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   BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98   

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https://dejure.org/1999,4423
BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98 (https://dejure.org/1999,4423)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 2Z BR 169/98 (https://dejure.org/1999,4423)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 2Z BR 169/98 (https://dejure.org/1999,4423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss nach Ablehnung eines Beschlussantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 8/98
  • LG München I - 1 T 9320/98
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1171
  • NZM 1999, 713
  • ZMR 1999, 495
  • ZMR 1999, 497
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88

    Antrag auf Abberufung eines Verwalters von gemeinschaftlichem Wohneigentum;

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98
    (2) Auf Antrag eines Wohnungseigentümers kann das Wohnungseigentumsgericht einen Verwalter nicht nur unter den Voraussetzungen des § 26 Abs. 3 WEG gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 3 WEG bestellen, sondern auch gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zur Verwirklichung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung, der sich aus § 21 Abs. 4 WEG ergibt (BayObLG NJW-RR 1989, 461 m.w.N.; BayObLG WE 1997, 115/116; KG WE 1990, 211; Weitnguer/Hauger WEG 8. Aufl. Rn. 22, Münch-Komm/Röll BGB 3. Aufl. Rn. 5c, jeweils zu § 26 WEG ; Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. § 43 Rn. 38; Gottschalg WE 1998, 242/246 f.; a.A. Staudinger/Bub 176, Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. Rn. 240, jeweils zu § 26 WEG ).

    Insbesondere spricht es nicht gegen die weitere Beteiligte, daß sie als die mit der Durchführung der Verwalterwahl beauftragte Notverwalterin sich in der Eigentümerversammlung selbst zur Wahl gestellt hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 461), zumal sie das Amtsgericht bei ihrer Bestellung zur Notverwalterin auf die Möglichkeit einer eigenen Kandidatur hingewiesen hatte.

  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98
    Das Gericht ist jedoch nicht befugt, einen fehlerhaften Negativbeschluß durch einen positiven Beschluß mit dem von den Antragstellern gewünschten Inhalt zu ersetzen (vgl. BayObLGZ 1972, 150/153 m.w.N. und BayObLGZ 1974, 172/175; KG Rpfleger.1979, 65/66; OLG Hamm NJW-RR 1988, 597 ; Staudinger/Bub Rn. 237, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, Augustin WEG Rn. 26, jeweils zu § 25 WEG ).
  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91

    Anfechtung einer gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters bei anschließender

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98
    Die Gemeinschaft war ohne Verwaltung, denn die Bestellung der weiteren Beteiligten zur Notverwalterin endete mit der Wahl des S. in der Versammlung vom 10.12.1997 und lebte mit der Ungültigerklärung dieses Eigentümerbeschlusses nicht wieder auf (BayObLG NJW-RR 1992, 787/788; Staudinger/Bub § 26 WEG Rn. 506).
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98
    Das Gericht ist jedoch nicht befugt, einen fehlerhaften Negativbeschluß durch einen positiven Beschluß mit dem von den Antragstellern gewünschten Inhalt zu ersetzen (vgl. BayObLGZ 1972, 150/153 m.w.N. und BayObLGZ 1974, 172/175; KG Rpfleger.1979, 65/66; OLG Hamm NJW-RR 1988, 597 ; Staudinger/Bub Rn. 237, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, Augustin WEG Rn. 26, jeweils zu § 25 WEG ).
  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98
    Das Gericht ist jedoch nicht befugt, einen fehlerhaften Negativbeschluß durch einen positiven Beschluß mit dem von den Antragstellern gewünschten Inhalt zu ersetzen (vgl. BayObLGZ 1972, 150/153 m.w.N. und BayObLGZ 1974, 172/175; KG Rpfleger.1979, 65/66; OLG Hamm NJW-RR 1988, 597 ; Staudinger/Bub Rn. 237, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, Augustin WEG Rn. 26, jeweils zu § 25 WEG ).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    3 Z 4/86">BayObLGZ 1986, 10, 14; BayObLG, WE 1990, 67, 68; NZM 1999, 713, 714; ZfIR 2002, 296, 299; OLG Karlsruhe, OLGZ 1976, 145, 149; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 WEG Rdn. 161; Weitnauer/Lüke, aaO, § 25 WEG Rdn. 25; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 235).
  • OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07

    Rechtswidrige bauliche Veränderung

    Als Ausfluss des Amtsermittlungsgrundsatzes hat das Wohnungseigentumsgericht ohne Bindung an den erklärten Wortlaut in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine Entscheidung zu treffen, die zu dem erkennbar erstrebten Ergebnis führt (BayObLG ZMR 1990, 65/88; 1999, 495/496).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters für eine

    Damit hat sich der Gesetzgeber nicht nur der zum bisherigen Recht schon bestehenden herrschenden Meinung angeschlossen, das Wohnungseigentumsgericht sei bei einem auf § 21 Abs. 4 WEG gestützten Antrag nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Bestellung des gewünschten und geeigneten Verwalters zu verpflichten, sondern könne zur Verwirklichung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung nach billigem Ermessen unmittelbar einen Verwalter bestellen (BayObLG NJW-RR 1989, S. 461 f.; BayObLG ZMR 1999, S. 495 ff.; KG ZMR 2003, S. 780 f.).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnutzt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WÜM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Celle WuM 1989, 436 ff.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.; ZfIR 1999, 844; OLG Zweibrücken ZMR 1998, 50/53 f.; Staudinger/Bub § 26 Rn. 162).
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Damit liegen auch die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 WEG nicht vor, wonach ein Wohnungseigentümer in Verwirklichung seines Anspruchs auf eine ordnungsgemäße Verwaltung in den Fall, dass der Verwalter fehlt und er keine Mehrheit in der Versammlung zur Verwalterbestellung finden wird, die Bestellung eines Verwalters durch das Gericht beantragen kann (h.M., vgl. BayObLG NZM 99, 713 und NJW-RR 1989, 461; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 845; Gottschalg aaO S. 247 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00

    WEG : Errichtung einer Blitzschutzanlage

    Die Frage einer etwaigen Umdeutung des Anfechtungsantrages in einen solchen auf ordnungsgemäße Verwaltung (vgl. hierzu BayObLG, ZMR 1999, 495, 496 f.) stellt sich nicht, weil der Beschwerdeführer selbst Entsprechendes beantragt hat:.
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2004 - 5 W 255/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen einer gerichtlichen Verwalterbestellung

    Eine richterliche Bestellung kommt erst dann in Betracht, wenn sich die Wohnungseigentümer zu einer der ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Willensbildung außer Stande sehen, wie es beispielsweise bei tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten oder auch dann der Fall sein kann, wenn sich ein für das Zustandekommen einer positiven Beschlussfassung relevanter Teil der Wohnungseigentümer aus sachfremden Gründen einer gebotenen Maßnahme verweigert (OLG Köln, ZMR 2003, 960; BayObLG, ZMR 1999, 495; …
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00

    Bestellung eines Verwalters und Festsetzung des Vergütung

    Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnützt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WuM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.).
  • OLG Köln, 16.12.2002 - 16 Wx 231/02

    WEG -Verwalterbestellung bei Streit innerhalb der Gemeinschaft

    Das Wohnungseigentumsgericht kann nämlich gerade in den Fällen, in denen tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Gruppen von Wohnungseigentümern bestehen oder eine Gruppe die andere majorisiert, im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG auf Antrag eines Wohnungseigentümers zur Verwirklichung seines Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung auch dann einen Verwalter bestellen, wenn die Voraussetzungen für eine Bestellung nach § 26 Abs. 3 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 3 WEG nicht vorliegen (vgl. BayObLG NZM 1999, 713 = ZMR 1999, 497, BayObLG NJW-NJW-RR 1989, 461; Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Auflage § 26 Rdn. 8, 22; Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Auflage, § 43 Rdn. 36; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Auflage, § 26 WEG Rdn. 4; a. A. Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 43 Rdn. 24, 48).
  • LG Konstanz, 16.01.2008 - 62 T 160/07

    Darf großer Hund im gemeinsamen Garten frei umherlaufen?

    Als Ausfluss des Amtsermittlungsgrundsatzes hat das Wohnungseigentumsgericht ohne Bindung an den erklärten Wortlaut in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine Entscheidung zu treffen, die zu dem erkennbar erstrebten Ergebnis führt (zuletzt OLG München, Beschluss vom 16.11.2007 - 32 Wx 111/07; BayObLG ZMR 1990, 65/88; 1999, 495/496).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 59/00

    Grundsätze der Gleichbehandlung von Wohnungs- und Teileigentümern

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

  • OLG Dresden, 03.04.2006 - 3 W 398/06

    Geschäftswert für die Löschung einer auf einer Wohnungseigentumsanlage lastenden

  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

    Stimmrechtsmissbrauch eines Wohnungseigentümers

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