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   OLG Düsseldorf, 03.01.2001 - 3 Wx 376/00   

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https://dejure.org/2001,6707
OLG Düsseldorf, 03.01.2001 - 3 Wx 376/00 (https://dejure.org/2001,6707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.01.2001 - 3 Wx 376/00 (https://dejure.org/2001,6707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Januar 2001 - 3 Wx 376/00 (https://dejure.org/2001,6707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung; Anfechtung; Kostenvorschuss

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4; BGB § 242
    Verwirkung des Beschlußanfechtungsrechts bei Verzögerung des Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 291 II 314/95
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2001 - 3 Wx 376/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 429 (Ls.)
  • ZMR 2001, 377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96

    Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2001 - 3 Wx 376/00
    Demzufolge ist anerkannt und vom Senat auch schon wiederholt entschieden worden (DWE 98, 88; NZM 98, 162), dass trotz Wahrung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG - diese Monatsfrist wird bereits durch Einreichung des Beschlussanfechtungsantrages beim Wohnungseigentumsgericht gewahrt - die Beschlussanfechtung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn beispielsweise das Verfahren längere Zeit insoweit nicht vom Antragsteller gefördert wurde, als er den angeforderten Kostenvorschuss nicht gezahlt und damit die Zustellung verhindert hat (vgl. auch KG ZMR 97, 484; OLG Köln, ZMR 98, 110; Niedenführ/Schulze, WEG, 9. Aufl., vor §§ 93 ff. Rdnr. 75).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97

    Rechtsmißbrauchbei jahrelangem Nichtbetreibens eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2001 - 3 Wx 376/00
    Demzufolge ist anerkannt und vom Senat auch schon wiederholt entschieden worden (DWE 98, 88; NZM 98, 162), dass trotz Wahrung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG - diese Monatsfrist wird bereits durch Einreichung des Beschlussanfechtungsantrages beim Wohnungseigentumsgericht gewahrt - die Beschlussanfechtung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn beispielsweise das Verfahren längere Zeit insoweit nicht vom Antragsteller gefördert wurde, als er den angeforderten Kostenvorschuss nicht gezahlt und damit die Zustellung verhindert hat (vgl. auch KG ZMR 97, 484; OLG Köln, ZMR 98, 110; Niedenführ/Schulze, WEG, 9. Aufl., vor §§ 93 ff. Rdnr. 75).
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