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   OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99   

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https://dejure.org/1999,11117
OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99 (https://dejure.org/1999,11117)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.1999 - 3 Wx 77/99 (https://dejure.org/1999,11117)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 1999 - 3 Wx 77/99 (https://dejure.org/1999,11117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versammlung; Stimmrecht; Verwalter; Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtsmißbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG §§ 21 25 26
    Ungültigerklärung eines Beschlusses des Mehrheitseigentümers über die Verwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 21 T 200/98
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 844 (Ls.)
  • ZMR 1999, 581
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99
    Zwar hat das Oberlandesgericht Celle in einem solchen Fall den Beschluß über die Verwalterwahl als unwirksam angesehen (ZMR 1989, 436; vgl. auch OLG Zweibrücken ZMR 1990, 30), demgegenüber hat aber der Senat in der Majorisierung an sich noch keinen Rechtsmißbrauch gesehen, sondern einen Verstoß gegen Treu und Glauben nur aus der konkreten Ausübung des Stimmrechts hergeleitet (ZMR 1997, 322; WE 1996, 70, 71; so auch Saarländisches OLG, ZMR 1998, 50, 53, 54).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95

    Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99
    Weiterhin war der Beteiligte zu 2 auch nicht nach § 25 Abs. 5 WEG von der Mitwirkung bei der Abstimmung über die Wahl eines Verwalters ausgeschlossen, denn die Wahl eines Verwalters ist kein Rechtsgeschäft, eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 25 Abs. 5 WEG hat der Senat bereits früher verneint (vgl. WE 1996, 71).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99
    Zwar hat das Oberlandesgericht Celle in einem solchen Fall den Beschluß über die Verwalterwahl als unwirksam angesehen (ZMR 1989, 436; vgl. auch OLG Zweibrücken ZMR 1990, 30), demgegenüber hat aber der Senat in der Majorisierung an sich noch keinen Rechtsmißbrauch gesehen, sondern einen Verstoß gegen Treu und Glauben nur aus der konkreten Ausübung des Stimmrechts hergeleitet (ZMR 1997, 322; WE 1996, 70, 71; so auch Saarländisches OLG, ZMR 1998, 50, 53, 54).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.1989 - 3 W 72/89

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsregelung nach dem Wertprinzip

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99
    Zwar hat das Oberlandesgericht Celle in einem solchen Fall den Beschluß über die Verwalterwahl als unwirksam angesehen (ZMR 1989, 436; vgl. auch OLG Zweibrücken ZMR 1990, 30), demgegenüber hat aber der Senat in der Majorisierung an sich noch keinen Rechtsmißbrauch gesehen, sondern einen Verstoß gegen Treu und Glauben nur aus der konkreten Ausübung des Stimmrechts hergeleitet (ZMR 1997, 322; WE 1996, 70, 71; so auch Saarländisches OLG, ZMR 1998, 50, 53, 54).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 3 Wx 244/01

    Gültigkeit der Wahl zum Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage trotz

    Demgegenüber sieht aber der Senat in der Majorisierung an sich noch keinen Rechtsmissbrauch, sondern leitet einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur aus der konkreten Ausübung des Stimmrechts her (ZMR 1999, 581; ZMR 1997, 322; WE 1996, 70, 71; so auch Saarländisches OLG, ZMR 1998, 50, 53, 54).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 118/07

    Zur Gültigkeit der Verwalterbestellung für Wohneigentumsanlage -

    Ein gegen die Bestellung sprechender wichtiger Grund liege vor, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig sind und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen sei [BayObLG ZMR 2000, 846/847; OLG Düsseldorf ZMR 1999, 581 und WE 1996, 70/71].
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

    Dass die Verwalterin bereits im Zeitpunkt der Bestellung wegen offenkundiger Interessengegensätze nicht zur Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern in der Lage gewesen wäre (siehe OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.; ZMR 1999, 581), kann nicht angenommen werden.
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Die Frage des Rechtsmissbrauchs ist nach hM in jedem Einzelfall zu prüfen (OLG Karlsruhe WuM 1988, 327, 328; KG WuM 1986, 154; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 322, 323; 1999, 581); besonders kritisch dann, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnutzt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens als Verwalter zu bestellen (OLG Karlsruhe WuM 1988, 327, 328; KG WuM 1986, 154; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 322, 323; 1999, 581).
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

    Stimmrechtsmissbrauch eines Wohnungseigentümers

    Ein gegen die Bestellung sprechender wichtiger Grund liegt vor, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig sind und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen ist (BayObLG ZMR 2000, 846/847; OLG Düsseldorf ZMR 1999, 581 und WE 1996, 70/71).
  • AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21

    Auch ein Mehrheitseigentümer ist nicht allmächtig!

    Ein Verstoß ist vielmehr im Einzelfall aus der konkreten Ausübung des Stimmrechtes herzuleiten (BayObLG ZMR 2000, 846 (848); OLG Düsseldorf ZMR 1999, 581).
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