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   KG, 28.02.2001 - 24 W 6976/00   

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https://dejure.org/2001,15844
KG, 28.02.2001 - 24 W 6976/00 (https://dejure.org/2001,15844)
KG, Entscheidung vom 28.02.2001 - 24 W 6976/00 (https://dejure.org/2001,15844)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 24 W 6976/00 (https://dejure.org/2001,15844)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 129 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 136
  • ZMR 2001, 728
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 13.07.2005 - 8 W 170/05

    Wohneigentum: Voraussetzung für die Zahlung von Wohngeld

    Grundsätzlich setzt der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung von Wohngeld voraus, dass der Anspruchsgegner rechtswirksam Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft geworden ist (BGH NJW 1994, 3352, 3353; BayObLG NZM 2002, 263, 264; KG FGPrax 2001, 136, 137).
  • KG, 23.09.2002 - 24 W 230/01

    Wohngeldverpflichtung des werdenden Wohnungseigentümers; nichtiger Kaufvertrag

    Selbst der auf Grund nichtiger Auflassung im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer schuldet der Eigentümergemeinschaft kein Wohngeld (BGH NJW 1994, 3352 = MDR 1994, 1206; KG ZMR 2001, 728 = ZWE 2001, 440 = FGPrax 2001, 136 = NZM 2002, 129 LS).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 101/01

    Irrtum beider Parteien bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums

    Zwar hatte der Antragsgegner gegen seinen Käufer einen materiellen Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB), doch konnte er wahlweise stattdessen die Auflassung verlangen (KG FGPrax 2001, 136/137; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 894 Rn. 8).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 35/04

    Keller; Sondereigentum; gemeinschaftliches Eigentum; Abrechnung; Wirtschaftsplan;

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer ein außenstehender Dritter nicht verpflichtet werden kann (BGH NJW 1994, 3352/3353 und MDR 2000, 21 m. Anm. Riecke; KG ZMR 2001, 728/729; BayObLG ZMR 2002, 142).
  • AG Berlin-Spandau, 30.01.2004 - 70 II 6/03

    Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft durch eine

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist es für eine Zahlungspflicht in diesem Sinne nicht ausreichend, dass jemand lediglich Bucheigentümer ist, sofern diese formelle Rechtslage nicht der materiellen Rechtslage entspricht ( BGH NJW 1994, 2204; KG WuM 2001, 353= ZMR 2001, 728 ).
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