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   BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01   

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BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01 (https://dejure.org/2001,1461)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 2Z BR 13/01 (https://dejure.org/2001,1461)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 2Z BR 13/01 (https://dejure.org/2001,1461)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Teileigentum; Kostenverteilungsregelung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderumlage entgegen festgelegtem Kostenschlüssel; Jahresabrechnung; Kosten des Anschlusses eines Teileigentums an Verkabelung

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 28

  • prewest.de PDF

    §§ 21, 23, 27, 28 WEG
    Teileigentum - vereinbarungswidrige Sonderumlage - Breitbandkabelanschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1020
  • NZM 2001, 535
  • ZMR 2001, 822
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
    Ein von den Wohnungseigentümern bestandskräftig gefaßter Beschluß, daß bestimmte Teileigentumseinheiten entgegen der Kostenverteilungsreglung in der Gemeinschaftsordnung mit einer einmaligen Sonderumlage wegen erhöhten Wasserverbrauchs herangezogen werden sollen, ist als vereinbarungswidriger Beschluß nicht nichtig (wie BGH NJW 2000, 3500).

    aa) Allerdings macht die absolute Unzuständigkeit der Eigentümerversammlung einen Beschluß nicht nur anfechtbar, sondern nichtig, was aus dem Umstand folgt, daß die Wohnungseigentümer von der gesetzlichen Kompetenzzuweisung - ohne Öffnungsklausel in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung - nicht durch Mehrheitsbeschluß, sondern nach § 10 Abs. 1 WEG nur durch Vereinbarung abweichen können (BGH NJW 2000, 3500 ff.).

    Für einen Verstoß dieser Abrechnung gegen den festgelegten Verteilungsschlüssel gelten im übrigen die vorstehenden Überlegungen (vgl. BGHZ 127, 99/102 ff.; BGH NJW 2000, 3500/3501; Palandt/Bassenge § 28 WEG Rn. 17; Demharter NZM 2000, 1153/1155).

  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
    Weil die Sonderumlage den Wirtschaftsplan ergänzt, gilt für ihre Bemessung der allgemeine in der GO festgelegte Verteilungsschlüssel (BayObLG NZM 1998, 918 f.; Palandt/Bassenge § 28 WEG Rn. 4 und 19).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
    Für einen Verstoß dieser Abrechnung gegen den festgelegten Verteilungsschlüssel gelten im übrigen die vorstehenden Überlegungen (vgl. BGHZ 127, 99/102 ff.; BGH NJW 2000, 3500/3501; Palandt/Bassenge § 28 WEG Rn. 17; Demharter NZM 2000, 1153/1155).
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 2161/90

    Berechtigung des wirtschaftlich betroffenen Wohnungseigentümers zur

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
    Insbesondere ist der Verwalter nicht befugt, Maßnahmen im Sinne von § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Wohnungseigentümer zu treffen (siehe auch KG NJW-RR 1991, 273/274; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 27 Rn. 10, 14 und 18).
  • BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00

    Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
    Dieser neuen Rechtsprechung hat sich der Senat im Beschluß vom 20.12.2000 (ZfIR 2001, 215) ausdrücklich angeschlossen.
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Sollen - wie hier - nach der Gemeinschaftsordnung die Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit, wie wenn sie selbständige Eigentümergemeinschaften wären, über die Lasten und Kosten entscheiden, wird die Grenze ihrer Beschlusszuständigkeit nicht bereits mit der Aufnahme der anteiligen Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums in die Wirtschaftspläne und Abrechnungen, sondern erst dann überschritten, wenn sie dadurch einen in der Gemeinschaftsordnung bestimmten oder den auf einer Gesamteigentümerversammlung beschlossenen Verteilungsschlüssel ändern (vgl. BayObLG, NJW-RR 2001, 1020 und ZMR 2004, 212, 213 = BayObLGR 2004, 98 (Ls)).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02

    Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses

    Diese Beschlusskompetenz ergibt sich bereits aus den §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 5, 28 Abs. 1, 2, 5 WEG (vgl. zur Sonderumlage etwa auch BayObLG NJW-RR 2001, 1020).

    Dafür hat - wie ausgeführt - die Eigentümerversammlung unabhängig von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsmaßnahme eine Beschlusskompetenz (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 30.10.2003, 2Z BR 155/03 = MietRB 2004, 77; ZMR 2004, 763; ZMR 2003, 950; NJW-RR 2001, 1020; OLG Köln OLGR 2002, 335).

    Selbst wenn der angeführte Beschluss der Wohnungseigentümer also in irgendeiner Weise vereinbarungswidrig sein sollte, wovon die weitere Beschwerde offensichtlich unter Bezugnahme auf die "Vereinbarung" vom 23.10.1995 ausgehen will, würde dies an der Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümerversammlung für die Sonderumlage nichts ändern und würde keine Nichtigkeit begründen (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 30.10.2003, 2Z BR 155/03 = MietRB 2004, 77; ZMR 2003, 950; NJW-RR 2001, 1020; OLG Köln OLGR 2002, 335).

  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung

    Selbständige Maßnahmen kann er in der Regel nur im Rahmen von § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG und im Übrigen jedenfalls nicht gegen den Willen der Wohnungseigentümer ergreifen (BayObLG ZMR 1999, 654/655; BayObLG NJW-RR 2001, 1020).
  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02

    Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung

    1) Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde sind die Vorinstanzen mit Recht davon ausgegangen, dass die von den Wohnungseigentümern geschuldete Vergütung des Verwalters zu den Kosten der sonstigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Regelungsbereich des § 16 Abs. 2 WEG - Kostenverteilung - gehören (vgl. auch BayObLG ZWE 2001, 370).

    Die Frage, ob den Beschwerdeführern gegenüber den anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Verteilung der Verwaltervergütung ein Anspruch auf Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels durch gerichtliche Entscheidung zusteht, weil es - wie sie geltendmachen - inzwischen üblich und sachgerecht sei (vgl. näher hierzu BayObLG ZWE 2001, 370), die Vergütung nach der Zahl der Wohneinheiten und nicht nach der Größe der Miteigentumsanteile oder Wohnfläche abzurechnen, stellt sich hier nicht.

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zahlungsklage des Verwalters gegen nur einen Teil

    Ist dies der Fall, hat er die Wohnungseigentümer auf die Erforderlichkeit einer Maßnahme hinzuweisen und eine Beschlussfassung einzuleiten (BayObLG NJW-RR 2001, 1020).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04

    Folgen der Einberufung einer WE-Versammlung außerhalb der Voraussetzungen des §

    Soweit zum Beschluss unter Tagesordnungspunkt 5 in einem konkreten Einzelfall die fehlerhafte Anwendung der in der Gemeinschaft geltenden Regeln über der Kostenverteilung (§ 16 Abs. 2 WEG) im Raum steht, bedingt dies ebenfalls nicht die Nichtigkeit des Beschlusses (BayObLG NJW-RR 2001, 1020; Wenzel ZWE 2000, 2/7).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 266/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Eilbedürftigkeit in WEG -Sachen

    Weil es aber in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 WEG), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Verfahren herbeizuführen (BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG ZMR 1999, 654; NJW-RR 2001, 1020 f.).
  • OLG Hamburg, 04.06.2009 - 2 Wx 30/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Belastung eines einzelnen Miteigentümers mit aus

    Ausgaben des Verwalters aus der Gemeinschaftskasse im Rahmen der Instandhaltung gehören als tatsächliche Ausgaben in die Jahresabrechnung und können in der Einzelabrechnung ggf. nur auf den betroffenen Wohnungseigentümer umgelegt werden (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 217; KG ZMR 2006, 221; OLG Köln, NZM 2003, 806; KG, ZMR 2003, 874; BayObLG, ZMR 2001, 822; Bärmann/Pick, WEG, 18. Aufl., § 28, Rn. 14; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28, Rn 82, 83).

    Die richtige oder falsche Verteilung der in dem Wirtschaftsjahr entstandenen Kosten ist kein Fall der absoluten Unzuständigkeit, die eine Nichtigkeit des Abrechnungsbeschlusses begründen könnte (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 217; KG ZMR 2006, 221; OLG Köln, NZM 2003, 806; KG, ZMR 2003, 874; BayObLG, ZMR 2001, 822).

  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02

    Eigentümerbeschluss über Sonderumlage - fehlender Verteilungsschlüssel -

    Legt man die Teilungserklärung im Sinn des Antragstellers aus, handelt es sich bei dem Eigentümerbeschluss nur um einen vereinbarungswidrigen Beschluss, der nicht nichtig ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1020).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 U 109/07

    Wohnungseigentum: Abschluss eines langfristigen Vertrages über

    Ist dies der Fall, hat er die Wohnungseigentümer auf die Erforderlichkeit einer Maßnahme hinzuweisen und eine Beschlussfassung einzuleiten (BayObLG NJW-RR 2001, 1020).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 446/02

    Wohnungseigentum: Aufrechnung mit bzw. Zurückbehaltung von einer unangefochtenen

  • OLG München, 06.03.2006 - 34 Wx 29/05

    Kein Beschwerderecht des Verwalters bei gerichtlicher Ungültigerklärung des

  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 37/03

    Ermessen der Wohnungseigentümer bei Entscheidung über Inanspruchnahme der

  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 165/03

    Eigentümerbeschluss: Anfechtbarkeit - Auslegung - Wiedereinsetzung bei Versäumung

  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 125/03

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines dem geltenden

  • LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12

    Wohnungseigentum: Abberufung des Verwalters wegen Zerstörung des

  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
  • BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02

    Wohnungseigentum: Erledigung der Hauptsache bei mehreren nicht verbundenen

  • BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 127/04

    Keine Haftung werdender Wohnungseigentümer für frühere Verbindlichkeiten nach

  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 429/02

    Hausgeldrückstände, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  • LG München I, 10.03.2016 - 36 S 8135/15

    Rückforderungsanspruch des Eigentümers gegen WEG für überlassenes Geld; keine

  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 155/03

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses - Kosten einer

  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 428/02

    Wohnungseigentum: Aufrechnung mit bzw. Zurückbehaltung von bestandskräftig

  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 108/04

    Rechtsfolgen bei Beschlussunzuständigkeit und bei gesetzesverletzendem

  • AG Heidelberg, 28.08.2006 - 41 UR II 57/06

    Erstherstellung des Gemeinschaftseigentums

  • AG Oberhausen, 22.08.2023 - 334 C 2/23

    Zur Anfechtung der Abrechnungsspitze / Zu den Anforderungen an einen

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