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OLG Dresden, 06.02.2001 - 23 U 2407/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 261
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 21.01.2005 - 8 U 2150/04
Geschäftsgrundlage; Darlehen
a) Zutreffend gehen die Klägerinnen selbst davon aus, dass beim Darlehensvertrag das Verwendungsrisiko grundsätzlich beim Darlehensnehmer liegt (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 467 [469];… Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 313 Rn. 43, 54 m.w.N.; ähnliches gilt beim Grundstückskauf für den Käufer [BGHZ 74, 370; OLG Dresden, OLGR 2001, 256], im Bereich der gewerblichen Miete für den Mieter [OLG Dresden, ZMR 2002, 261, bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 01.09.2004 - XII ZR 73/01] und im Falle eines gewerblich geleasten Fahrzeuges für den Leasingnehmer [Senat, OLG-NL 1996, 193]).