen Vertragsdauer die Pflicht zur vollständigen Durchführung von Schönheitsreparaturen obliegt und hierdurch quasi der gleichzeitig vereinbarte Fristenplan außer Kraft gesetzt wird (vgl. OLG Celle, ZMR 1999, 469; LG Hamburg, NZM 2000, 541; LG Berlin, NZM 2001, 285 f.; LG Berlin, ZMR 1999, 557; Bub/Treier a.a.O., V A Rnr. 207 m.w.N.).
  • LG Berlin, 18.06.2018 - 64 O 23/18

    Grundstückvermietung ohne Baulichkeit: Wohnen auf Grundstück

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem wahren, das Rechtsverhältnis prägenden Vertragszweck, der sich aus dem tatsächlichen und übereinstimmenden Willen der Parteien ergibt, der nach den allgemeinen Regeln auszulegen ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2008 - 2 U 214/07, BeckRS 2008, 17162, beck-online; OLG Celle, Urteil vom 03.03.1999 - 2 U 86/98, BeckRS 1999, 30964433, beck-online).
  • SG Hannover, 11.10.2007 - S 31 AS 883/06
    Eine Anfangsrenovierung kann grundsätzlich nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, da es zur Hauptleistungspflicht des Vermieters gehört, die Mietsache ordnungsgemäß zu übergeben (vgl. § 535 BGB, insoweit aus der Rechtsprechung OLG Hamburg, Urteil vom 13.09.1991, Aktenzeichen 4 U 201/90, zitiert nach Juris; Amtsge-richt Dortmund, Urteil vom 16.12.2003, Aktenzeichen 135 C 9962/03, zitiert nach Juris; OLG Celle, Urteil vom 03.03.1999, Aktenzeichen 2 U 86/98, zitiert nach Juris).
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