Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.04.2001 - 24 U 133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4429
OLG Düsseldorf, 26.04.2001 - 24 U 133/00 (https://dejure.org/2001,4429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2001 - 24 U 133/00 (https://dejure.org/2001,4429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2001 - 24 U 133/00 (https://dejure.org/2001,4429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Erlassvertrages; Rechtsfolgen einer verfristeten Annahme eines Angebotes; Grundsätze der Wortlautauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 893
  • ZMR 2001, 962
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 10 U 156/10

    Feststellung eines Verzichtswillens bzgl. einer Mietforderung

    Nach Auffassung des 24. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (ZMR 2001, 962) können damit nicht berücksichtigte Forderungen des Vermieters erlassen worden sein, wenn dieser ein Mietverhältnis unter Berücksichtigung der Kaution abrechnet und er das Abrechnungsguthaben an den Mieter auszahlt.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 200/01

    Haftung für Mängel der Mietsache; konkludenter Verzicht auf

    An die konkludente Annahme eines Erlassvertrags (§ 397 Abs. 1 BGB) sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1996, 237 und 2000, 130 vgl. auch Senat ZMR 2001, 962 = NZM 2001, 893).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 10 U 64/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1676
OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 10 U 64/00 (https://dejure.org/2001,1676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2001 - 10 U 64/00 (https://dejure.org/2001,1676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 10 U 64/00 (https://dejure.org/2001,1676)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Mündlicher Mietvertrag; Mängel an der Mietsache; Erhöhte Sturzgefahr durch mangelhafte Treppe; Schadensersatzanspruch gegen Erben des Vermieter auf Ersatz materieller Schäden durch Treppensturz; Mitverschulden des Mieters wegen unterlassener Mängelrüge; Kenntnis des ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschluß der Ansprüche des auf der Treppe stürzenden Mieters

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch des Mieters bei bauordnungswidriger Treppe

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen Sturz auf Treppe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Haftung des Vermieters für bauliche Mängel - Mängel müssen umgehend angezeigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 148
  • NZM 2001, 850 (Ls.)
  • ZMR 2001, 962
  • VersR 2002, 901
  • BauR 2002, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 29.09.1998 - 316 S 75/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 10 U 64/00
    Aus dem gleichen Grunde müsste ein etwaiges Verschulden der Beklagten im Rahmen der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Mietobjekts gegenüber dem weit überwiegenden Eigenverschulden der Klägerin zurücktreten (so in vergleichbaren Fällen auch OLG Koblenz VersR 1987, 125 = NJWE-MietR 1996, 13, OLG Hamm VersR 1978, 64 sowie 1997, 2000 und LG Hamburg ZMR 1999, 404 = DWW 1999, 150 = NZM 1999, 663 = WM 1999, 364; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2000, 695 = MDR 2158, das selbst dann ein Mitverschulden von immerhin 1/3 zu Lasten des Geschädigten angenommen hat, der innerhalb einer Gaststätte auf einer Treppe zu Fall gekommen war, die er (lediglich) "zumindest ein weiteres Mal benutzt hatte").
  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99

    Verkehrssicherungspflicht bei der Treppe einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 10 U 64/00
    Aus dem gleichen Grunde müsste ein etwaiges Verschulden der Beklagten im Rahmen der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Mietobjekts gegenüber dem weit überwiegenden Eigenverschulden der Klägerin zurücktreten (so in vergleichbaren Fällen auch OLG Koblenz VersR 1987, 125 = NJWE-MietR 1996, 13, OLG Hamm VersR 1978, 64 sowie 1997, 2000 und LG Hamburg ZMR 1999, 404 = DWW 1999, 150 = NZM 1999, 663 = WM 1999, 364; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2000, 695 = MDR 2158, das selbst dann ein Mitverschulden von immerhin 1/3 zu Lasten des Geschädigten angenommen hat, der innerhalb einer Gaststätte auf einer Treppe zu Fall gekommen war, die er (lediglich) "zumindest ein weiteres Mal benutzt hatte").
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 267/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Der Besteller kann aus unterschiedlichsten Gründen gehindert sein, eine Sicherheit zu stellen, z.B. wenn seine Kreditlinie überzogen ist (vgl. Frank, Jahrbuch BauR 2002, 143, 155; Ullrich, MDR 1999, 1233, 1235) oder wenn er insolvent geworden ist.
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