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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4312
BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 16/01 (https://dejure.org/2001,4312)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.2001 - 2Z BR 16/01 (https://dejure.org/2001,4312)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 2001 - 2Z BR 16/01 (https://dejure.org/2001,4312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Kritik am Hausverwalter; Unterlassungsverlangen; GmbH

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG-Verwalter; Ehrenschutz; Unterlassungsanspruch

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch des Verwalters gegen einen Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 276/00
  • LG München I - 1 T 14460/00
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 16/01

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 712 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 109
  • ZMR 2001, 720
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99

    Niederlegung des Verwalteramts und Kündigung des Verwaltervertrags durch den

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 16/01
    Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt sind, kann nicht nur einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen, vielmehr auch Schadensersatzansprüche des Geschädigten auslösen (BayObLGZ 1999, 280).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 16/01
    Bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht, fallen nicht unter den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 1999, 1322/1324).
  • BGH, 17.11.2016 - V ZB 73/16

    Wohnungseigentumssache: Zuständiges Gericht für die Geltendmachung eines

    Ein ähnliches Meinungsbild ergibt sich bei der vergleichbaren Frage danach, ob Streitigkeiten zwischen einem Wohnungseigentümer und dem Verwalter Wohnungseigentumssachen nach § 43 Nr. 3 WEG sind, wenn das Unterlassungs- bzw. Widerrufsverlangen sich auf unwahre oder ehrverletzende Äußerungen im Zusammenhang mit der Verwaltertätigkeit bezieht (bejahend BayObLG, ZWE 2001, 319; OLG München, NJW-RR 2008, 1545; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 43 Rn. 17; Derleder, ZWE 2001, 312, 313; ablehnend BayObLGZ 1989, 67; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB [2005], § 43 WEG Rn. 32).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2005 - 20 W 298/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen im

    (vgl. BayObLG WuM 2001, 408; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 164, jeweils zu Äußerungen innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage, mit vielfältigen weiteren Nachweisen).
  • LG München I, 14.01.2010 - 36 S 4219/09

    Wohnungseigentum: Prozessvoraussetzung eines Schlichtungsverfahrens bei

    Bei Werturteilen wird in der Regel die Meinungsfreiheit vorgehen, es sei denn, die Äußerung stellt sich als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder als Formalbeleidigung dar (BVerfG, NJW 1999, 1322, 1324; BayObLG, ZWE 2001, 319).

    So hat das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Beschluss vom 2.3.2001 (ZWE 2001, 319 ff.) einen Unterlassungsanspruch in einem Fall verneint, in dem dem Verwalter vorgeworfen wurde, dieser bzw. seine Mitarbeiter betreibe Günstlings-sowie Mistwirtschaft, leiste keine ehrliche Arbeit und würde lügen.

  • AG München, 22.05.2013 - 484 C 26233/12

    Sachliche Kritik an der Hausverwaltung begründet keinen Unterlassungsanspruch!

    (BayObLG Beschluss v. 02.03.2001 in NJOZ 2001 327).

    Grenzen sind bei kritischen Meinungsäußerungen eines Wohnungseigentümers in Bezug auf die Tätigkeit des Verwalters dort gezogen, wo diese sachlich nicht mehr gerechtfertigt sind und auch nicht mehr eine sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht, sondern die Äußerungen sich als Schmähkritik oder als Formalbeleidigung darstellen (BVG, NJW 1999, 1322 (1324; BayObLG Beschluss V. 02.03.2001 in NJOZ 2001, 327).

  • OLG München, 04.06.2008 - 31 AR 92/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Unterlassungsantrag des

    Zutreffend hat sich das Landgericht daher in seinem Vorlagebeschluss vom 19.5.2008 auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 2.3.2001 (ZWE 2001, 319) bezogen.
  • LG München I, 23.01.2014 - 36 S 26080/12

    Verweisung verlangt kein Schlichtungsverfahren!

    Insoweit gilt es zu differenzieren; bei Werturteilen wird in der Regel die Meinungsfreiheit vorgehen, es sei denn, die Äußerung stellt sich als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder als Formalbeleidigung dar (Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 1322, 1324; BayObLG ZWE 2001, 319).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 137/00   

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https://dejure.org/2001,5774
BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 137/00 (https://dejure.org/2001,5774)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.2001 - 2Z BR 137/00 (https://dejure.org/2001,5774)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 2001 - 2Z BR 137/00 (https://dejure.org/2001,5774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Rechtsmittelbeschwer; Anfechtung der Hausverwalterentlastung; Wohnungseigentum; Schadensersatz; Gesamtschaden

  • Judicialis

    WEG § 45

  • rechtsportal.de

    WEG § 45
    Anfechtung der Entlastung des Verwalters

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Memmingen - 12 UR II 15/99
  • LG Memmingen - 4 T 1234/00
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 137/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1085 (Ls.)
  • ZMR 2001, 720
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.08.1996 - 1Z BR 166/96

    Weisungsrecht des Nachlassgerichts gegenüber dem Nachlasspfleger

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 137/00
    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers ergibt sich schon daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (BayObLGZ 1996, 192/194 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 137/00
    Ficht ein Wohnungseigentümer den Beschluss über die Entlastung des Verwalters an, bemisst sich der Beschwerdewert allein nach seinem individuellen vermögenswerten Interesse an der von ihm begehrten Rechtsmittelentscheidung (BayObLGZ 1990, 141/143).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2004 - 20 W 269/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei Anfechtung der

    Auch dann wenn, wie ebenfalls im vorliegenden Fall erfolgt, ein Wohnungseigentümer den Beschluss über die Entlastung des Verwalters anficht, bemisst sich der Wert seiner Beschwer allein nach seinem individuellen Interesse an der von ihm begehrten Rechtsmittelentscheidung (BayObLG ZMR 2001, 720; Staudinger/Wenzel, aaO.; Rühlicke ZWE 2003, 200, 201).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und

    Auch dann, wenn, wie ebenfalls im vorliegenden Fall erfolgt, ein Wohnungseigentümer den Beschluss über die Entlastung des Verwalters anficht, bemisst sich der Wert seiner Beschwer allein nach seinem individuellen Interesse an der von ihm begehrten Rechtsmittelentscheidung (BayObLG ZMR 2001, 720; Staudinger/Wenzel, aaO.; Rühlicke ZWE 2003, 200, 201).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 127/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7741
BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 127/00 (https://dejure.org/2001,7741)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.2001 - 2Z BR 127/00 (https://dejure.org/2001,7741)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 2001 - 2Z BR 127/00 (https://dejure.org/2001,7741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Duldungspflicht; Eigentümerbeschluss; Anpflanzungen; Sondereigentum

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; ZPO § 265

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004, ZPO § 265
    Beseitigung von Anpflanzungen auf dem einem Wohnungseigentümer nicht zur Sondernutzung zugewiesenen Grundstücksteil

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - UR II 122/93
  • LG München II - 6 T 3269/94
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 127/00

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 720
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 138/00

    Änderung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts

    a) Durch den Eigentumsübergang während des Verfahrens verloren die Antragsgegner zu 1 ihr Gegenantragsrecht nicht; § 265 ZPO ist entsprechend anzuwenden (BayObLG NJW-RR 1991, 351 f.; Senatsbeschluß vom 2.3.2001 - 2Z BR 127/00).
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