Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 06.09.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5958
BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00 (https://dejure.org/2001,5958)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 2Z BR 119/00 (https://dejure.org/2001,5958)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 2Z BR 119/00 (https://dejure.org/2001,5958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Biergarten; Sondernutzungsfläche; Ordnungsgemäße Verwaltung

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 15 Abs. 3

  • prewest.de PDF

    § 15 WEG
    Betriebszeiten des Biergartens auf der Sondernutzungsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2, 3
    Zeitliche Beschränkung des Betriebs eines Biergartens auf einer Sondernutzungsfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 823
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 93/97

    Ordnungsgemäße Gebrauch bei Eigentümerbeschluß zum Abstellen von PKW im Hof der

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
    Ferner ist zu berücksichtigen, ob der beschlossene Gebrauch dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (§ 15 Abs. 3 WEG, BayObLG NJW-RR 1998, 443/444 m.w.N.).
  • KG, 18.11.1991 - 24 W 3791/91

    Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft für Erlaß einer Hausordnung

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
    Die öffentlich-rechtliche Erlaubnis des Gaststättenbetriebs im Freien bis 24.00 Uhr gewährt dem Antragsteller entgegen seiner Meinung gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern nicht das Recht, den Garten bis 24.00 Uhr gastronomisch zu nutzen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1980, 417; KG WE 1992, 110; Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 13 Rn. 158, 159).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
    Dies stellt eine Gebrauchsregelung im Sinn von § 15 Abs. 2 WEG dar, die entgegen der Ansicht des Antragstellers durch Mehrheitsbeschluß getroffen werden kann (vgl. BGHZ 139, 288/293; BGH NJW 2000, 3500/3503; BayObLG ZMR 1992, 202).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
    Dies stellt eine Gebrauchsregelung im Sinn von § 15 Abs. 2 WEG dar, die entgegen der Ansicht des Antragstellers durch Mehrheitsbeschluß getroffen werden kann (vgl. BGHZ 139, 288/293; BGH NJW 2000, 3500/3503; BayObLG ZMR 1992, 202).
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00

    Auslegung mehrdeutiger Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
    Dies entspricht der Lebenserfahrung (vgl. BayObLG ZMR 1993, 427/426 und ZMR 2000, 775/776).
  • BayObLG, 23.10.1992 - 2Z BR 87/92

    Durch Eigentümerbeschluss getroffene Gebrauchsregelung für gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
    Nicht zu beanstanden ist jedenfalls eine Gebrauchsregelung, die § 14 Nr. 1 WEG berücksichtigt (BayObLG WuM 1992, 707).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04

    Wohnungseigentümerbeschluss: Statthaftigkeit von Beschlüssen im Hinblick auf

    Ohnehin könnte sich der Berechtigte auf Vorschriften des öffentlichen Rechts hier nicht mit Erfolg berufen, um gegen eine von den Wohnungseigentümern beschlossene Gebrauchsregelung vorzugehen (vgl. Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 27; BayObLG ZWE 2001, 606).
  • BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03

    Auslegung einer Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss"

    Auf eine weitergehende Nutzungserlaubnis nach öffentlichem Recht (Gaststättenerlaubnis) kommt es im Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht an (BayObLG ZMR 2001, 823/824 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 119/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13759
BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 119/01 (https://dejure.org/2001,13759)
BayObLG, Entscheidung vom 06.09.2001 - 2Z BR 119/01 (https://dejure.org/2001,13759)
BayObLG, Entscheidung vom 06. September 2001 - 2Z BR 119/01 (https://dejure.org/2001,13759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentümer zahlen nicht den Anwalt des Verwalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 823
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99

    Zur Haftung von Wohnungseigentümern und Hausverwalter

    Auszug aus BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 119/01
    Gegenstand dieser Verfahren war jeweils die Verletzung von Verwalterpflichten, daher kommt ein Anspruch des Verwalters gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Freistellung von Verfahrenskosten gemäß §§ 675, 670 BGB nicht in Betracht (vgl. BayObLG ZMR 2000, 323/224; BayObLGZ 1975, 369/371).
  • BayObLG, 06.10.1975 - BReg. 2 Z 67/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 119/01
    Gegenstand dieser Verfahren war jeweils die Verletzung von Verwalterpflichten, daher kommt ein Anspruch des Verwalters gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Freistellung von Verfahrenskosten gemäß §§ 675, 670 BGB nicht in Betracht (vgl. BayObLG ZMR 2000, 323/224; BayObLGZ 1975, 369/371).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 119/01
    durfte daher nicht die Antragstellerin mit den ihm auferlegten Verfahrenskosten belasten § 16 Abs. 5 WEG, vgl. BayObLGZ 1992, 210/213; Staudinger/Bub WEG § 16 Rn. 182, 203a).
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