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   BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00   

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https://dejure.org/2001,6582
BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00 (https://dejure.org/2001,6582)
BayObLG, Entscheidung vom 05.01.2001 - 2Z BR 94/00 (https://dejure.org/2001,6582)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Januar 2001 - 2Z BR 94/00 (https://dejure.org/2001,6582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde ; Beschwerdegericht; Zurückverweisung; Amtsgericht; Wohnungseigentum

  • Judicialis

    WEG § 22; ; WEG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22, § 45
    Zurückverweisung der Sache vom Beschwerdegericht an das Erstgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Kaufbeuren - 3 UR II 36/99
  • LG Kempten - 4 T 1123/00
  • BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 468
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00

    Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
    Siehe zum ganzen auch BayObLG, Beschluss vom 8.11.2000, 3Z BR 295/00.
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 75/99

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
    Dabei genügt auch eine nicht ganz unerhebliche Verschlechterung des optischen Erscheinungsbildes der Wohnanlage (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG NZM 2000, 392 m. w. N.).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 1Z BR 159/94

    Behandlung österreichischer Nachlässe aus deutscher Sicht; gerichtliche Reaktion

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
    Eine Zurückverweisung kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die erste Instanz ihre Endentscheidung nur auf verfahrensrechtliche Überlegungen gestützt hat (BayObLGZ 1995, 47/50) oder wenn das Verfahren der ersten Instanz so mangelhaft war, dass die abschließende Sachentscheidung im Beschwerdeverfahren dem Verlust einer Instanz gleich käme (vgl. § 539 ZPO; Bassenge/ Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 25 Rn. 11).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
    Ein auf § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG gestützter Anspruch auf Beseitigung einer beeinträchtigenden baulichen Veränderung, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgeht, scheidet dann aus, wenn die durch die bauliche Veränderung beeinträchtigten Wohnungseigentümer oder ihr jeweiliger Rechtsvorgänger der Maßnahme zugestimmt haben; dabei genügt das bloße Dulden einer solchen Maßnahme nicht (BayObLGZ 1998, 32/34).
  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
    Es hat grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (BayObLG FamRZ 1996, 1023).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Mauer, so wie sie errichtet wurde, zur Erhaltung eines ordnungsmäßigen Zustands des im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücks unverzichtbar ist (vgl. BayObLGZ 1990, 120/122).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Eine spätere Duldung der baulichen Maßnahme durch den Antragsteller steht der Zustimmung regelmäßig nicht gleich (BayObLGZ 1998, 32; BayObLG Beschluß vom 5.1.2001, 2Z BR 94/00).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 5 W 268/03

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme

    Insbesondere steht die Gefahr, dass der Beschwerdeführer im Falle einer eigenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht den Verlust einer Tatsacheninstanz erleide (vgl. hierzu BayObLGR 2001, 38 = ZMR 2001, 468 mit. weiterem Nachw.), einer eigenen Sachentscheidung nicht entgegen, wenn sich keine Anhaltspunkt dafür bieten, dass die Befassung zweier Tatsacheninstanzen etwa aufgrund der Komplexität der Tatsachenermittlung oder aufgrund der Besonderheiten der Beweisfrage eine gesteigerte Richtigkeitsgewähr bieten kann.
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 40/02

    Zur Entscheidung berufene Richter in Wohnungseigentumssachen - Verwertung von

    Diese Zustimmung bindet die Antragsgegner als Rechtsnachfolger (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG NJW-RR 1998, 947; ZMR 2001, 468 und 2002, 68).
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