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   BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00   

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https://dejure.org/2000,4158
BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00 (https://dejure.org/2000,4158)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.2000 - 2Z BR 13/00 (https://dejure.org/2000,4158)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 2000 - 2Z BR 13/00 (https://dejure.org/2000,4158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Fenstervergrößerung; Lärmimmission; Geruch; Garten

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 2
    Unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Veränderung eines Teileigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 14, 22 WEG
    Teileigentum - Fenstervergrößerung als Beeinträchtigung der Wohnungseigentümer

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 445/99
  • LG München I - 1 T 17655/99
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 895
  • ZMR 2001, 45
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97

    Unzulässige bauliche Veränderung durch Wohnungseigentümer - Gartentür statt

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
    c) Die Ersetzung eines schmalen Oberlichtfensters durch ein größeres Fenster hat das Landgericht zutreffend als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG angesehen (vgl. BayObLG WuM 1998, 116 und ZMR 1999, 781); davon gehen auch die Antragsgegner aus.

    Auch dies ist ein Nachteil, den die Antragsteller nicht hinzunehmen brauchen (vgl. BayObLG WuM 1998, 116).

  • BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98

    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
    (1) Eine Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kann auch in einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen (vgl. BayObLG WuM 1996, 487 und NZM 1998, 775/776).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO; BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1996, 487 und st. Rspr.).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98

    Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
    Die Bilder und Pläne, die das Landgericht in der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten erörtert hat, boten eine ausreichende Grundlage für die Würdigung durch das Beschwerdegericht; weiterer Ermittlungen, insbesondere des von den Antragsgegnern angeregten Augenscheins bedurfte es daher nicht (vgl. BayObLG NZM 1998, 980/981; ZMR 1999, 580).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde bedurfte es nicht einer Feststellung des Versammlungsleiters, dass der Antrag des Wohnungseigentümers A. angenommen war; denn einer solchen Feststellung kommt grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu (BayObLGZ 1999, 149/152 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
    Der Antrag des Antragstellers zu 2 bezeichnet als Antragsgegner die übrigen Wohnungseigentümer mit Ausnahme des Antragstellers zu 1. Entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde war dies ausreichend, denn das Gericht hat nach Maßgabe der gestellten Anträge von Amts wegen festzustellen, wer an dem Verfahren zu beteiligen ist (BayObLGZ 1972, 246/249 f.; Staudinger/Wenzel WEG Vorbem. zu §§ 43 ff. Rn. 24).
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01

    Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer

    Freilich versteht die herrschende Rechtsprechung als Nachteile bei baulichen Veränderungen auch lästige Immissionen (BayObLG NZM 2001, 895/896; NJW 1981, 690/691).
  • OLG Hamburg, 13.02.2001 - 2 Wx 45/99

    Durchgehende Verlegung von Terrassenplatten aus Marmor

    Es ist den Antragsgegnern rechtlich verwehrt, in der Rechtsbeschwerde der tatsächlichen Würdigung des Landgerichts zu widersprechen und diese durch ihre eigene zu ersetzen (vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 45, 46 ).
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