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   OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 W 1/00   

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https://dejure.org/2000,6306
OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 W 1/00 (https://dejure.org/2000,6306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2000 - 10 W 1/00 (https://dejure.org/2000,6306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 10 W 1/00 (https://dejure.org/2000,6306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umlegungsmaßstab Fläche und Miettage; Unbilligkeit der Betriebskostenumlage vom Mieter darzulegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mieterschutzbund-berlin.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenumlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 197 § 291 § 242 § 535 § 536
    Kurze Verjährung für Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 383
  • ZMR 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Zum anderen beginnt die dreijährige Frist des § 195 BGB selbst bei der Geltendmachung weitergehender Ansprüche erst mit dem Schluss des Jahres, in dem dem Mieter eine nachprüfbare Abrechnung zugeht, weil die Forderung zuvor nicht im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden ist (Senat, Beschl. v. 3.2.2000, 10 W 1/00; Ludley, NZM 2007, 585, 587 f.; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 98; Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 78 mwN.); solange eine Kostenposition überhaupt nicht abgerechnet ist, kann deshalb auch eine aus ihr abgeleitete Mehrforderung nicht verjähren (OLG Celle, Beschl. v. 17.11.2014, 2 U 133/14).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08

    Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter nach Veräußerung des Grundstücks unter

    Das Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen gibt dem Vermieter einen bis an die objektiven Grenzen reichenden Ermessenspielraum bei der Wahl der in Betracht kommenden Verteilungsschlüssel (OLG Hamm WM 1983, 315; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 215 f.).

    Deshalb obliegt es im Streitfall zunächst dem Mieter, die Billigkeit der getroffenen Leistungsbestimmung substantiiert zu bestreiten (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2000, 215 f.).

  • AG Saarbrücken, 12.05.2011 - 42 C 464/10

    Änderung des Abrechnungsmaßstabs für Mietnebenkosten auf Personenzahl mit der

    Nicht einschlägig ist insoweit die vom Kläger zitierte Rechtsprechung (KG Berlin 8. Zivilsenat, 5.01.2004, Az. 8 U 22/03, OLG Düsseldorf 10. Zivilsenat, 3.02.2000, Aktenzeichen: 10 W 1/00), denn sie betrifft Fälle der Gewerbemiete.

    Denn durch die erste Abrechnung vom Oktober 2009 hatte er das ihm durch die Klausel allenfalls eingeräumte billige Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB (vgl. KG Berlin 8. Zivilsenat, 5.01.2004, Az. 8 U 22/03, OLG Düsseldorf 10. Zivilsenat, 3.02.2000, Aktenzeichen: 10 W 1/00), ausgeübt.

  • OLG Jena, 04.07.2012 - 7 U 48/12

    Wirksamkeit einer vertraglich vereinbarten gewerberaummietrechtlichen

    Hierfür genügt nicht der bloße Zeitablauf, vielmehr muss ein sog. Umstandsmoment hinzukommen, das ein Vertrauen der Mieterin dahin begründet, die Vermieterin werde ihren Nachzahlungsanspruch nicht mehr geltend machen (BGH NJW 2011, 445 ff., Tz. 15; BGHZ 184, 117 ff., Tz. 32; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 215 f.; OLG Köln, NZM 1999, 170 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, Rn. V 370).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 10 U 52/13

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten

    Diese Voraussetzungen liegen aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht vor, da selbst die mehrjährige Nichtabrechnung von Nebenkostennachforderungen für sich genommen keinen Vertrauenstatbestand zugunsten des Mieters schafft (vergl. BGH, Urt. v. 29.02.1984 - VIII ZR 310/82 - ZMR 84, 274 = NJW 1984, 1684; Urt. v. 27.01.2010 - XII ZR 22/07 - BGHZ 184, 117 = ZMR 10, 520 = NJW 2010, 1065 = NZM 2010, 240 [Rn. 31 ff.] und Senat, Beschl. v. 03.02.2000 - 10 W 1/00 - NZM 2001, 383).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2009 - 2 U 18/09

    Geschäftraummiete: Abrechnungsfrist für Nebenkosten

    Ferner ist nicht ersichtlich, daß die Kläger im Hinblick auf ein derartiges Vertrauen bestimmte konkrete Dispositionen getroffen hätten, welche der nunmehr beanspruchten Nachzahlung entgegenstünden (vgl. hierzu BGH, WuM 1984, 127; 185; OLG Düsseldorf, WuM 2000, 133; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, a.a.O., J Rdnrn. 9, 15 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 32/02

    Zur Frage der persönlichen Haftung aus einem Mietvertrag, den der Vertreter einer

    Zudem erlangt auch er einen Vorteil, da auch die Verjährung seines Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Nebenkosten erst mit Zugang der Abrechnung zu laufen beginnt (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 215 f; Wolf/Eckert a.a.O. Rn 531; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 6. Auflage Rn. 3228).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 24 U 87/02

    Zurückbehaltungsrecht bei unzureichendem Zustand der Mieträume-

    Der Verstoß gegen Treu und Glauben, der den Verwirkungstatbetsand begründet, besteht nämlich in der Illoyalität der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs, die darin zu sehen ist, dass die Forderung noch verfolgt wird, obwohl der Vertragspartner bereits darauf vertrauen durfte, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden und er sich hierauf auch bereits eingerichtet hatte (BGH NJW 1984, 1684; OLG Düsseldorf,10. Zivilsenat, ZMR 2000, 215 f.).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2002 - 24 U 237/01

    Zur Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen aus einem Gewerbemietvertrag

    Zudem erlangt auch er einen Vorteil, weil die Verjährung seines Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Nebenkosten ebenfalls erst mit Zugang der Abrechnung zu laufen beginnt (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, ZMR 2000, 215 f.; Wolf/Eckert a.a.O. Rn 531; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 6. Auflage Rn. 3228).
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