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   BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99   

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BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99 (https://dejure.org/1999,1878)
BayObLG, Entscheidung vom 14.10.1999 - 2Z BR 108/99 (https://dejure.org/1999,1878)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 2Z BR 108/99 (https://dejure.org/1999,1878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluß; Kellerräume; Vermietung ; Mehrheitsbeschluß ; Beschwerde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftliches Eigentum; Vermietung als Gebrauchsregelung

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2
    Vermietung von in Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - 3 UR II 1484/98
  • LG Traunstein - 4 T 393/99
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 154
  • NZM 2000, 41
  • FGPrax 2000, 11
  • ZMR 2000, 110
  • BayObLGZ 1999, 337
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91

    Mehrheitlicher Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vermietung

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    b) Ein ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Abs. 2 WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (BayObLGZ 1992, 1 ff.; KG WE 1991, 327; Hans. OLG Hamburg WE 1993, 167 f.; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 24).

    An die Stelle des sonst möglichen unmittelbaren Gebrauchs eines Kellerraums tritt bei der Vermietung der Anteil an den Mieteinnahmen, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1 WEG (BayObLGZ 1992, 1/3).

  • OLG Zweibrücken, 05.06.1986 - 3 W 96/86

    Erforderlichkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Er sieht sich an der Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1986, 1338) gehindert.
  • OLG Hamburg, 20.01.1993 - 2 Wx 41/91

    Zur Regelung der Benutzung eines gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    b) Ein ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Abs. 2 WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (BayObLGZ 1992, 1 ff.; KG WE 1991, 327; Hans. OLG Hamburg WE 1993, 167 f.; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 24).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Das Recht eines Miteigentümers, gemeinschaftliches Eigentum zu benutzen, kann zwar nicht durch Mehrheitsbeschluß völlig ausgeschlossen werden (BayObLGZ 1961, 322/330; OLG Karlsruhe MDR 1983, 672).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.1983 - 4 W 95/82
    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Das Recht eines Miteigentümers, gemeinschaftliches Eigentum zu benutzen, kann zwar nicht durch Mehrheitsbeschluß völlig ausgeschlossen werden (BayObLGZ 1961, 322/330; OLG Karlsruhe MDR 1983, 672).
  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Der Senat hält an seinen anderslautenden Entscheidungen vom 31.3.1972 (BayObLGZ 1972, 109/112) und vom 9.10.1973 (BayObLGZ 1973, 267 f.) nicht fest.
  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Der Senat hält an seinen anderslautenden Entscheidungen vom 31.3.1972 (BayObLGZ 1972, 109/112) und vom 9.10.1973 (BayObLGZ 1973, 267 f.) nicht fest.
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1999, 337 = WuM 2000, 147) möchte die sofortige weitere Beschwerde zurückweisen.
  • OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 20 W 34/02

    Wohnungseigentum: Abändernder Zweitbeschluss zu bereits geregelter Angelegenheit

    Die Art und Weise der Ausübung wird geregelt, indem die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt, §§ 13 Abs. 2 Satz 2, 16 Abs. 1 WEG (vgl. hierzu BGHZ 144, 386; BayObLG NZM 2000, 41; OLG Hamburg WuM 2003, 644).
  • OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03

    Pachteinnahmen als adäquate Gegenleistung für den Verlust der unmittelbaren

    An die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs tritt der mittelbare Gebrauch durch das anteilige Partizipieren an den Pachteinnahmen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; BayObLG ZMR 2000, 110; …
  • BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 182/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während rechtshängigen Verfahrens - Verpachtung

    Der angefochtene Eigentümerbeschluss setzt den Mitgebrauch der Wohnungseigentümer vielmehr voraus und regelt nur die Art und Weise der Ausübung, indem er die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs den Anteil an den Pachteinnahmen treten lässt (BGH NJW 2000, 3211 f.; BayObLGZ 1999, 337/339).
  • LG München I, 26.04.2012 - 36 S 15145/11

    Langfristige Vermietung von WEG -Gemeinschaftsflächen an Dritte bzw.

    Die Tatsache, dass das vermietete Gemeinschaftseigentum den Wohnungseigentümern nicht mehr zum unmittelbaren Mitgebrauch zur Verfügung steht, widerspricht nicht ordnungsgemäßem Gebrauch, weil § 13 Abs. 2 WEG kein Recht zum unmittelbaren Eigengebrauch gewährt, die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt wird und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt (BGH, a.a.O.; zu Kellerräumen BayObLG, BayObLGZ 1999, 337 ff.; zu Stellplätzen BayObLG, BayObLGZ 1992, 1ff.; Spielbauer/Then, WEG , 2. Auflage, § 13 , Rdnr. 19; Bärmann, WEG , 11. Auflage, § 15 , Rdnr. 26).
  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
    Vielmehr liegt darin eine Gebrauchsregelung im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG, weil nur die Art und Weise der Ausübung des Rechts zum Mitgebrauch dergestalt geregelt wird, dass die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-) Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-) Gebrauchs ersetzt wird und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt (vgl. BGH NJW 2017, 64-67; BGHZ 144, 386-389; BayObLG NJW-RR 2000, 154; BayObLG ZMR 2003, 858-860; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 444-445; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 957-958; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2004, 615-616).
  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei gerichtlichem Vergleich in

    Demgegenüber kann über die Vermietbarkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst (BGH ZMR 2000, 845; BayObLGZ 1999, 337).
  • AG Schweinfurt, 26.10.2017 - 10 C 444/17

    Ungültiger Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Vermietung von

    Ein ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Absatz II WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (BayObLG, Beschluß vom 14.10.1999 - 2Z BR 108/99).
  • LG Göttingen, 30.04.2002 - 8 O 316/01

    Beeinträchtigender Nachteil; Gebrauchsregelung; Gemeinschaftseigentum;

    Ein ordnungsgemäßer Gebrauch i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Stellplätzen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil i.S.v. § 14 Nr. 1 WEG erleidet (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 154).
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 110/99

    Verbindlichkeit eines Eigentümerbeschlusses

    Unerheblich ist, daß der Antragsteller den Eigentümerbeschluß anderweitig (AG Traunstein 3 UR II 1484/98; LG Traunstein 4 T 393/99; BayObLG 2Z BR 108/99) angefochten hat.
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