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   OLG Hamburg, 13.02.2001 - 2 Wx 45/99   

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https://dejure.org/2001,4632
OLG Hamburg, 13.02.2001 - 2 Wx 45/99 (https://dejure.org/2001,4632)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2001 - 2 Wx 45/99 (https://dejure.org/2001,4632)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 2 Wx 45/99 (https://dejure.org/2001,4632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigungsanspruch; Wiederherstellungsanspruch; Eigentümer; Eigentumsbeeinträchtigung; Bauliche Veränderung; Sondernutzungsrecht; Teilungserklärung; Wohnungseigentum; Bodenbelag; Duldungspflicht; Zustimmung

  • Judicialis

    BGB § 226; ; BGB § 242; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; WEG § 22; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 22 Abs. 2; ; WEG § 14 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchgehende Verlegung von Terrassenplatten aus Marmor

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 318 T 48/98
  • OLG Hamburg, 13.02.2001 - 2 Wx 45/99

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 382
  • BauR 2001, 1002 (Ls.)
  • BauR 2002, 679 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 807/80

    Anschließung an ein Rechtsmittel - Zweitinstanzliche Entscheidung - Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2001 - 2 Wx 45/99
    Denn den Antragstellern ist es nicht verwehrt gewesen, im Rahmen der von den Antragsgegnern erhobenen sofortigen Beschwerde mittels neuen Antrags, der in der Sache eine Anschlussbeschwerde darstellt, einen neuen prozessualen Anspruch zu erheben ( vgl. BGH NJW 1983, 1858; BGHZ 71, 314 ).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00

    Unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Veränderung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2001 - 2 Wx 45/99
    Es ist den Antragsgegnern rechtlich verwehrt, in der Rechtsbeschwerde der tatsächlichen Würdigung des Landgerichts zu widersprechen und diese durch ihre eigene zu ersetzen (vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 45, 46 ).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2001 - 2 Wx 45/99
    Denn den Antragstellern ist es nicht verwehrt gewesen, im Rahmen der von den Antragsgegnern erhobenen sofortigen Beschwerde mittels neuen Antrags, der in der Sache eine Anschlussbeschwerde darstellt, einen neuen prozessualen Anspruch zu erheben ( vgl. BGH NJW 1983, 1858; BGHZ 71, 314 ).
  • OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06

    Technische Rückdatierung von Grundbucheintragungen

    Die Beteiligte zu 1) ist zur Einlegung des Rechtsmittels berechtigt, weil ihre Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1158; Senat, Beschluss vom 18. Februar 2000, 2 Wx 45/99; BGH, NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; Demharter, GBO, 25. Auflage 2005, § 78 Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 04.08.2003 - 2 Wx 30/03

    Bestimmtheit eines Beschlusses zu Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

    Eine einstimmig zu beschließende bauliche Veränderung i. S. v. § 22 WEG liegt dagegen erst dann vor, wenn eine gegenständliche Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums in Abweichung vom Zustand bei Entstehung des Wohneigentums über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgeht (vgl. HansOLG ZMR 2001, 382; Palandt-Bassenge, § 22 WEG, Rdn 1; Bärmann/Pick/Merle, § 22 Rdn 2).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 63/01

    Berichtigungsbeschwerde

    Die Beteiligten zu 2) und 3) sind zur Einlegung des jeweiligen Rechtsmittels berechtigt, weil ihre Erstbeschwerden vom 15. September 2000 ohne Erfolg geblieben sind (vgl.: Senat, Beschluß vom 18. Februar 2000, 2 Wx 45/99; BGH, NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 299 [301]; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; Demharter, GBO, 23. Auflage 2000, § 78 Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 69/01

    Grundbesitz; Pflegschaftsanordnung; Eintragung einer Grunddienstbarkeit;

    Die Beteiligten zu 2) und 3) sind zur Einlegung des jeweiligen Rechtsmittels berechtigt, weil ihre Erstbeschwerden vom 15. September 2000 ohne Erfolg geblieben sind (vgl.: Senat, Beschluß vom 18. Februar 2000, 2 Wx 45/99; BGH, NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 299 [301]; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; Demharter, GBO, 23. Auflage 2000, § 78 Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 27.05.2002 - 2 Wx 13/02
    Die Beteiligten zu 1) und 2) sind zur Einlegung des jeweiligen Rechtsmittels berechtigt, weil ihre Erstbeschwerden vom 30. August 2000 ohne Erfolg geblieben sind (vgl.: Senat, Beschluß vom 18. Februar 2000, 2 Wx 45/99; BGH, NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 299 [301]; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; Demharter, GBO, 24. Auflage 2002, § 78 Rdnr. 2).
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