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   OLG Zweibrücken, 15.10.1999 - 3 W 149/99   

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https://dejure.org/1999,14247
OLG Zweibrücken, 15.10.1999 - 3 W 149/99 (https://dejure.org/1999,14247)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.10.1999 - 3 W 149/99 (https://dejure.org/1999,14247)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 3 W 149/99 (https://dejure.org/1999,14247)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 254
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. Oktober 1999 (ZMR 2000, 254 ), des Oberlandesgerichts Köln vom 8. Februar 1995 (WE 1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17. Februar 1993 (NJW-RR 1993, 909) und vom 10. Januar 1990 (NJW-RR 1990, 334) gehindert und hat deshalb die Sache durch Beschluß vom 8. September 2000 (BayObLGZ 2000, 252) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber erblicken das Kammergericht (NJW-RR 1990, 334, 335; OLGZ 1993, 427, 428; GE 1993, 425; NJW-RR 1997, 587, 588), das Oberlandesgericht Köln (WE 1995, 221) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (ZMR 2000, 254, 255) in Übereinstimmung mit der vom vorlegenden Gericht früher vertretenen Ansicht (vgl. etwa WE 1995, 379, 380; 1997, 111, 112; 118, 119; a.A. noch Rpfleger 1984, 409, 410) einen von den übrigen Wohnungseigentümern nicht zu duldenden Nachteil (§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG) bereits darin, daß durch die Wandöffnung die Abgeschlossenheit der betroffenen Wohnungen aufgehoben und damit ein der Teilungserklärung sowie § 3 Abs. 2 WEG widersprechender Zustand geschaffen werde.

  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WE 1997, 118/119 und 111/112; BayObLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254/255; OLG Köln WE 1995, 221; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321/322).
  • OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02

    Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch bei einer

    Wegen der Bedeutung des Mauerwerks für ein Gebäude wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, jeder Mauerdurchbruch stelle für sich unbeschadet der sonstigen tatsächlichen Umstände eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssten (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, 255; Kammergericht FGPrax 1997, 55, 55; weitere Nachweise in BGH NJW 2001, 1212, 1212, 2. Spalte oben).

    Dieser Sichtweise ist das Schrifttum verschiedentlich entgegen getreten (vgl. Bärmann/Pick, WEG, 8. Aufl., § 22 WEG Rdziff. 120; Abramenko, Anmerkung zu OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254 f., in: ZMR 2000, 255 f. m. w. N.).

  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 7/00

    Mauerdurchbruch bei baulicher Verbindung von zwei Eigentumswohnungen als Nachteil

    Allein die Tatsache, daß die Herstellung eines Mauerdurchbruchs zwischen zwei Wohnungen zum Verlust der Abgeschlossenheit und damit zu einem der Teilungserklärung sowie dem Gesetz widersprechenden Zustand führt, kann nicht als nicht hinzunehmender Nachteil gewertet werden (Aufgabe der früheren Rechtsprechung des Senats und Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, OLG Köln WE 1995, 221 und KG NJW-RR 1993, 909 ).

    Er möchte unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Entscheidung des Landgerichts aufheben und den amtsgerichtlichen Beschluß wiederherstellen, sieht sich daran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15.10.1999 ( ZMR 2000, 254 ), des Oberlandesgerichts Köln vom 8.2.1995 (WE 1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 ( NJW-RR 1993, 909 ) und vom 10.1.1990 ( NJW-RR 1990, 334 ) gehindert.

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (Bay0bLG WE 1997, 118 /119 und 111/112; Bay0bLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254 /255; OLG Köln WE 1995, 221 ; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321 /322).

  • LG Ingolstadt, 12.07.2001 - 3 O 546/01

    Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers hinsichtlich Auflassung auch wegen

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15.10.1999 ( ZMR 2000, 254 des Oberlandesgerichts Köln vom 8.2.1995 ( WE 1995, 221 ) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 ( NJW-RR 1993, 909 ) und vom 10.1.1990 ( NJW-RR 1990, 334 ) gehindert und hat deshalb die Sache durch Beschluss vom 8.9.2000 ( BayObLGZ 2000, 252 ) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 34/00

    Nachträgliche Verbindung zwischen einem Wohnungseigentum und einem Teileigentum

    Auf die Frage, ob eine für den Beseitigungsanspruch unverzichtbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG vorliegt und welche Auswirkungen in diesem Zusammenhang die Bestandteilszuschreibung des Teileigentums zum Wohnungseigentum hat, braucht nicht mehr eingegangen zu werden (s. dazu zuletzt OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254 mit Anm. von Abramenko).
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