Rechtsprechung
| BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99 |
Volltextveröffentlichungen
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Geltendmachug von Wohngeldansprüchen
Kurzfassungen/Presse
- finanztip.de (Kurzinformation)
Verzinsung von Wohngeldrückständen
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 1090/97
- LG München I - 1 T 6684/99
- BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99
Zeitschriftenfundstellen
- NZM 2000, 298
- ZMR 2000, 111
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02
Verhältnis des Wirtschaftsplans zur Jahresabrechnung; Rechtskraft; Verfallklausel …
Ergibt sich jedoch - wie hier - aus der Jahresabrechnung ein geringerer Schuldsaldo, begrenzt dieser die Forderung aufgrund des Wirtschaftsplans (BayObLG ZMR 2000, 111; Demharter FG-Prax 1996, 50; Wenzel WE 1997, 124, 128;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 43 f.).Dort ist auch die von den Vorinstanzen angenommene Höhe des Verzugszinses geregelt (vgl. hierzu auch Art. 229 § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EGBGB; BayObLG ZMR 2000, 111, 112;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 135).
- OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
Wohnungseigentum - Einziehung von bloß errechenbarer Sonderumlage d. Verwalter?
Er wird aber der Höhe nach durch das in der Einzelabrechnung des jeweiligen Miteigentümers ausgewiesene Ergebnis begrenzt, kann also nur bis zum Betrag eines dort festgestellten Nachzahlungsbetrages geltend gemacht werden (BGHZ 131, 228, 231; Senat NJW-RR 2004, 13; BayObLG NJW-RR 2001, 659; NZM 2000, 298;… MünchKomm - Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 28 Rdnr 20;… Palandt - Bassenge, 67. Aufl., § 28 WEG Rdnr 8). - OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
Wohnungseigentum - Wohngeldanspruch verjährt nicht bei vereitelter Kenntnis!
Daraus folgt, dass Zahlungen auch nach Genehmigung der Jahresabrechnung weiterhin aufgrund des Wirtschaftsplans verlangt werden können und ein gerichtlich geltend gemachter Zahlungsanspruch nicht auf die Jahresabrechnung umgestellt werden muss (BayObLG ZMR 2000, 111; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; NZM 2000, 502; OLG Zweibrücken WE 1999, 117).
- OLG Köln, 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung im eigenen Namen
Die Jahresabrechnung begründet nur insoweit eine neue und originäre Verbindlichkeit, als sie über die Vorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan hinausgeht; im übrigen hat der Beschluss über die Jahresabrechnung nur bestätigende Wirkung (vgl. BGH NJW 1996, 725,726;OLG Zweibrücken NZM 1999, 322; BayObLG ZMR 2000, 111,112). - BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 77/02
Wohnungseigentum - Kostenabrechnung nach Wohnfläche und Verbrauchszähler
Allerdings ist, was das Landgericht berücksichtigt hat, anstelle des in der Teilungserklärung genannten Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank seit dem 1.1.1999 der sogenannte Basiszinssatz getreten (vgl. im einzelnen BayObLG ZMR 2000, 111). - BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
Wohnungseigentum
Danach wird ein Zahlungsanspruch aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans nicht durch den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung hinfällig; er wird dadurch lediglich der Höhe nach begrenzt; im übrigen kann der Zahlungsanspruch weiterhin auf den Eigentümerbeschluss über den Wirtschaftsplan gestützt werden (BGHZ 131, 228/231; BayObLG NZM 1999, 853 f.; 2000, 298 f.).
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