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   OLG Zweibrücken, 24.08.1999 - 3 W 164/99   

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OLG Zweibrücken, 24.08.1999 - 3 W 164/99 (https://dejure.org/1999,12166)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.08.1999 - 3 W 164/99 (https://dejure.org/1999,12166)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. August 1999 - 3 W 164/99 (https://dejure.org/1999,12166)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Tierhaltung: 4 Schäferhunde sind zuviel

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäferhunde

Papierfundstellen

  • ZMR 1999, 853
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    In der Regel müssen die Wohnungseigentümer vor der stillschweigenden Willenskundgabe über den Gegenstand der Vereinbarung beraten und die Rechtsfolgen für die Zukunft erörtert haben (vgl. KG, NJW-RR 1989, 976; OLG Hamburg, ZMR 2003, 870, 871; 2006, 298, 299; OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 853, 854; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 67).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Das Abwehrrecht des Antragstellers würde nicht dadurch abgeschwächt oder ausgeschlossen, dass er die übermäßige Nutzung des Gemeinschaftseigentums jahrelang ohne ernsthaften Protest hingenommen hat (vgl. etwa OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 853).

    Eine solche Beschränkung stellt keinen Eingriff in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums dar, da die Möglichkeit der Haustierhaltung nicht zum wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum gehört (vgl. OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 853; Kammergericht OLGR 1998, 272; BGH NJW 1995, 2036).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH NJW 1995, 2036; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 853 m. w. N.; KG OLGR 1998, 272; WuM 1991, 440; NJW-RR 1998, 1385; OLG Köln ZMR 1996, 97; BayObLG ZfIR 1998, 481; NJW-RR 1994, 658; OLG Celle WuM 2003, 161; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 14 Rz. 3, § 15 Rz. 17; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 15 Rz. 7 ff; Staudinger/Kreutzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 127; § 15 WEG Rz. 120; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 131, 145), dass jedenfalls eine übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung auch dann, wenn die Teilungserklärung keine Beschränkung vorsieht, eine unzumutbare Belastung der Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist, ohne dass es auf die konkrete Geruchs- oder Geräuschbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt.

    In einem solchen Fall bedarf es einer Beweisaufnahme über die konkreten Lärm- und/oder Geruchsbelästigungen daher nicht (OLG Zweibrücken ZMR 1999, 853).

    Für den hier vorliegenden Fall, dass die anderen Wohnungseigentümer jedenfalls innerhalb der Freiflugphasen mit den Tieren bzw. deren Emmissionen in Berührung kommen können, kann jedenfalls kein großzügigerer Maßstab angelegt werden, als bei einer Haltung von Haustieren in der Wohnung an sich (vgl. zur Tierhaltung auf dem Gemeinschaftseigentum auch die Fallgestaltung in OLG Zweibrücken ZMR 1999, 853).

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385/386; DWE 1994, 26/28; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140/141; ZMR 1999, 853/854).
  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung wegen Streit über

    Können gleichwohl formfrei mögliche Vereinbarungen nach allgemeinen Regeln auch konkludent durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, wird mit Recht gefordert, zu den besonderen Voraussetzungen gehöre dann in der Regel, dass vor der stillschweigenden Willenskundgabe die Eigentümergemeinschaft in Kenntnis der Gemeinschaftsordnung über den Gegenstand beraten habe (OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 853, 854).
  • AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05

    Erschwerung der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Wahl des Versammlungsraumes

    So entspricht es allgemeiner Meinung, daß Regelungen in einer Teilungserklärung nicht durch eine jahrelange Übung außer Kraft gesetzt bzw. geändert werden können (vgl. nur PfälzOLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.8.1999 - 3 W 164/99 -, ZMR 1999, 853; BayObLG, Beschluß vom 17.1.2000 - 2Z BR 99/99 -, ZMR 2000, 319; Beschluß vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02 -, ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.12.2003 - I-3 Wx 118/03 -, ZMR 2004, 451 - obiter dictum - LG Berlin, Beschluß vom 4.5.2001 - 85 T 364/00 -, ZMR 2003, 61; AG Hamburg-Wandsbek, Beschluß vom 20.1.2004 - 715 II 21/03 -, ZMR 2004, 382).
  • OLG Hamburg, 28.11.2005 - 2 Wx 112/04

    Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern: Anforderungen an eine konkludente

    Deshalb wird regelmäßig jedenfalls bei Vereinbarungen über die Kostenverteilung zu verlangen sein, dass vor der stillschweigenden Willenskundgebung die Eigentümergemeinschaft in Kenntnis der Gemeinschaftsordnung über den Gegenstand der Vereinbarung beraten hat ( vgl. OLG Zweibrücken ZMR 1999, 853 ff, 854; KG NJW-RR 1989, 976; HansOLG a.a.O. ).
  • AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der

    So entspricht es allgemeiner Meinung, daß Regelungen in einer Teilungserklärung nicht durch eine jahrelange Übung außer Kraft gesetzt bzw. geändert werden können (vgl. nur PfälzOLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.8.1999 - 3 W 164/99 -, ZMR 1999, 853; BayObLG, Beschluß vom 17.1.2000 - 2Z BR 99/99 -, ZMR 2000, 319; Beschluß vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02 -, ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.12.2003 - I-3 Wx 118/03 -, ZMR 2004, 451 - obiter dictum - LG Berlin, Beschluß vom 4.5.2001 - 85 T 364/00 -, ZMR 2003, 61; AG Hamburg-Wandsbek, Beschluß vom 20.1.2004 - 715 II 21/03 -, ZMR 2004, 382).
  • LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 57/09

    Keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur

    In der Regel wird hierfür verlangt, dass die Wohnungseigentümer vor der stillschweigenden Willenskundgebung über den Gegenstand der Vereinbarung auch beraten haben (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2003, 870; OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 853, 854).
  • AG Aachen, 02.05.2008 - 12 II 223/06

    Eine langjährige abweichende Abrechnungspraxis ändert die Gemeinschaftsordnung

    Anders wäre es nur dann, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer eine solche abweichende Abrechnung in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaft ändern und durch einen neuen ersetzen zu wollen (vgl. BayObLG inNZM 2001, 754, 756; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 853, 854).
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