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   KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98, 24 W 2976/99   

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https://dejure.org/2000,4032
KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98, 24 W 2976/99 (https://dejure.org/2000,4032)
KG, Entscheidung vom 28.02.2000 - 24 W 8820/98, 24 W 2976/99 (https://dejure.org/2000,4032)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 24 W 8820/98, 24 W 2976/99 (https://dejure.org/2000,4032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Folgereparaturen bei erlaubtem Dachgeschoßausbau; mangelhafter Ausbau von Dachrohlingen

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2, Abs. 3, § 22 Abs. 1
    Folgereparaturen bei erlaubtem Dachgeschossausbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gemeinschaftseigentum bei Dachgeschoßausbau)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Spandau - 70 II 2/98
  • KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98, 24 W 2976/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1012
  • FGPrax 2000, 136
  • ZMR 2000, 635
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 30.04.1897 - II 64/97

    Verteilungsverfahren; Revision; Bereicherung

    Auszug aus KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98
    Sie leitete deswegen gegen die Gemeinschaft das selbständige Beweisverfahren 70 II 64/97 WEG AG Spandau ein.

    a) die Verwalterin verpflichtet wird, umgehend ein ordnungsgemäßes Ausschreibungsverfahren zur Beseitigung der in dem selbständigen Beweisverfahren 70 II 64/97 WEG des Amtsgerichts Spandau mit Gutachten vom 13. Oktober 1997 festgestellten Mängel durchzuführen und mindestens 3 vergleichbare Kostenangebote einzuholen sowie nach Vorlage der Kostenangebote umgehend zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung einzuberufen, auf der über die Auftragsvergabe und Finanzierung abgestimmt werden soll, und die Anträge der Antragstellerin zu diesem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung zuzulassen,.

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98
    So ist für Wohngeldrückstände anerkannt, dass ein Haftungsübergang für gegen den Rechtsvorgänger fällig gestellte, rückständige, im Verhältnis der Wohnungseigentümer begründete Verbindlichkeiten gesetzlich nicht vorgesehen ist und nur durch Teilungserklärung oder Vereinbarung begründet werden kann (BGHZ 88, 302 = NJW 1984, 308; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717 ; NJW 1994, 2950 ).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98
    Hat der Rechtsvorgänger eines Wohnungseigentümers Gemeinschaftseigentum umgebaut, sind aus dem Gesichtspunkt der Zustandsstörung alle Wohnungseigentümer gleichermaßen betroffen und für die Instandsetzung verantwortlich (Senat, OLGZ 1992, 55 = NJW-RR 1991, 1421 = WM 1991, 516 = WE 1991, 328).
  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Auszug aus KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98
    So ist für Wohngeldrückstände anerkannt, dass ein Haftungsübergang für gegen den Rechtsvorgänger fällig gestellte, rückständige, im Verhältnis der Wohnungseigentümer begründete Verbindlichkeiten gesetzlich nicht vorgesehen ist und nur durch Teilungserklärung oder Vereinbarung begründet werden kann (BGHZ 88, 302 = NJW 1984, 308; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717 ; NJW 1994, 2950 ).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98
    Denn ein Wohnungseigentümer kann ohne Zustimmung der Miteigentümer sein Wohnungseigentum unterteilen (BGHZ 49, 250 = NJW 1968, 499).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98
    Da die Teilungserklärung Grundbuchinhalt geworden ist, kommt es nur auf Wortlaut und Sinn des im Grundbuch Eingetragenen an, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. BGH, NJW 1998, 3713 ).
  • BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98
    So ist für Wohngeldrückstände anerkannt, dass ein Haftungsübergang für gegen den Rechtsvorgänger fällig gestellte, rückständige, im Verhältnis der Wohnungseigentümer begründete Verbindlichkeiten gesetzlich nicht vorgesehen ist und nur durch Teilungserklärung oder Vereinbarung begründet werden kann (BGHZ 88, 302 = NJW 1984, 308; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717 ; NJW 1994, 2950 ).
  • AG Pinneberg, 12.06.2018 - 60 C 40/17

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers gegen einen

    Demnach hat die Gemeinschaft gegen einen Sondereigentümer, aber auch die Sondereigentümer untereinander, einen schuldrechtlichen Anspruch auf die vollständige und mangelfreie Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und widrigenfalls Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB (früher nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung, vgl. KG, NZM 2000, 1012, 1013 f.; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 466).
  • OLG Celle, 10.10.2006 - 4 W 136/06

    Pflicht zur Tragung der Kosten der Instandhaltung von Dachgeschossausbauten durch

    In einem solchen Fall kann - sofern der Ausbau mangelhaft ist - der Erwerber möglicherweise einen Anspruch darauf haben, dass die Kosten der Beseitigung von Mängeln die das Gemeinschaftseigentum betreffen, von der Eigentümergemeinschaft getragen werden (s. KG, KGR 2000, 253 = NZM 2000, 1012).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2013 - 25 S 78/13

    Umfang der Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage für das

    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. zu Vorstehendem BGH ZMR 2004, 834/836f.; Senat ZMR 2000, 635, jew.m.w.N.).
  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. zu Vorstehendem BGH ZMR 2004, 834/836f.; Senat ZMR 2000, 635, jew.m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 3 Wx 228/04

    Pflichten der Eigentümergemeinschaft bei Beschädigung von im

    Die Eigentümergemeinschaft habe gegen den Ausbauberechtigten einen schuldrechtlichen Anspruch auf die vollständige und mangelfreie Durchführung des Ausbaus und widrigenfalls Schadensersatzansprüche nach den Grundsätzen der pVV [vgl. KG Berlin, ZMR 2000, 635].
  • KG, 27.04.2005 - 24 W 26/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterbrechung des Beschlussanfechtungsverfahrens

    Mit dem Ausbaurecht hat die Antragstellerin auch die Ausbaupflichten übernommen und unbestritten nicht etwa eine bereits fertiggestellte Wohnung übernommen (vgl. zu diesem Fall Senat NZM 2000, 1012 = ZMR 2000, 635).
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