Rechtsprechung
   BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • AG Kitzingen - UR II 47/98
  • LG Würzburg - 3 T 1394/99
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

Zeitschriftenfundstellen

  • NZM 2001, 862 (Ls.)
  • ZMR 2001, 366



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02  

    Wohnungseigentum - Abberufung des Verwalters

    Abweichungen von diesem Kopfstimmrecht können jedoch vereinbart werden und sind grundsätzlich auch als Objektstimmrecht möglich, bei dem die Anzahl der Wohnungseigentumsrechte über die Stimmkraft des jeweiligen Rechtsinhabers entscheidet (vgl. BayObLG, WuM 1989, 527, 528; ZMR 2001, 366, 368; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 30; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 25 ff).
  • OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03  

    Wohnungseigentum

    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218; Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).

    Diese Grundsätze gelten zwar dann nicht, wenn in späteren Versammlungen eine Bestätigung der angefochtenen Bestellung erfolgt und die entsprechenden Beschlüsse ebenfalls angefochten sind (BayObLG ZMR 2001, 366).

    Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Amtsgericht trotz Erledigung eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat; denn dann muss für einen Beteiligten die Möglichkeit bestehen, die Erledigung geltend zu machen und sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BayObLG WuM 1992, 644, MDR 1998, 1116, NZM 2000, 556 u. ZMR 2001, 366; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 51; Jennissen NZM 2002, 594 [599]).

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00  

    Wohnungseigentum

    Auf Handlungen oder Unterlassungen des Verwalters zeitlich nach der Wiederbestellung kann die Anfechtung von vorneherein nicht gestützt werden (OLG Zweibrücken ZMR 1998, 50/55; BayObLG Beschluss vom 24.1.2001, 2Z BR 112/00).
mehr
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03  

    Wohnungseigentum - Anfechtung einer Jahresabrechnung bzw. einzelner Positionen

    gerichtlichen Ungültigerklärung dieser "Zweitbeschlüsse" würde sich nämlich wieder die Frage nach der Wirksamkeit der gegenständlichen Beschlüsse stellen (vgl. BayObLG ZWE 2001, 492).
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01  

    Wohnungseigentum - Heizungsumstellung auf Gas modernisierende Instandsetzung?

    Denn diese kann jedenfalls darauf gestützt werden, dass die Vorinstanz die Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde nicht erkannt oder der Beschwerdeführer keine Gelegenheit erhalten habe, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (siehe BayObLG ZMR 2001, 366; BayObLG WuM 1992, 644/645).
  • BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00  

    Wohnungseigentum

    Das Verfahren zur Anfechtung des früheren Eigentümerbeschlusses wird jedoch durch den neuen Beschluss solange nicht berührt, als auch der neue Beschluss angefochten und hierüber nicht rechtskräftig entschieden ist (BGH NJW 1989, 1087; BayObLG Beschluss vom 24.1.2001, 2Z BR 112/00).
  • BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01  

    Wohnungseigentum - Erledigung des Zustimmungsantrags nach Ausführung

    Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung kann es offen bleiben, ob eine Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren eingetreten ist, da dies auf die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde keinen Einfluss hat (vgl. BayObLG ZMR 2001, 366).
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00  

    Wohnungseigentum

    Denn dieser Eigentümerbeschluss ist ebenfalls angefochten und im Fall seiner Ungültigerklärung würde sich die Frage erneut stellen, ob der weitere Beteiligte zu 2 für die Zeit bis zum 1.7.2003 wirksam zum Verwalter bestellt ist (vgl. BGHZ 106, 115 f.; BayObLGZ 1992, 79/81; Senatsbeschluss vom 24.1.2001 - 2Z BR 112/00).
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05  

    Wohnungseigentum - Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Den Belangen der übrigen Wohnungseigentümer ist dadurch Rechnung zu tragen, dass jeweils im Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss, ob der beherrschende Miteigentümer von seiner Stimmenmehrheit in rechtsmissbräuchlicher Weise Gebrauch macht (BGH NJW 2002, 3704; OLG Zweibrücken WE 1990, 108; BayObLG ZMR 2002, 527; 2001, 366 = ZWE 2001, 492).
  • LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10  

    Wohnungseigentum - Zur Verweigerung der Veräußerungszustimmung

    Ist die Gültigkeit des Zweitbeschlusses noch in der Schwebe, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Erstbeschlusses fort (Bay. OLG, Beschluss vom 24.01.2001, Az: 2 ZBR 112/00; BGH NJW 1989, 1087/1088).
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