Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00   

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https://dejure.org/2001,3738
OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00 (https://dejure.org/2001,3738)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00 (https://dejure.org/2001,3738)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - 2 Wx 116/00 (https://dejure.org/2001,3738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Verwalter; Kündigung; Eigentümerversammlung; Eigentuümerbeschluss; Verwaltervertrages; Stimmrecht; Abstimmung; Vertragstheorie

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § ... 23 Abs. 4; ; WEG § 43 ff.; ; WEG § 26; ; WEG § 25 Abs. 5; ; WEG § 28; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter als Vertreter? Beschluss über Verwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 997
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 13.03.2000 - 2 Wx 27/98

    Antrag auf Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ; Vorliegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 103/98

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; Mehrheitsentscheidungen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98

    Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Der Senat pflichtet der wohl herrschenden Meinung bei, wonach der Verwalter das Stimmrecht von Eigentümern, die er kraft Vollmacht vertritt, auch bei der Abstimmung über seine eigene Bestellung zum Verwalter ausüben darf (BayObLG WuM 1993, 488, 489; Bärmann/Pick/Merle, 8. Aufl., § 26 Rz. 9).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und

    Dabei kann offen bleiben, ob der vom Landgericht genannte Umstand, einen Verwaltervertrag habe es nur in "einem faktischen Verhältnis mit ungesichertem Umfang" gegeben, schon deshalb unerheblich ist, weil in einem solchen Zweifelsfall ohne weiteres ein Verwaltervertrag mit dem Inhalt von Teil III § 20 Abs. 4 und 5 TE in Verbindung mit § 27 WEG zustande käme (HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998).

    Insbesondere bedarf es bei einer Wiederwahl des Verwalters grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 9).

    Es ist auch kein Grund ersichtlich, der gegen die Wiederwahl der Beteiligten zu 5. spricht (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 75, 77; HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 999; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 18).

  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    Eindeutig bejaht worden ist diese Frage, soweit ersichtlich, bislang nur durch das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2001, 997 = WuM 2002, 109 = OLGR 2002, 69; ebenso Müller, Prakt.
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Bei einer Wiederwahl des Verwalters bedarf es grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 20.1. 2006 - 2 W 24/05, ZWE 2007, 51; HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines

    Ohnehin bedürfte es bei einer Wiederwahl des Verwalters grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (vgl. hierzu OLG Schleswig NZM 2006, 822; OLG Hamburg WuM 2002, 109; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 26 Rz. 9).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Überprüfung ist auf Missbrauchsfälle beschränkt; ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer ist zu akzeptieren (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 144; OLG Hamburg ZWE 2002, 483).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2002 - 14 Wx 91/01

    Wohnungseigentum: Abstimmung über die Entlastung des Verwalters in der

    Zutreffend ist allerdings die Auffassung der Vorinstanzen, die Stimmabgabe des Unterbevollmächtigten für die 7 Hauptvollmachtgeber sei unwirksam gewesen: Zwar wäre - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer; die von ihnen herangezogene Entscheidung des OLG Hamburg ZMR 2001, S. 997 ff. = WuM 2002, S. 109 ff. besagt nichts anderes - der Verwalter gehindert gewesen, als Vertreter stimmberechtigter Wohnungseigentümer an der Abstimmung über seine eigene Entlastung teilzunehmen (allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur; vgl. etwa OLG Zweibrücken, FGPrax 1998, S. 141 f., 142; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 121 zu § 25 und Rn. 115 zu § 28, jeweils m. w. N.).
  • LG Hamburg, 30.11.2011 - 318 S 201/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Folgen der Nichtvorlage der Prozessvollmacht durch

    Zwar teilt die Kammer die Rechtsauffassung des Amtsgerichts, dass vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters Angebote von mehreren Verwaltern eingeholt werden müssen (BGH NZM 2011, 515; so auch bereits HansOLG, ZWE 2002, 483; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525).
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    Es entspricht der ganz herrschenden und auch in der Sache zutreffenden Auffassung, dass für den Verwalter bei der Abstimmung über seine Bestellung oder Abberufung kein Stimmrechtsausschluss besteht (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 16.07.2001 - 2 Wx 116/00, WuM 2002, 109 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 f., [...] Rn. 21; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20; OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2006 - 15 W 142/05, NJW-RR 2007, 161 , [...] Rn. 18; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 25 WEG Rn. 109 f.).
  • LG Hamburg, 21.09.2011 - 318 S 123/11

    Verwalterwechsel in juristische Person: Neubestellung ?

    Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden (BGH NZM 2011, 515; so auch bereits HansOLG, ZWE 2002, 483; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07

    Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

  • LG Hamburg, 07.06.2017 - 318 S 88/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit eines

  • LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 123/11

    Auslagerung der amtierenden WEG-Verwaltung auf eine neu gegründete GmbH

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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01   

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https://dejure.org/2001,3729
BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01 (https://dejure.org/2001,3729)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.2001 - 2Z BR 91/01 (https://dejure.org/2001,3729)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 2001 - 2Z BR 91/01 (https://dejure.org/2001,3729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Änderung von Vereinbarungen; Außergewöhnliche Umstände; Treu und Glauben

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 2
    Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 997
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01
    Eine Praxis, die Versuche ermutigen würde, die vereinbarte Regelung unter Berufung auf Billigkeitserwägungen in Frage zu stellen, könnte ständige Unruhe in den Gemeinschaften fördern und den Rechtsgrundsatz aushöhlen, dass das einmal Vereinbarte grundsätzlich bindet (BayObLG DWE 1992, 162 f.; WUM 2001, 142).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03

    Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zustimmung einer Änderung des

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1987, 66; ZMR 2001, 997 und zuletzt Beschluss vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).

    (3) Bei einer Verpflichtung zur Änderung von Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ist auch der Vertrauensgrundsatz zu berücksichtigen (BayObLG ZMR 2001, 997; Beschluss des Senats vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).

  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich jeder Wohnungseigentümer darauf verlassen können soll, dass der gesetzliche oder in der Teilungserklärung vorgesehene Verteilungsschlüssel grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem kann sich jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb der Wohnung über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel informieren und darauf einstellen (BayObLG NZM 2001, 290 = ZWE 2001, 320 = ZMR 2001, 473; ZMR 2001, 997 = ZWE 2002, 31; NJW-RR 1995, 529 = WuM 1995, 217; …
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - 3 Wx 334/03

    Zum Bestehen eines Anspruches auf Größenanpassung der Miteigentumsanteile

    Im Übrigen kommt bei der Frage einer Verpflichtung zur Änderung der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung dem Vertrauensgrundsatz eine besondere Bedeutung zu (BayObLG, ZMR 2001, 997).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

    Dabei sind allerdings an die Annahme einer Treuwidrigkeit nach Rechtsprechung des Senats sehr hohe Anforderungen im Sinne des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände zu stellen (vgl. Senat Rechtspfleger 1979, 109; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1992, 83; NJW-RR 1994, 145; ZMR 2001, 997; OLG Karlsruhe WuM 1999, 178; OLG Köln DWE 1998, 190; OLG Hamm NZM 2000, 659; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 21).
  • LG München I, 13.06.2013 - 36 S 10305/12

    Eigentümer können qualifizierte Mehrheitserfordernisse festlegen!

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn sich die beanstandete Regelung bereits als von Anfang an oder später aufgrund einer nicht vorhersehbaren Änderung der der Teilungserklärung zugrunde liegenden rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse als deutlich verfehlt oder unzweckmäßig erweist (Riecke/Schmid, § 10, Rdnr. 196; BayObLG, WuM 2001, 565, 566; OLG Köln, ZMR 2008, 989, 990; LG Hamburg, a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Genehmigung der Änderung einer Teilungserklärung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG - sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnisses Treu und Glauben einen Anspruch auf Änderung rechtlicher Verhältnisse begründen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen (BGH NJW 2004, 3413; OLG Hamburg ZMR 1995, 170; BayObLG ZMR 1995, 41; ZMR 2001, 997; vom 7.11.2001 - 2Z BR 10/01; Z 1998, 111, 115).
  • BayObLG, 22.01.2004 - 2Z BR 229/03

    Nutzungsbestimmung durch Teilungserklärung - Verwirkung des Unterlassungsanspruch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. BayObLG OLG-Report 2003, 355; ZMR 2001, 997; WE 1989, 109) besteht ein Anspruch auf Abänderung der Teilungserklärung wie der Gemeinschaftsordnung nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Festhalten daran als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen (siehe auch BGH NJW 2003, 3476 zur Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels).
  • KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (Senat ZMR 1994, 64, 65 = WuM 1999, 54, 55 = NZM 1999, 257, 258; NJW-RR 1991, 1169; NJW-RR 1994, 525 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BayObLG WuM 1996, 297 = WE 1997, 37; BayObLG ZMR 2001, 997 = ZWE 2002, 31; OLG Hamm ZMR 1996, 503 = FGPrax 1996, 176).
  • OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02

    Zur Änderung der Teilungserklärung (Heiz- und Warmwasserkosten) infolge des

    Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung steht den Wohnungseigentümern nicht zu, denn die Wohnungseigentümer sind an die Teilungserklärung solange gebunden, wie keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen (BGH NJW 1985, 2832; Bayerisches ObLG NJW-RR 1994, 142; WuM 2001, 565 m.w.N.; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 42 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 35/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Änderung eines bestehenden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG WE 1992, 162; WUM 2001, 142; ZMR 2001, 997) besteht ein Anspruch auf Abänderung des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Festhalten am bisherigen Verteilungsschlüssel als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßend erscheinen lassen.
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