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   LG Berlin, 23.03.1999 - 64 S 331/98   

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https://dejure.org/1999,14517
LG Berlin, 23.03.1999 - 64 S 331/98 (https://dejure.org/1999,14517)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.03.1999 - 64 S 331/98 (https://dejure.org/1999,14517)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. März 1999 - 64 S 331/98 (https://dejure.org/1999,14517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei zu niedrigen Betriebskostenvorschüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZMR 1999, 637
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98

    Arglistige Täuschung des Mieter bei Überschreiten der Nebenkostenvorauszahlung;

    Zwar kommt in Ausnahmefällen ein Schadensersatzanspruch des Mieters unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens beim Vertragsschluß in Betracht, aufgrund dessen er Freistellung von der Betriebskostenforderung des Vermieters verlangen kann, wenn dieser beim Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkostenvorschüsse ausdrücklich zugesichert oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (vgl. z.B. LG Berlin ZMR 1999, 637 und LG Karlsruhe WuM 1998, 479).
  • LG Berlin, 07.08.2001 - 64 S 109/01

    Schadensersatzanspruch des Mieters wegen zu niedrig festgesetzter

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn Immobilien Vermieten bewusst unrichtige Angaben über die Höhe des Betriebskostenvorschusses macht (Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 4. Aufl. Rdnr. 2024; Lammel, Wohnraummietrecht, § 4 MHG Rdnr. 114; Urteil der Kammer vom 23.3. 1999, Az. 64 S 331/98, GE 1999, 907).
  • OLG Hamm, 06.11.2002 - 30 U 44/02

    Nachzahlung bei zu niedrigen Betriebskosten-Vorauszahlungen?

    Aus diesem Grund schafft die bloße Vereinbarung von Vorauszahlungen von einem Mieter keinen Vertrauensschutz dahingehend, daß die Vorauszahlungen in etwa die anfallenden Nebenkosten abdecken (so schon grundlegend OLG Stuttgart, WuM 1982, 272; ebenso OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 605; LG Berlin, ZMR 1999, 637; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. 2000, Rn. 528; Erman/Jendrek, BGB, 10. Aufl. 2000, § 535 Rn. 53; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 6. Aufl. 2001, Rn. 3080).
  • LG München II, 30.04.2002 - 12 S 7512/01

    Schadensersatz wegen zu niedrig festgesetzter Betriebskostenvorauszahlungen

    Der Schadensersatzanspruch geht, wie das Amtsgericht zu Recht dargelegt und errechnet hat, dahin, daß der Kläger die Differenz zwischen den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten in Höhe von 2.192,32 DM und den angesetzten Vorauszahlungen in Höhe von 1.260,00 DM für die Jahre 1998 und 1999 nicht verlangen kann, weil insoweit die Aufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch durchgreift (vgl. dazu AG Leverkusen, WUM 1990, 63; AG Rendsburg, WUM 1990, 63; LG Berlin, ZMR 1999, 637; AG Hamburg, ZMR 2001, 628).

    Die Kammer hält es für überspitzt, daß die Beklagten hinsichtlich des Schadens hätten substantiiert vortragen müssen, ob und welche billigere Alternative sie bei Abschluß des Mietvertrags gehabt hätten (vgl. dazu LG Berlin, ZMR 1999, 637).

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