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   OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01   

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OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01 (https://dejure.org/2001,2867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2001 - 3 Wx 13/01 (https://dejure.org/2001,2867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2001 - 3 Wx 13/01 (https://dejure.org/2001,2867)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3, 4; ; WEG § 28; ; WEG § 29 Abs. 3; ; BGB § 166 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 27a II 113/99
  • LG Düsseldorf - 19 T 161/00
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 264
  • ZMR 2002, 294
  • ZMR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00

    Stillschweigende Entlastung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Umfang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Ob gleichwohl regelmäßig angenommen werden kann, dass dem Verwalter mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung Entlastung erteilt wird (BayObLG WE 1989, 64, 65; KG NJW-RR 1987, 79; Senatsbeschluss - 3 Wx 92/00 - vom 30. Oktober 2000; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 109) oder ob es hierzu im Einzelfall des Hinzutretens besonderer Umstände bedarf, mag dahinstehen.

    Die Entlastungswirkung bezieht sich hierbei nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (vgl. OLG Köln a.a.O.; Senat ZMR 2001, 301).

    Dabei muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen, also im Rechtssinne das Wissen des Verwaltungsbeirats, der gemäß § 29 Abs. 3 WEG die Jahresabrechnung zu überprüfen hat oder auch nur eines Mitgliedes des Verwaltungsbeirats, das an der Rechnungsprüfung teilgenommen hat, entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Köln a.a.O.; Senat ZMR 2001, 301; Bärmann/Pick/Merle WEG § 28 Rdz. 112; Staudinger-Bub, WEG § 28 Rdz. 443; Köhler ZMR 2001, 865, 867).

  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Denn nichtig ist ein solcher Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht ( BayObLG ZMR 2001, 567, 568).

    Die Entlastung des Verwalters hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH ZMR 1997, 308; BayObLG ZMR 2001, 567; OLG Köln ZMR 2001, 913; Staudinger-Bub WEG § 28 Rdz. 438; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 112).

  • KG, 15.10.1986 - 24 W 910/86

    Aufhebung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung betreffend die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Ob gleichwohl regelmäßig angenommen werden kann, dass dem Verwalter mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung Entlastung erteilt wird (BayObLG WE 1989, 64, 65; KG NJW-RR 1987, 79; Senatsbeschluss - 3 Wx 92/00 - vom 30. Oktober 2000; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 109) oder ob es hierzu im Einzelfall des Hinzutretens besonderer Umstände bedarf, mag dahinstehen.

    Denn zur Zeit der Beschlussfassungen wurde die Frage, ob eine Verwalterentlastung überhaupt ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann - soweit ersichtlich - in Literatur und Rechtsprechung noch nicht diskutiert; es galt vielmehr - wie es noch heute gängige Rechtsprechung ist (BayObLG WE 1989, 64, 65; KG NJW-RR 1987, 79; Senat a.a.O.) und der herrschenden Meinung entspricht (Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 109), dass - bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte - regelmäßig angenommen wurde, dem Verwalter sei mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung zugleich für diese Abrechnungsperiode Entlastung erteilt.

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Die Entlastung des Verwalters hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH ZMR 1997, 308; BayObLG ZMR 2001, 567; OLG Köln ZMR 2001, 913; Staudinger-Bub WEG § 28 Rdz. 438; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 112).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 122/00

    Entlastung der Verwalters und positive Vertragsverletzung des Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Für eine etwaige Kenntnis und ein etwaiges Kennenmüssen von Vorgängen kommt es normalerweise auf den Kenntnisstand aller Wohnungseigentümer an (BayObLG ZMR 2001, 558).
  • AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96

    Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Die neuerdings verschiedentlich aufgeworfene Frage, ob ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, überhaupt ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann, auf die jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch hat (§ 21 Abs. 3, 4 WEG), weil damit mögliche Ansprüche aufgegeben werden, ohne dass die Wohnungseigentümer dazu verpflichtet wären und der Verwalter darauf einen Anspruch hätte, braucht hier nicht entschieden zu werden (verneinend AG Kerpen ZMR 1998, 376, 378; Köhler, ZMR 1999, 293; Sauren, Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort: Entlastung S. 98; vgl. auch Demharter, ZWE 2001, 256).
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
    Die Entlastung des Verwalters hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH ZMR 1997, 308; BayObLG ZMR 2001, 567; OLG Köln ZMR 2001, 913; Staudinger-Bub WEG § 28 Rdz. 438; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 112).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    a) Allerdings steht - entgegen einer im Vordringen begriffenen Auffassung (BayObLGZ 2002, 417; 420 f; AG Kerpen, ZMR 1998, 376, 379 f; AG Köln, ZMR 2002, 793, 794; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 28 Rdn. 68; Köhler, ZMR 1999, 293, 296; ders, ZMR 2001, 865, 866 f; WE 2003, 31; Demharter, ZWE 2001, 256, 257; ZMR 2002, 369, 370; Riecke, WE 2002, 197; ders., WuM 2003, 256; Greiner, WE 2003, 54, 56; Greiner/Vogel, ZMR 2003, 465) - die Entlastung eines Verwalters nicht schon grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung.
  • LG München I, 07.04.2014 - 1 S 19002/11

    Auftrag zur Erstellung von Energiepässen: Keine Maßnahme laufender Verwaltung!

    Es käme daher alleine eine Zurechnung der Kenntnis in Betracht, welche der Verwaltungsbeirat im Rahmen seiner Prüfpflichten gem. § 29 Abs. 3 WEG erlangte oder hätte erlangen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2002, 264).

    Dieses Wissen ist der Beklagten nicht zuzurechnen, weil ein Vertreterhandeln seitens des Verwaltungsbeirats nicht vorliegt und auch nichts dafür ersichtlich ist, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss gefasst habe, bei dem sie sich die Kenntnis des Verwaltungsbeirats analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste, (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2002, 82 ff., vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 27.06.2001, Az.: 16 Wx 87/01).

  • KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07

    Frist für die Kündigung des Verwaltervertrages wegen Pflichtverletzungen

    Das Landgericht hat dazu ausgeführt, dass eine frühere Kenntnis des Verwaltungsbeirates der Eigentümerversammlung hier bereits deshalb nicht zuzurechnen sei, weil ein Vertreterhandeln seitens des Verwaltungsbeirats nicht vorliege und auch die Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Beschluss gefasst habe, bei dem sie sich die Kenntnis des Verwaltungsbeirats analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsse, wie es bei der Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZWE 2002, 82 ff., vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 27.06.2001, Az.: 16 Wx 87/01, dokumentiert bei Juris) der Fall gewesen sei.
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Aufgrund der gegen die Ordnungsmäßigkeit einer Verwalterentlastung sprechenden Gesichtspunkte, die sich der Senat zu eigen macht, sieht eine im Vordringen begriffene Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Entlastung des Verwalters unabhängig davon als nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend an, ob Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen (AG Kerpen ZMR 1998, 376; AG Köln ZMR 2002, 793; Köhler ZMR 1999, 293; derselbe ZMR 2001, 865 f.; Demharter ZWE 2001, 256; derselbe ZMR 2002, 369 f.; Riecke WE 2002, 197; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort Entlastung S. 98; offen gelassen von BayObLG ZMR 2001, 567 f.).
  • OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH

    Diskutiert werden vergleichbare Fragen allerdings zum Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 29 WEG): Dort soll nach h.M. entsprechend § 166 BGB eine Wissenszurechnung stattfinden und die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Beiratsmitglieder gerade Bedeutung bei der Bemessung der Reichweite einer Verwalterentlastung haben, wenn (wie etwa bei der Rechnungslegung) im konkreten Fall nur ein zu den gesetzlichen und/oder aus der Gemeinschaftsordnung abzuleitenden Aufgaben des Beirats gehörender Bereich der Tätigkeit des Verwalters betroffen ist (OLG Düsseldorf v. 09.11.2001 - 3 Wx 13/01, NZM 2002, 264; v. 30.10.2000 - 3 Wx 92/00, NJW-RR 2001, 949; OLG Köln v. 27.06.2001 - 16 Wx 87/01, NZM 2001, 862 = ZMR 2001, 914; einschränkend KG v. 31.03.2009 - 24 W 183/07, WuM 2010, 79 (Zurechnung erst nach einer Überlegungsfrist für Beirat) und als Vorinstanz LG Berlin v. 31.8.2007 - 85 T 327/06, Grundeigentum 2008, 611 (613); den zuerst genannten Judikaten uneingeschränkt folgend etwa BeckOGK-WEG/ Herrmann , Stand: 01.07.2016, § 28 Rn. 211; Bärmann/ Becker , WEG, 13. Aufl. 2015, § 28 Rn. 198; Geiben in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 26 WEG Rn. 68; Drasdo , Der Verwaltungsbeirat nach dem WEG, 4. Aufl. 2012, Rn. 319 ff.; Spielbauer/Then , WEG, 2. Aufl. 2012, § 26 Rn. 47; Staudinger/ Bub , WEG, 2005, § 26 Rn. 399; MüKo-BGB/ Engelhardt , 6. Aufl. 2013, § 28 WEG Rn. 60; Jennißen/Schmidt , Der WEG-Verwalter, 2. Aufl. A 813, B 10 f.; einschränkend BeckOK-WEG/ Bartholome , Ed. 28, § 28 Rn. 137 nur bei pos.
  • OLG Hamburg, 25.06.2003 - 2 Wx 138/99

    Zur Wirksamkeit der Entlastung der Verwaltung und des Verwaltungsbeirates durch

    Die Entlastungswirkung bezieht sich hierbei nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 294 ff).
  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02

    Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des

    Die Frage verneinen neben dem Senat: AG Kerpen ZMR 1998, 376; AG Köln ZMR 2002, 793; AG Hamburg-Blankenese ZMR 2003, 536; Köhler ZMR 1999, 293; derselbe ZMR 2001, 865,f.; Demharter ZWE 2001, 256; derselbe ZMR 2002, 369 f.; Riecke WE 2002, 197; derselbe WÜM 2003, 256 f.; Greiner WE 2003, 54, 78, 102; Greiner/Vogel ZMR 2003, 465 ff.; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort Entlastung S. 98. Gegenteiliger Auffassung sind: Niedenführ NZM 2003, 305; Gottschalg NJW 2003, 1293; derselbe Die Haftung von Verwalter und Verwaltungsbeirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft Rn. 243; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 562; Deckert ETW 4, S. 450 Rn. 1268a; Rühlicke ZWE 2003, 54 ff.
  • AG Buxtehude, 13.10.2022 - 31 C 389/21

    Wann erhält der Verwalter eine Sondervergütung?

    Es liegen auch keine wirksamen Entlastungen der Verwalterin für die Jahre 2017 und 2018 vor, die im Einzelfall einer Rückforderung der streitgegenständlichen Beträge entgegenstehen würden (vgl. zu dieser Möglichkeit OLG Düsseldorf NZM 2002, 264, 265 LS 1 bis 3).
  • LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06

    Wohnungseigentum: Eigenmächtiger Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages als

    Zwar wird bei der Beurteilung der Reichweite eines Entlastungsbeschlusses von Wohnungseigentümern diesen die Kenntnis des Verwaltungsbeirates gemäß § 166 Abs. 1 BGB zugerechnet (vgl. OLG Düsseldorf in ZWE 2002, 82 ff.).
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