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   BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00   

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https://dejure.org/2000,3482
BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00 (https://dejure.org/2000,3482)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.2000 - 2Z BR 63/00 (https://dejure.org/2000,3482)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 2Z BR 63/00 (https://dejure.org/2000,3482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren; Geschäftsfähigkeit; Prüfung von Amts wegen; Ernsthafte Zweifel; Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 19; ; BGB §§ 104 ff.; ; ZPO § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 104 ff.; FGG § 12, § 19; ZPO § 52
    Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1372
  • ZMR 2000, 852
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 45/89

    Pflegling; Volljährig; Geschäftsunfähig; Befugnis; Beschwerderecht; Verfahren;

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00
    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1989, 175/178; 1996, 192/194).

    Durch den BeweisBeschluss des Amtsgerichts soll geklärt werden, ob der Antragsteller geschäftsfähig (vgl. §§ 104 ff. BGB) und damit verfahrensfähig (vgl. § 52 ZPO; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. Einleitung zum FGG Rn. 34 ff.) ist; dies ist Voraussetzung für einen wirksamen Antrag im Sinn des § 43 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1989, 175/179 f.).

  • BayObLG, 28.08.1996 - 1Z BR 166/96

    Weisungsrecht des Nachlassgerichts gegenüber dem Nachlasspfleger

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00
    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1989, 175/178; 1996, 192/194).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00
    a) Die Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGHZ 86, 184/188).
  • OLG Zweibrücken, 06.12.1982 - 3 W 217/82
    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00
    Dies führt wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte des Antragstellers zur Anfechtbarkeit der Entscheidung (vgl. BayObLGZ 1990, 37/39; OLG Zweibrücken OLGZ 1983, 163/164; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 9; Bassenge/Herbst § 19 FGG Rn. 14).
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89

    Androhung; Zwangsweise Vorführung; Unentschuldigt; Ausbleiben; Richterlicher

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00
    Dies führt wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte des Antragstellers zur Anfechtbarkeit der Entscheidung (vgl. BayObLGZ 1990, 37/39; OLG Zweibrücken OLGZ 1983, 163/164; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 9; Bassenge/Herbst § 19 FGG Rn. 14).
  • BayObLG, 08.01.1996 - 3Z BR 278/95

    Kostenprivilegierung bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00
    Eine Ausnahme gilt aber, wenn das Gesetz die Anfechtbarkeit der Zwischenentscheidung ausdrücklich vorsieht oder durch diese unmittelbar in erheblichem Maß in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1996, 1/4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 3 Wx 128/05

    Zur (ausnahmsweisen) Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen wegen unmittelbarer

    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller ergibt sich aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde als unzulässig (BayObLG WuM 2000, 565).

    Eine Ausnahme gilt aber, wenn durch diesen unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (BayOblG WuM 2000, 565; BayObLGZ 1996, 1, 4 m.w.N.; Keidel/Kahl, FGG 14. Auflage 2003, § 19 Rdz. 9).

    Das BayOblG hat die Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung verneint, in der einem Beteiligten aufgegeben wurde, die Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, weil es dem Betroffenen freistehe, der Auflage des Gerichts nachzukommen und ihm im Falle der Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayOblGZ 1996, 4, 5 m.w.N.; ZMR 2000, 852).

    Dies führe wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte der Antragsteller zur Anfechtbarkeit der Entscheidung (BayObLG 2Z BR 63/00 vom 22.07.2000, WuM 2000, 565; Keidel/Kahl, FGG 14. Auflage 2003, § 19 Rdz. 9).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Wx 128/05

    Beweisbeschluss betreffend die Einholung eines Gutachtens zur Frage der

    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller ergibt sich aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde als unzulässig (BayObLG WuM 2000, 565).

    Eine Ausnahme gilt aber, wenn durch diesen unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (BayOblG WuM 2000, 565; BayObLGZ 1996, 1, 4 m.w.N.; Keidel/Kahl, FGG 14. Auflage 2003, § 19 Rdz. 9).

    Das BayOblG hat die Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung verneint, in der einem Beteiligten aufgegeben wurde, die Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, weil es dem Betroffenen freistehe, der Auflage des Gerichts nachzukommen und ihm im Falle der Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayOblGZ 1996, 4, 5 m.w.N.; ZMR 2000, 852).

    Dies führe wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte der Antragsteller zur Anfechtbarkeit der Entscheidung (BayObLG 2Z BR 63/00 vom 22.07.2000, WuM 2000, 565; Keidel/Kahl, FGG 15. Auflage 2003, § 19 Rdz. 9).

  • OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05

    Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: Zulässigkeit einer sofortigen

    Im Wohnungseigentumsverfahren, einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind auf die Verfahrensfähigkeit die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (BayObLG WuM 2001, 303; WuM 2000, 565; Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; OLG Düsseldorf NZM 2005, 629; KKW-Zimmermann, a.a.O. RN 53; Weitnauer, WEG 9. Aufl. nach § 43 RN 15).
  • OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06

    Feststellung der Verfahrensunfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung des Betroffenen

    Insoweit gilt gemäß § 43 Abs. 1 WEG, § 12 FGG der Amtsermittlungsgrundsatz (BayObLG ZMR 2000, 852; KK-WEG Abramenko Vor § 43 ff. Rn. 24; zur Amtsermittlungspflicht im Zivilprozess vgl. BGH NJW 1996, 1059).
  • BayObLG, 11.01.2001 - 2Z BR 145/00

    Anfechtbarkeit eines Zwischenbeschlusses, der die Vorlage eines

    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers folgt schon daraus, dass das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1996, 192/194; BayObLG ZMR 2000, 852).

    Eine Zwischenentscheidung, mit der einem Beteiligten aufgegeben wird, die Zweifel an seiner Geschäftsund Verfahrensfähigkeit (§§ 104 ff. BGB, § 52 ZPO entsprechend) durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, ist nicht anfechtbar, wenn es dem Beteiligten freisteht, der Auflage nachzukommen, und ihm im Fall einer Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayObLGZ 1996, 4/5; BayObLG ZMR 2000, 852).

  • BayObLG, 21.12.2000 - 2Z BR 135/00

    Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses, der die Vorlage eines

    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (BayObLGZ 1996, 192/194; s.a. BayObLG ZMR 2000, 852 m. w. N.).

    Eine Zwischenentscheidung, mit der einem Beteiligten aufgegeben wird, die Zweifel an seiner Geschäfts- und Verfahrensfähigkeit (§§ 104 ff. BGB, § 52 ZPO entsprechend) durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, ist nicht anfechtbar, wenn es dem Beteiligten freisteht, der Auflage nachzukommen, und ihm im Fall einer Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayObLGZ 1996, 4/5 m. w. N.; BayObLG ZMR 2000, 852).

  • OLG Rostock, 28.11.2005 - 10 WF 254/05

    Zur Anfechtung einer Anordnung, durch die das Gericht die Einholung eines

    Denn eine derarte Begutachtung kann die Würde der betroffenen Person berühren (vgl. KG aaO sowie in FG Prax 2000, 238 ff, BayOBLG WuM 2000, 565-566).
  • BayObLG, 27.08.2003 - 2Z BR 174/03

    Anfechtbarkeit einer Beauftragung eines Sachverständigen zur Begutachtung der

    Eine Ausnahme gilt aber, wenn das Gesetz die Anfechtbarkeit der Zwischenentscheidung ausdrücklich vorsieht oder durch diese unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1996, 1/4 m.w.N.; BayObLG ZMR 2000, 852).
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